Entscheidungen zu § 27 Abs. 5 BWG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-28 von 28

TE Vwgh Erkenntnis 2004/1/29 99/17/0135

1.1. Gemäß § 74 Abs. 3 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), meldete die Oesterreichische Nationalbank der belangten Behörde auf Grund der Auswertung der Monatsausweise für die Monate August, September, Oktober und November 1996 eine Verletzung der Bestimmungen des § 27 Abs. 5 BWG infolge Überschreitung der Grenze für einzelne Großveranlagungen seitens der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin. Im Zuge des von der belangten Behörde durchgeführten Ermittlungsverfa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2004

RS Vwgh 2004/1/29 99/17/0135

Index: E1E37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: 11997E012 EG Art12;BWG 1993 §103 Z21;BWG 1993 §107 Abs5c idF 1996/445;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §70 Abs4 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;BWGNov 1996/445;
Rechtssatz: Es sind keine sachlichen Gesichtspunkte, z.B. im Zusammenhang mit Aufsichtsnotwendigkeiten, erkennbar, die es sachlich begründet erscheinen ließen, im vorliegenden Zusammenhang zwis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2000/5/15 95/17/0139

1.1. Mit Bescheid vom 23. März 1995 schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis August 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 373.121,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Weiters wurden für Unterschreitungen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.05.2000

RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0139

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103;BWG 1993 §22 Abs1;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1;
Rechtssatz: In § 22 Abs 1 BWG einerseits und in § 27 Abs 5 legcit andererseits sind verschiedene Tatbestände geregelt, die zwar letzten Endes demselben ordnungspolitischen Ziel dienen, in denen aber zur Erreichung dieses Zieles voneinander verschiedene Verhaltenspflichten der Kreditinsti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2000

RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0139

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1;
Rechtssatz: § 103 Z 21 lit a BWG trifft keine Aussage dahingehend, dass eine Überschreitung der sich aus § 27 Abs 5 BWG ergebenden Großveranlagungsgrenze im Fall der Nichtbeachtung des Erhöhungsverbotes nach § 103 Z 21 lit a BWG nicht zu erfassen sei. Durch diese Rechtsfolge wird vielmehr auch da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/28 95/17/0609

1.1 Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 iVm § 103 Z. 21 lit. a des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), in den Monaten Februar, März und August 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 BWG den Betrag von S 13.205,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für dies... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/28 95/17/0138

1.1. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis Juni 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 307.155,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Für Unterschr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: § 103 Z 21 lit a BWG 1993 besagt nicht, dass eine Überschreitung der sich aus § 27 Abs 5 BWG 1993 ergebenden Großveranlagungsgrenze im Fall der Nichtbeachtung des Erhöhungsverbotes nach § 103 Z 21 lit a BWG 1993 nicht zu pönalisieren sei. Durch diese Rechtsfolg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0609

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0052 E 22. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Hat die Bank selbst ihre Eigenmittel gegenüber der Beh in tausend Schilling gerundet angeführt und sind vor allem auch die aushaftenden Veranlagungen in tausend Schilling gerundet der Beh bekannt gegeben worden, s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0006 E 22. Februar 1999 RS 5(Hier: Diese Erwägungen gelten auch für den die Verpflichtung zurLeistung von Pönalezinsen auslösenden Tatbestand der Überschreitungder "Übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/26 97/17/0450

Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 27 Abs. 5 und 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 in der bis 30. Juni 1997 geltenden Fassung, für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze bei der GM GmbH und der Sch GmbH in den Monaten Juli bis Dezember 1996 Zinsen in der Höhe von insgesamt S 193.445,-- vor. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass den Meldungen der Beschwerdeführerin an die Oesterreichis... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/26 97/17/0449

Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 27 Abs. 5 und 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 in der bis 30. Juni 1997 geltenden Fassung, für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze bei der GM GmbH und der Sch GmbH in den Monaten Juli bis November 1996 Zinsen in der Höhe von insgesamt S 1,372.288,-- vor. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass den Meldungen der Beschwerdeführerin an die Oesterreich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/26 96/17/0041

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz bei dem Kunden I. mit dem Sitz in Italien in den Monaten Jänner, Februar und März 1995 sowie bei der "Firma" B. im Februar 1995 für jeweils monatlich aufgeschlüsselte Beträge an Zinsen den (nicht weiter aufgeschlüsselten) Betrag von S 982.050,-- zur Zahlung vor. Des Weiteren wurde die be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1999

RS Vwgh 1999/4/26 96/17/0041

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs3;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §27 Abs6 Z8;BWG 1993 §30;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Kreditverbindlichkeiten eines Kunden sind Aktivposten des Kreditinstitutes. Der Hinweis des Kreditinstitutes, dass die Großveranlagungen im Rahmen des Konzerns bei einem ausländischen S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1999

