Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 6 gültig von 01.01.1997 bis 28.02.1997 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3ZaDiG 2018 §57
Rechtssatz: Eine Klausel, wonach eine Sperre der Bezugskarte für Kleinbetragszahlungen technisch nicht möglich sei und bei Abhandenkommen weiterhin Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bis zum Betrag von EUR 75,00 vorgenommen werden können, die nicht erstattet werden, erweckt gegenüber Verbrauchern den Eindruck, dass die Unmöglichkeit der Sperre der NFC-Funktion eine unumstößliche, nicht üb... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: 1. Eine Klausel in den AGB einer Bank, die die „sonstige Haftung (gilt nicht für Zahlungsdienste)" regelt, ist intransparent, weil völlig unbestimmt und unklar ist, auf welche Leistungen die Bestimmung Anwendung finden soll. 2. Im Übrigen erweckt die Formulierung, dass „der Kunde bis zur Wirksamkeit der Sperre … alle Folgen und Nachteile infolge der missbräuchlichen Verwendung“ trägt, den unrichtigen Eindruck, de... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Bei der Ermittlung bzw. Anwendung dispositiven Rechts kann keine Rolle spielen, aus welchem Grund es heranzuziehen ist. Das dispositive Recht ist kein anderes, nur weil in einem Vorprozess Klauseln als intransparent erkannt wurden. Entscheidungstexte 8 Ob 37/20d Entscheidungstext OGH 25.08.2020 8 Ob 37/20d ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn der Adressat des Transparenzgebots nicht der Gesetzgeber, sondern ein mit Verbrauchern kontrahierender Unternehmer ist, können an den Unternehmer, der zum Zweck der Aufklärung der Verbraucher die dispositive Rechtslage dem Gesetzeswortlaut entsprechend und im Gesamtzusammenhang seiner AGB in nicht irreführender Weise wiedergibt, keine darüber hinausgehenden Anforderungen an die Textverständlichkeit gest... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Im Hinblick auf die aus dem Transparenzgebot abzuleitende Pflicht zur Vollständigkeit muss der Verbraucher von Anfang an auch über die
Gründe: und die maßgeblichen Indizes für eine Entgelterhöhung mittels Zustimmungsfiktion informiert werden, andernfalls die Auswirkungen der Klausel für ihn unklar bleiben. Nur auf diese Weise kann dem Risiko der künftigen Passivität des Verbrauchers ausreichend Rechnung getragen ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Enthält die Klausel in Wirklichkeit eine dem Grund nach nicht näher konkretisierte, unbeschränkte Möglichkeit der Vertragsänderung mittels Erklärungsfiktion, ist der Verweis allein auf „sachlich gerechtfertigte“ Umstände als intransparent anzusehen. Sie wird den Vorgaben an eine möglichst präzise und sachliche Determinierung nicht gerecht. Entscheidungstexte 10... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3ZaDiG §26 Abs1
Rechtssatz: Selbst eine unmittelbar vor der bindenden Willenserklärung des Zahlungsdienstnutzers vorgenommene Erteilung vorvertraglicher Informationen reicht aus. Entscheidungstexte 10 Ob 60/17x Entscheidungstext OGH 20.02.2018 10 Ob 60/17x Beisatz: Steht etwa dem Kunden ein dem Kartenantrag beigeschlossener Preisaushang zur Verfügung, ist der Zah... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3Rom I-VO Art6 Abs2
Rechtssatz: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtswahlklausel ist bei Verbrauchergeschäften wegen Intransparenz missbräuchlich und daher nicht anzuwenden, wenn der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass er sich nach Art 6 Abs 2 Rom I-VO auf den Schutz der zwingenden Bestimmungen des im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts geltenden Rechts berufen kann. Entsc... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs31.Euro-JuBeG §1 Abs1
Rechtssatz: Eine Klausel in AGB, die an einen „Basiszinssatz der EZB“ anknüpft, ist intransparent, da ein solcher nicht existiert und auch nicht als Synonym für den Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank verstanden werden kann. Dieser ist auch mit dem von der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlichen Basiszinssatz nicht identisch. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs31)ZaDiG §26 Abs1 Z1ZaDiG §29 Abs1 Z1
