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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §27 Abs2;Rechtssatz
Kreditverbindlichkeiten eines Kunden sind Aktivposten des Kreditinstitutes. Der Hinweis des Kreditinstitutes, dass die Großveranlagungen im Rahmen des Konzerns bei einem ausländischen Schwesterinstitut getätigt worden seien, verweist darauf, dass die Ausnahme des § 27 Abs 6 Z 8 BWG 1993 von § 27 Abs 5 legcit vorliegen könnte. Wurden im Bescheid betreffend die Vorschreibung von Zinsen nach § 97 Abs 1 Z 6 BWG 1993 dennoch keine Feststellungen über die Zugehörigkeit zu derselben Kreditinstitutsgruppe getroffen, so ist der Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt ergänzungsbedürftig geblieben. Der genannte Bescheid war daher gem § 42 Abs 2 Z 3 lit b VwGG als rechtswidrig aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996170041.X01Im RIS seit
20.11.2000