Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §17 Abs1;Rechtssatz
Bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung reichen zur Dartuung einer Gefährdung nicht aus, solange sich Verdachtsgründe nicht derartig verdichten, daß sich schlüssig eine KONKRETE Gefährdung ergibt (Hinweis E 22.10.1986, 85/01/0197) (hier: Antragsteller um Waffenpaß transportiert öfter Waffen, Munition und höhere Geldbeträge).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010797.X03Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009