Rechtssatz: Informationen, die „mitzuteilen“ sind, hat der Zahlungsdienstleister von sich aus zu übermitteln. Bei Bereitstellung der Informationen in einem Postfach, das die Bank innerhalb des E-Banking eingerichtet hat, bedürfte es zusätzlich einer Mitteilung an den Kunden in einer Form, die seine tatsächliche Kenntnisnahme wahrscheinlich macht. Von den Zahlungsdienstnutzern kann nämlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EAllgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung 1999 Punkt5.9.bKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des Punkt 5.9.b der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung 1999, womit der Versicherer Versicherungsschutz ab der 5. Behandlungswoche nur bei Einholung einer vorherigen Zustimmung des Versicherers in Aussicht stellt... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3ZaDiG §31 Abs2ZaDiG §31 Abs4
Rechtssatz: Dass die Zustellung der Kontoauszüge rechtswirksam durch die Benachrichtigung über die Verfügbarkeit des Kontoauszugs an die zuletzt bekannt gegebene E?Mail?Adresse (bei Nichtvorhandensein per Post an die zuletzt bekannt gegebene Adresse) erfolgt, entspricht der Bestimmung des § 31 Abs 4 ZaDiG. Dass dem Kunden der Kontoauszug zur Verfügung steht, ist die vereinbarte For... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel "Hiermit anerkenne ich die Richtigkeit dieser fälligen Forderung in der Höhe von EUR (...) zuzüglich vereinbarter Zinsen. Es ist mir leider nicht möglich, den Betrag in einem zu zahlen. Daher ersuche ich Sie, mir die Zahlung in monatlichen Raten in der Höhe von EUR ... zum jeweils ... des Monats, beginnend mit ..., durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung zu genehmigen." in den AGB eines Inka... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Eine Klausel ist gemäß § 6 Abs 3 KSchG intransparent, wenn die primär als Gegenleistung für die Einräumung der Nutzungsberechtigung geforderte Zahlung mit einem Begriff umschrieben wird, dem die Bedeutung einer Sicherstellung zukommt, womit der Entgeltcharakter der Zahlung nicht mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht wird. Entscheidungstexte 7 Ob 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist gemäß § 29 KSchG zur Verbandsklage berechtigt. Die beklagte Partei betreibt bundesweit einen Handel im Bereich Unterhaltungselektronik, Foto und Optik. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit schließt sie laufend Verträge mit Verbrauchern iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ab. Die von ihr verwendeten Vordrucke für Reparaturaufträge enthalten ua folgende Bestimmungen: „Garantie-Antrag: Wenn die Kosten aus welchen Gründen auch immer vom Hersteller nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beabsichtigte, im Jahr 2002 Vermögen zu veranlagen. Über das Büro des AWD kam sie an den selbständigen Vermögensberater und Versicherungsmakler B***** S*****, der seit 2000 die Produkte der Beklagten vertreibt. Die Klägerin informierte ihn darüber, dass sie EUR 43.000,-- anlegen wolle und zwar auf verschiedene Arten, nämlich kurz-, mittel- und langfristig. Sie ließ sich von ihm ausführlich beraten. Sie wollte keine monatliche Rendit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger traten am 24. Dezember 2007 (Montag) eine Urlaubsreise nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik an, die bis zum 8. Jänner 2008 dauern sollte. In dem von den Klägern hiefür bezahlten Betrag sind die Kosten für den Abschluss einer europäischen Reiseversicherung, Komplettschutz, beider Beklagten in der Höhe von € 310, enthalten. Am Mittwoch, dem 26. Dezember 2007, traten bei der Zweitklägerin Zahnschmerzen im Kiefer links u... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren zur Überprüfung der Betriebskostenvorschreibungen der Jahre 2005 und 2006 haben die Vorinstanzen festgestellt, dass - soweit im Revisionsrekursverfahren noch gegenständlich -Versicherungsprämien für Sturmschäden und Glasbruch zu Unrecht auf die Mieter des Hauses überwälzt wurden, weil die qualifizierte mehrheitliche Zustimmung von Mietern iSd § 21 Abs 1 Z 6 MRG zum Abschluss der betreffenden Versicherungsverträge, hier Glasbruch- und Sturmsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein in § 29 Abs 1 KSchG genannter Verein. Sie macht Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung ihrer Ansicht nach gesetzwidriger beziehungsweise sittenwidriger Bestimmungen in von der Beklagten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern gemäß § 28 Abs 1 KSchG geltend. Die Beklagte ist unter anderem Emittentin von Bankschuldverschreibungen mit dem Namen „Callable Snowball Floater Obligation 2005-2013/11“ (ISIN-Cod... