Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Eine Klausel in AGB, die an einen „Basiszinssatz der EZB“ anknüpft, ist intransparent, da ein solcher nicht existiert und auch nicht als Synonym für den Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank verstanden werden kann. Dieser ist auch mit dem von der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlichen Basiszinssatz nicht identisch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131894Im RIS seit
12.03.2018Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021