Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 25c KSchG hat der Gläubiger einen Verbraucher, der einer Verbindlichkeit als Mitschuldner, Bürge oder Garant beitritt, auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen wird. Unterlässt der Unternehmer diese Information, so haftet der Interzedent nur dann, wenn er seine Verpflicht... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Sparkasse räumte der vormals erstbeklagten Tochter (im Folgenden nur Kreditnehmerin) der Beklagten mit Kreditvertrag vom 17. Mai 1995 (im Folgenden nur 1. Kreditvertrag) einen wiederholt ausnützbaren Kontokorrentkredit von 100.000 S ein. Mit Vertrag vom 6. November 1995 (im Folgenden nur 2. Kreditvertrag) stockte die klagende Partei der Kreditnehmerin den Kreditrahmen auf insgesamt 400.000 S auf. Am 9. Juli 1997 (im Folgenden nur 3. Kreditvertrag) räumte die... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: Die Haftungsbefreiung des Interzedenten tritt bei Unterbleiben der Information nicht schon jedenfalls, sondern nur dann ein, wenn der Kreditgeber bei Abschluss des Interzessionsvertrags erkannte oder erkennen musste, dass der Kredit wahrscheinlich notleidend werden wird. Nur dann ist ein Verstoß gegen die Informationspflicht denkbar. Entscheidungstexte 1 Ob 132/01... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: Je nach Art und Ausmaß der Verbindlichkeit wird der Gläubiger eine sorgfältige Bonitätsprüfung unter Verwendung der ihm zugänglichen Instrumente vorzunehmen, sich somit in jenem Umfang Kenntnis von der wirtschaftlichen Lage des Hauptschuldners zu verschaffen haben, wie dies ein sorgfältiger Kreditgeber üblicherweise tut. Entscheidungstexte 1 Ob 132/01w Entsc... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob der Kreditgeber hätte erkennen müssen, dass der Kreditnehmer seine Verbindlichkeit nicht oder nicht vollständig werde erfüllen können, sind Umstände wie dass der Bürge seine Bereitschaft zur Interzession aus eigenem Antrieb erklärte (als in casu früherer Leiter einer Bankfiliale), geschäftserfahren war und durch die Kreditgewährung die Erstattung dem Kreditnehmer vorgeschossener Beträge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war vier Jahre lang Leiter einer Bankfiliale, war aus dieser Zeit mit der Geschäftsleiterin der klagenden Raiffeisenkasse bekannt und stand mit ihr in einem "sehr guten kollegialen Verhältnis". Später wechselte der Beklagte in eine Immobilien-Tochtergesellschaft seiner Dienstgeberin, arbeitete aber auch weiterhin mit der klagenden Partei in der Form zusammen, dass er mehrere - eigene und fremde - "Finanzierungen durchführte", wobei er immer selbst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Überprüfung der rechtlichen Beurteilung einerseits mit der
Begründung: abgelehnt, dass keine gesetzmäßige (nämlich von den erstgerichtlichen, durch das Berufungsgericht übernommenen Feststellungen - zur Aufklärung des Zweitbeklagten als Bürge durch den Mitarbeiter der kreditgewährenden und nunmehr klagenden Bank über die schlechte wirtschaftliche Lage des vormaligen Erstbeklagten als Kreditne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Stiefvater der Beklagten wollte im Sommer 1997 bei der Rechtsvorgängerin der Klägerin einen Kredit über 70.000 S aufnehmen. Wegen seiner schlechten finanziellen Verhältnisse wurde sein Ansuchen abgelehnt. Er ersuchte die Beklagte, für ihn die Bürgschaft zu übernehmen. Sie war damit einverstanden. Die Beklagte stand damals in einem befristeten Dienstverhältnis (Urlaubsvertretung). Am 22. 7. 1997 begab sich die Beklagte mit ihrem Stiefvater in eine Filiale... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Hypothekarklage des klagenden Vereins wendete die Beklagte im Wesentlichen Sittenwidrigkeit wegen Kenntnis der klagenden Partei von der ausweglosen finanziellen Situation des Hauptschuldners ein, der damals ihr Lebensgefährte gewesen sei; der Kredit sei [1995] nur auf Grund der Verpfändung gewährt worden, was schon prima vista darauf hinweise, dass die Einbringung der Forderung beim Kreditnehmer als alles andere als gesichert angesehen worden sei; sie sei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Sommer 1997 plante der damalige Ehegatte der Beklagten, ein Fitnessstudio in Villach zu eröffnen. Damit wollte er den Lebensunterhalt für sich und die Beklagte erwirtschaften. Mangels Barmittel für den Ankauf von Fitnessgeräten nahm er auf Anraten eines Mitarbeiters der Sportartikelfirma W***** Kontakt mit der S*****bank AG auf, deren Tochtergesellschaft die Klägerin ist. Die Beklagte begleitete ihren Mann zu dem für 17. 7. 