Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäftl... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Eine Klausel, die die Zinsen in Prozenten „p.a." (somit pro Jahr), die Verwaltungsgebühren und Kreditprovision jedoch „p.m." (pro Monat) angibt, verstößt mehrfach gegen das Transparenzgebot. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p Beisatz: Hier in AGB für Ankauf- und Barkredite. (Klauseln 41a und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3KSchG §9
Rechtssatz: Das Verbot des Gewährleistungsausschlusses darf nicht durch einschränkende Leistungsbeschreibungen umgangen werden. Allerdings ist nicht jede Leistungsbeschreibung als Umgehung anzusehen. Ob eine grundsätzlich zulässige Leistungsbeschreibung oder eine Umgehung von § 9 KSchG vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Umgehung wird insbesondere dann anzunehmen sein,... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3VAG §186 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der Verweis auf einen Tarif in einer Klausel, die den Versicherungsnehmer über den jeweiligen Rückkaufswert einer Lebensversicherung informieren soll, kann nur dann im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG als klar und verständlich angesehen werden, wenn der betreffende Tarif dem Versicherungsnehmer offengelegt wird. Eine dem Versicherungsnehmer unbekannte und nicht näher erläuterte Faktoren enthaltende „Rahm... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3Richtlinie 2002/83/EG über Lebensversicherungen Art36
Rechtssatz: Dass Klauseln in Versicherungsbedingungen, die den Rückkaufswert von kapitalbildenden Lebensversicherungen regeln, wegen Intransparenz unwirksam sind, wenn sie dem Versicherungsnehmer etwa wirtschaftliche Nachteile nicht deutlich vor Augen führen, ist mit Art 36 der Richtlinie 2002/83/EG über Lebensversicherungen vereinbar. Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwendet in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherungen (AVB) unter anderem folgende, hier in der Reihung laut (ausgedehntem) Klagebegehren und
Spruch: des Ersturteils wiedergegebene und nummerierte Klauseln: 1. „Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der bezahlten Prämien. Er errechnet sich wegen des gebotenen Versicherungsschutzes, unter Berücksichtigung eines Abschlages auf die tarifliche Deckungsrückstellung un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Versicherungsgeschäft in ganz Österreich. Sie schließt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit unter anderem laufend Lebensversicherungsverträge (auch) mit Personen, die kein Unternehmen führen oder für die diese Verträge nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Versicherungsbedingungen für die Kapitalversicherung auf den Todesfall") und Formblättern finden sich unter anderem folgende (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Versicherungsgeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit schließt sie Lebensversicherungsverträge mit Personen, die kein Unternehmen führen oder für die diese Verträge nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören. Die Beklagte verwendet in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (AVB) folgende Klauseln: 1."Der Rückkaufswert entspricht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Handelsunternehmen. Sie tritt im Rahmen ihres Warenvertriebes im gesamten Bundesgebiet regelmäßig in rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern. Hinsichtlich der hier zu beurteilenden, bis November 2003 verwendeten Geschäfts- und Lieferbedingungen wurde sie von der Klägerin mit Schreiben vom 4. 7. 2003 abgemahnt. Daraufhin gab die Beklagte am 17. 9. 2003 eine Unterlassungserklärung ab, in der sie sich unter Vereinbarung einer Konve... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3MRG allg
Rechtssatz: Zur Fragestellung wann Klauseln in Mietvertragsformularen mit einem Hausverwaltungsunternehmen dem Transparenzgebot widersprechen. Entscheidungstexte 7 Ob 78/06f Entscheidungstext OGH 11.10.2006 7 Ob 78/06f 6 Ob 81/09v Entscheidungstext OGH 18.12.2009 6 Ob 81/09v Vgl; Bem: Hier: Mietvertra... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs3 E
