Begründung: Die Zweitbeklagte ist gelernte Friseurin. Von April 1999 bis März 2009 war sie als Friseurin geringfügig beschäftigt und erzielte dabei ein monatliches Einkommen von 400 EUR. Ihr Ehemann, der Erstbeklagte, war zunächst unselbständig als Koch tätig und wünschte, ein eigenes Lokal zu eröffnen. Die Zweitbeklagte war zwar grundsätzlich gegen dieses Vorhaben, beteiligte sich aber ab Eröffnung des Lokals dadurch, dass sie das Kassabuch führte; die Buchhaltung erledigte ein Ste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** reg. GenmbH, *****, vertreten durch Mag. Daniela Weiss und Dr. Bernhard Ess, Rechtsanwälte in Feldkirch, gegen die beklagte Partei A***** G*****, vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Akademikerin (Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften); sie lebt und arbeitet in Wien und erzielt als Bankangestellte ein monatliches Einkommen von rund 1.800 EUR netto. Der Vater der Beklagten ist bulgarischer Staatsbürger und hatte seinen Lebensmittelpunkt in Bulgarien, wo bei ihm im Sommer 2006 eine Krebserkrankung festgestellt wurde. Er reiste am 11. 8. 2006 mit seiner Gattin nach Wien. Eine am 30. 8. 2006 im AKH Wien durchgeführt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die als Pächterin einen Gastronomiebetrieb führte. Im Jahr 2002 schloss die Gesellschaft einen Unterpachtvertrag mit einer anderen GmbH. Der Beklagte war einer der Gesellschafter der Unterbestandnehmerin, deren Geschäftsführer war ab 2004 sein ebenfalls daran beteiligter Vater. Der Kläger machte gegen die Unterbestandnehmerin ab dem Jahr 2003 außergerichtlich eine Forderung von rund 300.000 EUR gelten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte und ihr damaliger Ehegatte nahmen im Jahr 2004 bei der klagenden Bank einen Kredit über 45.000 EUR, rückzahlbar in 80 monatlichen Raten von 417,08 EUR mit einer Gesamtbelastung von 74.640,60 EUR auf. Ihre beiden Kinder waren damals 11 und 8 Jahre alt. Die Beklagte verdiente als Raumpflegerin durchschnittlich 500 EUR netto monatlich, zusätzlich bezog sie Transferleistungen von rund 300 EUR pro Monat. Ihr damaliger Ehegatte verdiente als Fernfahrer mon... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, dass sie bis 31. 12. 2000 Arbeitnehmerin Dipl.-Ing. Josef K*****, des Alleingesellschafters und Geschäftsführers der K***** GmbH (in weiterer Folge: GmbH) gewesen sei. Unternehmensgegenstand der GmbH sei die Erbringung von Dienstleistungen im Bergbau gewesen. Die Klägerin sei der GmbH im Wege des Personalleasings überlassen worden. Die GmbH sei Ende 2000/Anfang 2001 insolvenzrechtlich überschuldet gewesen, wofür der Geschäftsführer den damalig... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** AG, *****, vertreten durch Dr. Frank Riel, DDr. Wolfgang Grohmann, Dr. Josef Cudlin, Rechtsanwälte in... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte und ihr Ehemann unterzeichneten am 21. 7. 2003 eine Kreditvereinbarung über 46.000 EUR. Der damals 18-jährige Erstbeklagte (Sohn der Kreditnehmer) übernahm für diesen Kredit die Haftung als Bürge und Zahler und trat der Klägerin seine Lohn- bzw Gehaltsansprüche sowie Abfertigungs- bzw Pensionsansprüche ab. Von der Kreditsumme wurden 38.862,67 EUR zur Deckung eines anderen Kredits verwendet, 6.769,33 EUR wurden bar an den Ehemann der Zweitbeklagten aus... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** AG, *****, vertreten durch Dr. Peter Gatternig und Mag. Karl Gatternig Rechtsanwälte in Wien, gegen die bekl... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: Der Begriff der Interzession wird durch den wirtschaftlichen Zweck gekennzeichnet. Es macht keinen Unterschied, ob die Übernahme der Verpflichtung in der im Gesetz angeführten typischen Form eines Schuldbeitritts als Mitschuldner, Bürge oder Garant oder aber in einer diesen Formen wirtschaftlich gleichwertigen Form geschieht. Wenn sich jemand erkennbar nur als Interzedent zur Verfügung stellen will, kann sich schon ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die nun 66-jährige Beklagte ist mit ihrem Mann 32 Jahre lang verheiratet. Dieser war zunächst gutverdienender Versicherungsvertreter und im Immobiliengeschäft in der Form tätig, dass er fremdfinanziert Wohnungen kaufte, renovierte und vermietete. Von den Mieteinkünften sollten die ua bei der klagenden Bank aufgenommenen Kredite bedient werden. Für einzelne Abstattungskredite haftete auch die Beklagte als Mitschuldnerin. Sie ist bei einer Eigentumswohnung und e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** AG, *****, vertreten durch Widter Mayrhauser Wolf Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Christine R*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** Gebietskrankenkasse, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Slobodan A*****, vertreten durch Dr. T... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Kurt Hirn, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Anna L***** , vertreten durch Mag. Dr. Gabriel Jäger, Rechtsanwalt in Knitte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** AG, *****, vertreten durch Sattlegger Dorninger Steiner & Partner Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagten Parteien 1.) ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** Bank *****, vertreten durch Dr. Eva Riess, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Maria T*****, vertreten durch Dr. Benedikt Wallner, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 36.340 sA, ü... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte und widerklagende Partei (in der Folge: Beklagte) und ihr Ehegatte waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich ihr Wohnhaus befand. Sie betrieben bis 1990 einen Kfz-Handel und eine Kfz-Werkstätte, wobei die Beklagte in verantwortlicher Position mitarbeitete, die Aufsicht über die Kassa führte, teilweise die Buchhaltung erledigte und den Kundenverkehr abwickelte. Etwa 1990 übergaben sie das Unternehmen an ihren Sohn. Ab 1995 arbeitete die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 2. 1. 1999 miteinander verheirateten Beklagten sind grundbücherliche Eigentümer von je 355/55910-Anteilen sowie von je 50/55910-Anteilen an einer Liegenschaft, wobei mit den Liegenschaftsanteilen Wohnungseigentum an einer Wohnung und an einer Garage verbunden ist. Der Erstbeklagte war alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer einer GmbH, an der er zu 49 % als Gesellschafter beteiligt war. Über die Gesellschaft wurde mit Beschluss vom 10. 12. 2003 der K... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 30. 10. 2001 verkaufte die M*****-Gesellschaft mbH der Zirkusbetriebs GmbH in Gründung (in der Folge: Kreditnehmerin) vertreten durch die kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer Louis Aime K*****, dem Gatten der Beklagten Ulrich W***** und Heinz K***** unter Eigentumsvorbehalt die Fahrnisse und Markenrechte des „Österreichischer Nationalzirkus Elfie A*****" und „Österreichischer Nationalzirkus Louis K*****" um ATS 9,050.000. Der Großteil des ... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision legt keine im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage dar: Die außerordentliche Revision legt keine im Sinn des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO erhebliche Rechtsfrage dar: Rechtliche Beurteilung In der Zulassungsbeschwerde stellt die Revisionswerberin die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RIS-Justiz RS0119014), von der das Berufungsgericht ausging, nicht in Frage, wonach - Strichaufzählung de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Herdey & Gsellmann Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Marc S*****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und ihr Lebensgefährte (der auf ihrer Seite dem Verfahren beigetretene Nebenintervenient) schlossen am 12. Juni 1998 mit der klagenden Partei einen Leasingvertrag über einen PKW „Mercedes", Baujahr 1997. Die Beklagte fertigte den Vertrag als Mitantragstellerin. Der Leasingvertrag wurde einvernehmlich per 30. Juni 2000 nach mehreren eingetretenen Zahlungsrückständen aufgelöst. Ein von der Beklagten präsentierter Käufer erwarb das Fahrzeug um 220.000 S. Der k... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Monika A*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Franz Kampenhuber, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei Helmtraud N*****, Pensionistin, *****, vertreten durch D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** AG, ***** vertreten durch Dr. Alexander Matt, Rechtsanwalt in Bregenz, wider die beklagten Parteien 1. Lino S*****, 2. Irmgar... mehr lesen...
Norm: KSchG §25cZPO §228 A1
Rechtssatz: Rechtsfolge der Verletzung der Informationsobliegenheit des § 25c KSchG ist der Entfall der Haftung des Interzedenten; einer Anfechtung und Rechtsgestaltungsentscheidung bedarf es nicht, sodass die Feststellung des Nichtbestehens der Haftung naheliegendes Ziel einer auf die Verletzung der Obliegenheiten nach § 25c KSchG gestützten Klage ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Diplomkrankenschwester, schloss mit der S***** Bank ***** AG (beklagte Partei) am 7. Oktober 1998 einen Kreditvertrag, mit dem ihr ein Privatkredit von ATS 350.000,-- (EUR 25.435,49) eingeräumt wurde, der in monatlichen Raten von ATS 3.964,-- (= EUR 288,15) zurückzuzahlen ist. Zum Zeitpunkt der Gewährung dieses Kredites war die Klägerin noch mit Michael W***** verheiratet; das Ehepaar lebte aber bereits seit 1996 getrennt. Für den Unterhalt de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Mag. Dr. Dirk Just, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Gisela S*****, vertreten durch Dr. Engelbert Reis, R... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs1 Z11KSchG §25c
Rechtssatz: Die bloß formularmäßige Erklärung, dass der Bürge anlässlich des Abschlusses des Bürgschaftsvertrages über die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers aufgeklärt wurde, wird der Warnfunktion der im § 25c KSchG angesprochenen Aufklärungsobliegenheit nicht gerecht. Um dieser Aufklärungsobliegenheit nachzukommen, hat vielmehr der Kreditgeber konkrete Informationen über die wirtschaftliche Lage des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Heinz R***** (in der Folge immer: Kreditnehmer) führte in S***** ein Schuhgeschäft. Dieses Schuhgeschäft befand sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Aus diesem Grund nahm nicht die Mutter des Kreditnehmers, sondern der Kreditnehmer gemeinsam mit seinem Bruder bei der Klägerin einen Kredit über 1,3 Millionen S auf. Der Kreditnehmer eröffnete in B***** ein Schuhgeschäft, um hohe Lagerbestände des Schuhgeschäftes seiner Mutter abbauen zu helfen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Schatz & Partner, Rechtsanwälte OEG in Baden, wider die zweitbeklagte Partei Hofrat Mag. Erika P*****, v... mehr lesen...