1997 vereinbarten Gesprächsterm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Anwendung der von den Vorinstanzen richtig dargestellten Rechtsprechung zur Angehörigenbürgschaft auf den konkreten Einzelfall ist - sofern keine krasse Fehlbeurteilung unterlaufen ist - regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage (8 Ob 166/00w; 9 Ob 250/00f ua). Die drei von Lehre und Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien für die Annahme der Sittenwidrigkeit - a) inhaltliche Missbilligung der Haftungserklärung, b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Revisionswerbern als erheblich bezeichnete Rechtsfrage, ob die Rechtsprechung zur Frage der Sittenwidrigkeit der Bürgschaftserklärungen von Familienmitgliedern (vgl dazu SZ 68/64; JBl 1998, 36; ÖBA 1999, 647 uva) auch auf Fälle solidarischer Haftung von Angehörigen als Mitschuldner anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof bereits bejaht (ecolex 2000/119; wohl auch ÖBA 2000/910 und 6 Ob 1/00s). Die von ... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: Wird der Kreditgeber selbst aktiv, um die Einbeziehung der Interzedentin in das Schuldverhältnis zu erreichen, so weist dies prima facie darauf hin, dass er die Einbringung der Forderung beim Hauptschuldner als nicht gesichert ansah. Entscheidungstexte 1 Ob 107/00t Entscheidungstext OGH 25.07.2000 1 Ob 107/00t Veröff: SZ 73/121 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: Den Gläubiger, der bis zum Zeitpunkt der Interzession erkennt oder erkennen muss, dass der Hauptschuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht (vollständig) erfüllen wird, trifft eine Informationspflicht. Er hat den interzedierenden Verbraucher auch dann auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen, wenn der Interzedent über dessen finanzielle Situation Bescheid weiß. Dies dient der Verminderung de... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: Eine Haftungsbefreiung des nicht informierten beziehungsweise gewarnten Interzedenten tritt nur dann nicht ein, wenn dieser die Verpflichtung trotz entsprechender Information und Warnung eingegangen wäre. Die Interzession bleibt in dem Maß wirksam, wie sich der Interzedent bei entsprechender Information verpflichtet hätte. Dies zu beweisen, obliegt dem Gläubiger. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: Dem Gläubiger muss es offen stehen, zu behaupten und zu beweisen, dass der Interzedent bei entsprechender Information beziehungsweise Warnung nur eine geringere Verpflichtung auf sich genommen hätte. Die Verbindlichkeit des Interzedenten bleibt dann bis zur Höhe dieser "geringeren Verpflichtung" wirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 107/00t Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: § 25c KSchG statuiert die Verpflichtung des Gläubigers zur Information beziehungsweise Warnung des Interzedenten unabhängig vom Kriterium der Zumutbarkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 107/00t Entscheidungstext OGH 25.07.2000 1 Ob 107/00t Veröff: SZ 73/121 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1997 lieferte die klagende Partei dem Ehemann der Beklagten, der ein Erdbewegungsunternehmen betrieb, Baumaterialien. Der hiefür in Rechnung gestellte Betrag von S 241.530,26 wurde nicht bezahlt. Über ein entsprechendes Zahlungsbegehren der klagenden Partei erging gegen den Ehemann der Beklagten ein Versäumungsurteil; die auf Grund dessen geführte Fahrnisexekution blieb ergebnislos. Am 28. 5. 1998 übermittelte die klagende Partei der zuständigen Staatsanwaltsc... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte wird von der klagenden Gebietskrankenkasse aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen, die sie für eine Gesellschaft mbH, deren Hauptgesellschafter und Geschäftsführer ihr Ehemann war, zur Sicherung von rückständigen und neu auflaufenden Sozialversicherungsbeiträgen übernahm. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Ausgehend von der einschlägigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs verneinte es die eingewendete Sittenwidrigkeit dieser "Angehör... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Anwendung einer vom Berufungsgericht richtig dargestellten Rechtsprechung auf den konkreten Einzelfall ist - sofern keine krasse Fehlbeurteilung unterlaufen ist - regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage (8 ObS 243/99i). Das Berufungsgericht hat die Rechtsprechung zur Angehörigenbürgschaft (SZ 68/64; SZ 71/117; zuletzt etwa 8 Ob 253/99k) richtig dargestellt und bei der abschließenden Gesamtwürdigung im Sinne des bewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist türkische Staatsangehörige, hält sich jedoch seit ihrer Geburt in Österreich auf. Sie ist der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und beendete 1997 eine kaufmännische Lehre mit Lehrabschluss. Danach war sie in den Jahren 1997 bis 1999 jeweils etwa zwei Monate pro Jahr bei der Havva K***** Lebensmittel KEG halbtags als Dienstnehmerin beschäftigt und verdiente rund 6.000 S monatlich. In Zeiten ihrer Arbeitslosigkeit erhielt sie eine... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank stellte mit Kreditvertrag vom 6. 9./18. 9. 1990 der R***** GmbH und Gernot F. S*****, Robert M. R***** und Bertram H***** einen Kredit von S 350.000 auf dem Konto Nummer 6-882.618-2 zur Verfügung. Eine Verzinsung von 9,25 % p. a. kontokorrentmäßig und Verzugszinsen von 4,5 % wurden vereinbart. Die klagende Partei war berechtigt, die vereinbarten Kreditkonditionen in dem Ausmaß abzuändern, als sich die Verhältnisse auf dem Geld-, Kredit- bzw Kapitalm... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger und ein Dritter, dessen Rechtsnachfolgerin die nunmehrige Zweitklägerin ist, waren Eigentümer eines "Büroobjektes" und vermieteten mit schriftlichem Mietvertrag vom 15. Jänner 1991 ein näher bezeichnetes Bestandobjekt gegen einen monatlichen wertgesicherten Nettomietzins von 12.100 S (ohne USt und Betriebskosten) an die vormals erstbeklagte, zwischenzeitig der Liquidation verfallene, vermögenslose Gesellschaft mbH (im folgenden nur Mieterin), gegen di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss mit dem bereits rechtskräftig zur Zahlung des noch aushaftenden Kreditbetrages verurteilten Bruder (ehemals Erstbeklagter) des Beklagten (ehemals Zweitbeklagter) am 17. 7. 1990 einen Kreditvertrag über S 9,500.000 samt Nebengebühren mit einer Laufzeit bis 31. 12. 1991. Mit Vertrag vom 16. 7. 1990 übernahm der Beklagte hinsichtlich dieses Kredits die Haftung als Bürge und Zahler im Sinn des § 1357 ABGB. Sowohl Kreditnehmer als auch Bürge fertigte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank hat dem geschiedenen Ehegatten der Beklagten, mit dem sie von 1970 bis 14. 4. 1995 verheiratet war und der bei einer Tochtergesellschaft der Klägerin arbeitete, am 15. 11. 1990 einen Kredit über S 500.000,--, rückzahlbar in 120 Raten a S 6.294,-- mit einer Verzinsung von 8,625 % jährlich, beginnend ab 15. 1. 1991 und vereinbarten Verzugszinsen von 16 % jährlich und am 9. 7. 1992 einen Kredit über S 800.000,-- rückzahlbar in 180 Monatsraten a S 8.279... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht folgte der durch die Entscheidung 1 Ob 544/95 (SZ 68/64) begründeten Rechtsprechung, wonach ein wesentliches Eigeninteresse des Interzedenten am Zustandekommen des Kreditvertrages von maßgeblicher Bedeutung für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Haftungserklärung ist (ÖBA 1997/668; ecolex 1998, 687; ecolex 1999/99). Wenn das Berufungsgericht daher im Hinblick auf die Beteiligung der Drittbeklag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen den Behauptungen der beklagten Partei hat der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach (SZ 71/117; ÖBA 1999, 647, zuletzt 8 Ob 320/99p) klargestellt, dass die in der SZ 68/64 genannten, in drei Gruppen zusammenfassbaren Voraussetzungen für ein Sittenwidrigkeitsurteil (inhaltliche Missbilligung des Interzessionsvertrages, Missbilligung der Umstände des Zustandekommens und Kenntnis bzw fahrlässige Unkenntnis dieser Fa... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte ist die Lebensgefährtin, die Drittbeklagte die Mutter des Gerd V*****, der ab 1992/93 eine Handelsvertretung betrieb. Im Sommer/Herbst 1996 war seine finanzielle Situation sehr schlecht; seine Verbindlichkeiten bei der Klägerin - seiner Hausbank - waren auf mehr als S 2,000.000,- angewachsen. Das bei der Klägerin gehaltene Kontokorrentkreditkonto befand sich per 11. 9. 1996 mit S 169.176,96 im Soll, das Privatkonto V*****s mit ca S 30.000,-. Die Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des am 23. 7. 1972 geborenen Gemeinschuldners wurde mit Beschluss vom 15. 12. 1997 das Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der Beklagte bestellt. Die Eltern des Gemeinschuldners hatten bei der Klägerin Kreditverbindlichkeiten, die im Jänner 1991 mit S 138.580,02 und S 203.895,22 unberichtigt aushafteten. Am 24. 1. 1991 fertigte der Gemeinschuldner einen an seine Eltern adressierten Kreditvertrag s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Beklagten unterhielt bei der Klägerin ein Geschäftskonto für das von ihm betriebene Damenmodengeschäft. Nach Ausdehnung des vereinbarten Überziehungsrahmens hafteten schließlich 1,9 Mio S aus. Am 8. 6. 1994 schlossen die Klägerin und der Ehemann der Beklagten einen Kreditvertrag über diesen Betrag. Am selben Tag unterfertigte die Beklagte in einer Filiale der Klägerin einen Bürgschaftsvertrag, worin sie zur Kenntnis nahm, dass ihrem Gatten e... mehr lesen...