RS OGH 2017/12/14 2Ob155/16g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2017
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Norm

KSchG §6 Abs3
1.Euro-JuBeG §1 Abs1

Rechtssatz

Eine Klausel in AGB, die an einen „Basiszinssatz der EZB“ anknüpft, ist intransparent, da ein solcher nicht existiert und auch nicht als Synonym für den Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank verstanden werden kann. Dieser ist auch mit dem von der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlichen Basiszinssatz nicht identisch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131894

Im RIS seit

12.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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