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Sie bekämpft zur Wahrung von Verbraucherinteressen mehrere Klauseln in den von der beklagten Partei verwendeten Vertragsformblättern bzw Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei handelt es sich - soweit für das Revisionsverfahren von Belang - um folgende Bestimmungen: „5. Der vom Mieter zusätzlich zum vereinbarten Hauptmietzins zu tragende Anteil an den Bewirtschaftungskos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der Beklagte betreibt zwei Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich mit insgesamt 252 Bewohnern, von denen 205 Bewohner Sozialhilfe beziehen. Der gegenständliche Heimvertrag wird in ganz Oberösterreich - teilweise in mehr oder weniger abgeänderter Form - verwendet, da eine einheitliche Vorgangsweise der Sozialhilfeverbände gewählt wurde. Der Kläger bekämpft zur Wahrung von Verb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nach § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche nach den §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Erstbeklagte betreibt hauptsächlich in Kärnten Finanzierungsleasinggeschäfte mit Verbrauchern. Sie verwendet dafür Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem die im vorliegenden Verfahren strittigen Klauseln enthalten. Die Zweitbeklagte ist die „Muttergesellschaft“ der Erstbeklagten; ihre Passivlegitimation ist im Revisionsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwendet in Leasingverträgen mit Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die unter anderem folgenden unstrittigen Inhalt aufweisen. Die fortlaufende, in Klammer gesetzte Bezifferung der Klauseln (zum Beispiel: Klausel 1) folgt unabhängig von ihrer Bezeichnung in der Systematik der AGB (zum Beispiel: 1.1.) der Aufzählung in der Klage und wird zur Vermeidung von Missverständnissen in der vorliegenden Entscheidung beibehalten. Die angefo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Kreditkartengeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit tritt sie laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit ihnen Verträge. Das dabei verwendete Vertragsformblatt und die dabei verwendeten, als „Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der V*****-Ka... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3KSchG §27d Abs4
Rechtssatz: Die von § 27d KSchG für Heimverträge verlangte Genauigkeit und Verständlichkeit geht über jene des § 6 Abs 3 KSchG jedenfalls hinaus. Bestimmungen eines Heimvertrags müssen nicht nur klar und verständlich sein, sie müssen zusätzlich auch noch einfach sowie umfassend und genau umschreibend sein. Eine Vertragsklausel, die eine zusätzliche Nachforschung in einem angeführten Normtext erforderlich macht... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EARB 2002 Art6 Pkt7.3KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Massenschadenklausel in Art 6 Pkt 7.3 der Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung legt die Leistungspflicht des Versicherers hinreichend deutlich fest und ist nicht gröblich benachteiligend. Entscheidungstexte 4 Ob 128/08i Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 128/08i ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein nach § 14 UWG klageberechtigter Verein. Zu seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich gehört unter anderem die Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG. Der Kläger ist ein nach Paragraph 14, UWG klageberechtigter Verein. Zu seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich gehört unter anderem die Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG. Die von der beklagten Rechtsschutzversicherung verwendeten „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das beklagte Kreditunternehmen verwendet im Raum Oberösterreich regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter, die - soweit für das vorliegende Verfahren relevant - folgende Bestimmungen enthalten: „3.) Künftige Entgeltänderungen, die über das Ausmaß der automatischen Anpassung gemäß einer im Beiblatt vereinbarten oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Schalteraushang ersichtlichen Preisanpassungsklausel hinausgehen, wird die Bank d... mehr lesen...