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG regelt - abgesehen vom (weiteren) Erfordernis der Zweiseitigkeit von Preisgleitklauseln - die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Preisänderungsklauseln. Die „generalklauselhafte" Formulierung „Änderung von Zöllen, Änderungen oder Neueinführung von Abgaben, Ausstattungsänderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften" gestatten dem Verkäufer - im kundenf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt den Handel mit Flüssiggas, wobei sie ihren Kunden auch Flüssiggastanks bzw Flüssiggasanlagen zur Verfügung stellt und die erforderlichen Installations- und Wartungsarbeiten durchführt. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit schließt die Beklagte vor allem Bestand- und Lieferverträge mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG ab. Diesen Verträgen legt sie unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, die die folgenden Bezeichnungen tra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Es werden auch Versicherungsverträge ohne
Begründung: einer Mitgliedschaft im Bereich der Lebensversicherung sowie bei Industrieversicherungen abgeschlossen. In den übrigen Bereichen erfolgt praktisch immer der Abschluss des Versicherungsvertrages mit
Begründung: einer Mitgliedschaft. Nicht jeder Kunde weiß, dass er bei Abschluss eines Versicherungsvertrages mit der beklagten Partei bei dieser Mi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht vorgenommene einheitliche Betrachtung der plakativ ins Auge fallenden Abonnement-Laufzeit-Begrenzung einerseits und der auf derselben Seite des Vertragsformulars enthaltenen Kündigungspflicht (- um eine automatische Verlängerung hintanzuhalten -) andererseits ist unter dem Blickwinkel des Verständnisses eines typischen Durchschnittskunden (4 Ob 28/01y; 6 Ob 16/01y) vertretbar und rechtfertigt die An... mehr lesen...
Begründung: 1. Im Verfahren 5 Cg 223/02m des Erstgerichts nimmt die klagende Bank den Beklagten als Bürge und Zahler für restlich 15.000 EUR samt Anhang in Anspruch. Der Hauptschuldner habe ein Schuldenregulierungsverfahren durchgeführt. Demzufolge und entsprechend der mit dem Hauptschuldner und dem Bürgen getroffenen Vereinbarung habe sie den Kredit auch gegenüber dem beklagten Bürgen fälliggestellt und von Yen in Schilling/Euro konvertiert. Schon in der vom Beklagten am 1. 8. 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die J***** GmbH (jetzt nach Konkurseröffnung 1999 Gemeinschuldnerin) und die A***** GmbH gründeten im März 1994 eine Arbeitsgemeinschaft zwecks Fertigstellung und Verwertung eines Gebäudes in Wien. Die technische Geschäftsführung übernahm die nunmehrige Gemeinschuldnerin, die kaufmännische die A*****. Gewinn und Verlust sollten nach Erhalt festgesetzter Vorwegbezüge für die Geschäftsführungsleistungen im Verhältnis 1 : 1 aufgeteilt werden. Die Behebung allfäll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Wilhelm N***** Gesellschaft mbH wurde am 18. 6. 2002 der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin betrieb ein Strickwarenerzeugungsunternehmen. Ihr Minderheitsgesellschafter (2 % der Stammeinlagen) und alleiniger Geschäftsführer Wilhelm N***** war als Einzelunternehmer tätig. Zwischen der Gesellschaft und dem Einzelunternehmen bestand eine intensive Geschäftsbeziehung, die darin lag, dass jener... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3ABGB §864a
Rechtssatz: Vertragsklausel in der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung mit Prämienanpassung und Selbstbeteiligung, wonach die erstmalige Einstufung abhängig von der Prämienstufe in der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt und die Prämie nach einem Bonus-Malus System (Versicherungsleistungen innerhalb des Beobachtungszeitraums, die 50% der Jahresprämie übersteigen, führen zu einer Rückstufung um 3 Stufen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der gemäß § 29 Abs 1 KSchG zur Verbandsklage berechtigte klägerische Verein beanstandet mit der am 6. 4. 2004 eingebrachten Klage - welche in der Folge um weitere Punkte ausgedehnt und insoweit zwischen den Parteien durch einen gerichtlich geschlossenen Teilvergleich abschließend erledigt wurde, sodass diese Ausdehnung nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens ist - nachstehende Bestimmung in den Vertragsgrundlagen des beklagten Versicherers zur Kraftfahr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, *****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagt... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3KSchG §31c Abs1
