Entscheidungsgründe: Der klagende Verein begehrt gemäß § 28 KSchG die Unterlassung der Verwendung bestimmter, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Bank enthaltenen Klauseln wegen Gesetz- und Sittenwidrigkeit sowie die Urteilsveröffentlichung. Die beklagte Partei wendete insbesondere ein, dass die von ihr verwendeten Klauseln zulässig seien. Der klagende Verein begehrt gemäß Paragraph 28, KSchG die Unterlassung der Verwendung bestimmter, in den allgemeinen Geschäf... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EABGB §1369KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Das Pfandrecht an Werten aus Gemeinschaftskonten/Gemeinschaftsdepots sichert auch Ansprüche des Kreditinstituts aus der Geschäftsverbindung mit nur einem der Kontoinhaber/Depotinhaber" verstößt sowohl gegen § 879 Abs 3 ABGB als auch gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und ist daher unzulässig. Das Gleiche gilt auch für eine Regelung, welche die Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Bankgeschäft bundesweit an zahlreichen Standorten. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung September 2000, deren Geltung jeweils schriftlich vereinbart wird. Diese enthalten nachstehende Bestimmungen, wobei die vom klagenden Verein für Konsumenteninformation (im Revisionsverfahren noch) beanstandeten Bestimmungen in Kursivschrift herausgehoben werden: Z 3 Abs 1: Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge, die ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Der Kunde hat im Verkehr mit dem Kreditinstitut insbesondere die im Folgenden angeführten Mitwirkungspflichten zu beachten; deren Verletzung führt zu Schadenersatzpflichten des Kunden oder zur Minderung seiner Schadenersatzansprüche gegen das Kreditinstitut" ist zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 179/02f Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut Konten jährlich ab. Entsteht in einem Quartal ein Debetstand, so schließt das Kreditinstitut das Konto mangels anderer Vereinbarung am Ende dieses Quartals ab" verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 3 KSchG (Transparenzgebot) und ist daher unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z5DSG §28KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB, durch die der Kunde der Übermittlung von Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste sowie an Refinanzierungsgeber des Kreditinstituts, denen geg... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3KSchG §10 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Zur Durchführung solcher (mittels Telekommunikation) erteilten Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde in einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Kreditinstitut wünscht und dieses sich damit einverstanden erklärt" verstößt gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und ist daher unzulässig. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit sie pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden ihm gegenüber aufzurechnen, insbesondere auch zwischen Guthaben aus Gemeinschaftskonten und Ansprüchen des Kreditinstituts gegen einen der Kontoinhaber" verstößt, soweit sie die Aufrechenbarkeit von Guthaben aus Gemeinscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehemann sind zu je 850/30020 Anteilen, mit welchen untrennbar Wohnungseigentum an einem Haus verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft. Auf ihren Anteilen ist für die Beklagte ein Pfandrecht über S 10.750.000,- und 8,5 % Zinsen, 13,5 % Verzugs- und Zinseszinsen und eine Nebengebührensicherstellung von S 4,047.900,- einverleibt. In einem über das Vermögen der Klägerin beim Erstgericht geführten Schuldenregulierungsverfahren machte die... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs2 Z3KSchG §6 Abs3VersVG §178f
Rechtssatz: § 178f Abs 2 VersVG soll nach den Erläuternden Bemerkungen ausdrücklich jedenfalls eine Konsumentenschutzbestimmung konkretisieren. Es ist davon auszugehen, dass ex ante dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Vertragsbestimmungen hier abschließend geregelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 287/01h Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist unter den in Österreich zugelassenen Netzbetreibern für Mobiltelefone jene mit der größten Kundenanzahl. Den Teilnehmerverträgen hinsichtlich der beiden von der Beklagten betriebenen Mobilfunknetze werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m***** AG für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen" ("AGB M*****") zugrunde gelegt. Die Beklagte bietet zusätzlich ein "Loyalitätsprogramm"... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs1 Z3KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Durch die Klausel "Diese Kontoauszüge gelten mit dem Tag der Abrufbarkeit auf dem Kontoauszugsdrucker als dem Kunden zugestellt" wird, ebenso wie durch die Klausel "Diese Unterlagen gelten mit dem Tag der Bereitstellung zur Abholung am Schalter als dem Kontoinhaber zugegangen", das Risiko der (rechtzeitigen) Kenntnisnahme einer Erklärung der Bank auf den Verbraucher überwälzt. Da die Klauseln dara... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EDSG 2000 §4 Z14DSG 2000 §8 Abs1 Z2DSGVO Art4 Z11DSGVO Art 6 Abs1 litaKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Eine wirksame Zustimmung zur Verwendung nichtsensibler Daten liegt nur vor, wenn der Betroffene weiß, welche seiner Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Diesem Erfordernis wird eine Vertragsbestimmung nicht gerecht, die als Empfänger "eine zentrale Evidenzstelle und/oder Gemeinschaftseinrichtungen von Kreditunternehmungen" nennt. ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Aus dem Transparenzgebot kann eine Pflicht zur Vollständigkeit folgen, wenn die Auswirkungen einer Klausel für den Kunden andernfalls unklar bleiben. Entscheidungstexte 4 Ob 28/01y Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 28/01y Veröff: SZ 74/52 4 Ob 179/02f Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 179/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EBWG §38 Abs1 Z5KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Eine wirksame Entbindung von Bankgeheimnis setzt voraus, dass die Erklärung vom Kunden unterschrieben wird. Die Aufnahme einer solchen Klausel in allgemeine Geschäftsbedingungen erweckt den irreführenden Eindruck, die Klausel werde bereits dadurch Vertragsinhalt; sie ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 28/01y Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die der Kunde der Übermittlung "alle(r) im Zusammenhang mit der Eröffnung und Führung des Kontos (Depots) stehenden Daten an eine zentrale Evidenzstelle und/oder an Gemeinschaftseinrichtungen von Kreditunternehmungen" zustimmt, ist intransparent, weil sie die Tragweite der Einwilligung nicht erkennen lässt. Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein für Konsumenteninformation beanstandet Bestimmungen, welche die beklagte Bank in ihren "Besonderen Bedingungen für die Führung von Privatkonten und die Abholung von Kontopost", Fassung April 1999, verwendet. Es sind dies folgende Bestimmungen: "Punkt 1 erster Absatz: Änderungen der Konditionen können vorgenommen werden, wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrundeliegenden Kosten verändern. (1) Punkt 3 'Informationen an Dritt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein für Konsumenteninformation beanstandet Bestimmungen, welche die beklagte Bank in ihren "Besonderen Bedingungen für die Führung von Privatkonten und die Abholung von Kontopost", Fassung April 1999, verwendet. Es sind dies folgende Bestimmungen: "Punkt 1 erster Absatz: Änderungen der Konditionen können vorgenommen werden, wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrundeliegenden Kosten verändern. (1) Punkt 3 'Informationen an Dritt... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs3 E
Rechtssatz: Eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbrauchergirokonten, wonach "Änderungen der Konditionen ... vorgenommen werden (können), wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrundeliegenden Kosten verändern", ist unzulässig, weil sie keine Verpflichtung der Bank zur Entgeltsenkung vorsieht. Entscheidungstexte 4 Ob 28/01y ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3EWG-RL 93/13/EWG - missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 31993L0013 allg
Rechtssatz: § 6 Abs 3 KSchG enthält in Umsetzung der EU-Richtlinie über rechtsmissbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG) das sogenannte Transparenzgebot. Entscheidungstexte 6 Ob 160/00y Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 160/00y 8 Ob... mehr lesen...
Norm: DSG §18 Abs1DSG 2000 §4 Z14DSG 2000 §8 Abs1 Z2DSGVO Art4 Z11DSGVO Art6 Abs1 litaKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Zustimmungserklärung muss zu übermittelnde Datenarten, deren Empfänger und den Übermittlungszweck abschließend bezeichnen; mit einer solchen Klausel muss der Betroffene nicht im "Kleingedruckten" rechnen. Entscheidungstexte 7 Ob 170/98w Entscheidungstext OGH 27.01.1999 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Im Lichte der Vertragsfreiheit erscheint es durchaus zulässig, wenn sich ein Vertragspartner für den Fall des Verzugs des anderen mit dessen Gegenleistung derart absichert, dass er die Kosten, die ihm dadurch entstehen, dass er den Vertragspartner zur Einhaltung seiner Leistungsverpflichtung bewegt, auf den im Leistungsverzug befindlichen Vertragspartner überwälzt. Eine derartige Vereinbarung ist ... mehr lesen...