RS Vwgh 1999/4/26 97/17/0449

Index: 21/02 Aktienrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AktG 1965 §15;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §103 Z21 litb;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Entsteht durch das Ausscheiden eines Unternehmens aus dem ÖIAG-Konzern nach dem 31.12.1994 hinsichtlich dieses Unternehmens eine Überschreitung der Großveranlagungsgrenze, so ist die diesbezüglich gegebene Regelungslücke durch a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1999

RS Vwgh 1999/4/26 97/17/0450

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §103 Z21 litb;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997170450.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1999

RS Vwgh 1999/4/26 97/17/0449

Index: 21/02 Aktienrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AktG 1965 §15;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §103 Z21 litb;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Der Fall, dass erst durch das Ausscheiden eines Unternehmens aus dem ÖIAG-Konzern hinsichtlich dieses Unternehmens eine Überschreitung der Großveranlagungsgrenze entsteht, unterscheidet sich sachlich nicht entscheidend von dem F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1999

RS Vwgh 1999/4/26 97/17/0449

Index: 21/02 Aktienrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AktG 1965 §15;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §103 Z21 litb;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Angesichts des Umstandes, dass der Gesetzgeber sowohl für Ausleihungen generell (mit einer Frist von einem Jahr ab Inkrafttreten des BWG 1993) als auch für die insgesamt den Unternehmen des ÖIAG-Konzerns gewährten Kredite (bis 3... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1999

RS Vwgh 1999/4/26 97/17/0449

Index: 21/02 Aktienrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AktG 1965 §15;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §103 Z21 litb;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Sind durch Änderung der Konzernstruktur der ÖIAG bestimmte Unternehmen nicht mehr dem Konzern zuzurechnen, so verändert sich auch die Summe der dem Konzern gewährten Kredite. Dies führt unter anderem (zu Gunsten der Kredituntern... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/22 96/17/0070

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 "bzw. § 103 Z. 21 lit. a BWG" den Betrag von S 351.117,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesengesetzes betreffend eines näher bezeichneten Kreditnehmers laut ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/22 96/17/0038

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 BWG in den Monaten Juli bis November 1994 bei den Großveranlagungen "H-HeizGmbH" den Betrag von S 78.647,-- zur Zahlung vor. Die beschwerdeführende Partei bekämpft diesen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften. Sie erachtet ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/22 96/17/0052

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Unterschreitungen der Grenze für die Eigenmittel gemäß § 22 Abs. 1 BWG gemäß einer dem Bescheid integrierten Aufstellung betreffend das Jahr 1994 Zinsen gemäß § 97 Abs. 1 Z. 1 BWG in der Höhe von S 220.257,-- und für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 BWG entsprechend einer dem Bescheid integrierten Aufstellung betreffend näher a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/17/0070

Index: 31/03 Bundeshaftung Anleihen37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen56/01 Verstaatlichung
Norm: BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §27 Abs6 Z2;ÖIAG-AnleiheG 1975 §1 Abs1 litb;ÖIAGG Anl;
Rechtssatz: Ist das Unternehmen nicht in die Anlage zum ÖIAGG aufgenommen worden und besteht daher für dieses auch keine Haftung des Bundes iSd ÖIAG-AnleiheG 1975, so liegt keine Großveranlagung iSd § 27 Abs 6 Z 2 BWG 1993 vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/17/0038

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ist der
Begründung: des Bescheides betr die Vorschreibung von Zinsen nach § 97 Abs 1 BWG 1993 ein unter die von der Beh genannten Bestimmungen des § 27 Abs 5, § 103 Z 21 lit a und § 97 A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/17/0070

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §103 Z21 litb;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Aus § 103 Z 21 lit a BWG 1993 ist abzuleiten, dass eine Großveranlagung (sei es nach § 103 Z 21 lit a oder lit b legcit) nicht mehr über den Stand des 1.1.1994 hinaus ausgeweitet werden darf. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht bestimmt, was ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/17/0052

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §22 Abs1;BWG 1993 §23;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §74 Abs1;BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Hat die Bank selbst ihre Eigenmittel gegenüber der Beh in tausend Schilling gerundet angeführt und sind vor allem auch die aushaftenden Veranlagungen in tausend Schilling gerundet der Beh bekann... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/2/22 96/17/0006

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz im Monat Dezember 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 Bankwesengesetz den Betrag von S 4.094,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für Dezember 1994 die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesenge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1999

RS Vwgh 1999/2/22 96/17/0006

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: § 97 Abs 1 Z 6 BWG 1993 verweist hinsichtlich des Überschreitungsbetrages, von dem die Zinsen zu berechnen sind, ausdrücklich auf die Überschreitung der Grenze nach § 27 Abs 5 BWG 1993 (nicht aber auf die Betragsgren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1999

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