Rechtssatz: Eine Klausel, mit der sich der österreichische Reiseveranstalter die Erhöhung der mit der Buchung bestätigten Reisepreise aus Gründen vorbehält, die bestimmte (taxativ aufgezählte, nicht von seinem Willen abhängige) Änderungen betreffen, sofern (nur) „der Reisetermin mehr als zwei Monate nach Vertragsabschluss liegt", verstößt gegen das Transparenzgebot. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Reiseveranstalterin (= Gegnerin der gefährdeten Partei), die auch Pauschalreisen und Charterflüge anbietet, legt ihren Reiseverträgen die Allgemeinen Reisebedingungen der österreichischen Reisebüros aus dem Jahr 1992, die im Jahr 1994 an die neuen Bestimmungen des KSchG angepasst wurden (im Folgenden: ARB 1992 nF), mit geringen Abweichungen, die jedoch nicht die inkriminierte Klausel betreffen, zugrunde. Diese lautet wie folgt: „8. Änderungen des Vertrages... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassounternehmen, das seine Leistungen bundesweit anbietet. Aufgrund ihrer Tätigkeit tritt sie mit Verbrauchern in geschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Sie verwendet dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit nachstehendem Inhalt: "Ihre Forderung inkl. Zinsen und Kosten von ... EUR ... Ich bin derzeit nicht in der Lage, Ihre obige Gesamtforderung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu be... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel im Formblatt eines Inkassounternehmens: "Ich ..... trete Ihnen daher zur Besicherung der obigen Forderung meine Gehalts-und Lohnansprüche gegen meinen derzeitigen Dienstgeber unwiderruflich ...... ab." lässt den aus der Abtretung Berechtigten angesichts der gewählten Formulierung nicht-und schon gar nicht für einen Rechtsunkundigen-mit Sicherheit erkennen, sodass sie jedenfalls gegen das Transparenzg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war von 1981 bis Februar 2000 Eigentümerin des Wohnhauses W*****, das bei der klagenden Partei seit 1981 gegen Feuer- und Leitungswasserschaden, Glasbruch, Sturmschaden und Haftpflicht versichert war. Durch eine von ihr bevollmächtigte Hausverwalterin schloss die Beklagte mit der Klägerin am 24. 6. 1996 für die betreffende Liegenschaft eine neue, diese Versicherungssparten umfassende "Wohnhaus-Bündelversicherung" bis 1. 1. 2007 ab. Im Hinblick auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABS 1995 Art4 Abs5KSchG §6 Abs3VersVG §8
Rechtssatz: Gegenüber dem Bestimmtheits- bzw Bestimmbarkeitsgebot des §869 ABGB sieht das Konsumentenschutzgesetz zwar einen Schutz des Verbrauchers bei Verwendung von an und für sich durchaus bestimmten bzw bestimmbaren Vertragsbedingungen vor, die aber vom Verbraucher aufgrund seiner geschäftlichen Unerfahrenheit in ihrer Tragweite nicht verstanden werden; ist jedoch eine Bedingung- wie ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Falls der Empfänger oder der Dritte nicht bezahlt, stimmen Sie zu, für diese Sendung sämtliche Frachtkosten sowie alle sonstigen Kosten, Gebühren und Steuern zu entrichten." verstößt gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und falls das Unternehmen aufgrund dieser Klausel auch den Ersatz unnötig aufgewendeter Kosten verlangen kann, gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist daher un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist als selbstständiges österreichisches Unternehmen Teil des weltweit tätigen D*****-Netzwerkes. Sie übernimmt grenzüberschreitende und nationale Aufträge für die Beförderung von Dokumenten und Waren. Ihre Auftraggeber sind in erster Linie Unternehmen. Rund 4 % des gesamten Beförderungsvolumens entfallen auf Aufträge von Verbrauchern. Die Beklagte schließt grenzüberschreitende und nationale Beförderungsverträge zu den "D***** Allgemeinen Transpor... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Transparenzgebot ist auch auf Geschäftsbedingungen international tätiger Unternehmen anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 130/03a Entscheidungstext OGH 07.10.2003 4 Ob 130/03a Veröff: SZ 2003/115 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118219 Dokumentnummer... mehr lesen...