Norm: KSchG §25c
Rechtssatz: Ob ein Kreditgeber (= Bank) dem Interzedenten (hier: Bürge und Zahler) ausreichende Informationen über die wirtschaftliche Lage des Schuldners im Sinne des § 25c KSchG gegeben hat, ist von der Beurteilung ganz konkreter Individualumstände abhängig. Dabei kommt im vorliegenden Fall dem Umstand besondere Bedeutung zu, dass es der Interzedent war, der spontan und aus eigenem Antrieb seine Bereitschaft zur Bürgschaftsüb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte dem Sohn der Beklagten, zum Aufbau eines Tischlereibetriebes am 3. 5. 1994 einen (revolvierend ausnützbaren) Kredit zur Anschaffung von Betriebsmittel über S 250.000,-- mit einer Laufzeit bis 30. 3. 1999. Die Beklagte, die mit ihrem Sohn im gemeinsamen Haushalt wohnt, ist als Pflegehelferin der Stadt Wien beschäftigt und verdiente damals monatlich S 16.500,-- netto, unterfertigte den Kreditvertrag als Mitschuldnerin zur ungeteilt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 10. 1997 räumte die klägerische Bank Alaa Eldi A***** (im folgenden kurz: Kreditnehmer) einen einmal ausnützbaren Abstattungskredit über S 300.000 ein, welcher in 60 monatlichen Pauschalraten zu je S 5.975 (beginnend mit 28. 2. 1998) zurückgezahlt werden sollte. Der Beklagte übernahm am selben Tag für alle bestehenden und künftigen Forderungen der Klägerin aus diesem Kredit die Haftung als Bürge und Zahler, und zwar bis zum Betrag von S 250.000. Im Bü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Angehörige eines Kreditnehmers, welcher sich auf die Sittenwidrigkeit seiner rechtsgeschäftlichen Haftungserklärung beruft, hat die dazu erforderlichen Tatsachen, wie ein Mißverhältnis zwischen Einkommen bzw und Vermögen einerseits und Verpflichtungsumfang andererseits, Geschäftsunerfahrenheit ohne wesentliches Eigeninteresse, verdünnte Entscheidungsfreiheit des Interzedenten und die Kenntnis des Kreditgebers bzw die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der ehemalige Ehegatte der Beklagten Manfred H***** wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 10. 5. 1993 wegen des Vergehens des schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren verurteilt, weil er im September 1992 in W***** der Klägerin ein nicht gesperrtes Sparbuch mit einer Einlage von 347.575,87 S wegnahm. Dem Strafverfahren hatte sich die Klägerin als Privatbeteiligte angeschlossen und einen Titel ... mehr lesen...
Begründung: Der Ehegatte der heute 42jährigen Klägerin betrieb von 1981 bis 1992 eine Tischlerei und wollte im Herbst 1987 mit Hilfe der beklagten Bank eine Umschuldung vornehmen, weil seine damalige Hausbank die Kredite - für die die Klägerin als Bürgin haftete - fällig gestellt hatte. Da die Klägerin und ihr Ehegatte über kein Vermögen verfügten, verlangten die Mitarbeiter der beklagten Partei von der Klägerin eine Verpflichtungserklärung als Bürgin und Zahlerin für zwei zu gewä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte einem Bruder des Beklagten am 2.Dezember 1994 einen Kredit von 65.000 S, der am 4.Jänner 1995 auf 290.000 S ausgeweitet wurde. Seine Rückzahlung sollte nach den Vereinbarungen in 84 Monatsraten von je 5.000 S, beginnend ab 1.Februar 1995, erfolgen. An Kreditzinsen wurden 11,5 % p.a., an Verzugszinsen 3 % p.a. vereinbart. Die Zinsenbeträge sind jeweils zum Quartalsende zu kapitalisieren. Die gesamte Kreditbelastung hätte inklusive Z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat einer Gesellschaft mbH einen Kredit über 2,250.000 S eingeräumt. Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter lebte damals mit der Beklagten in Lebensgemeinschaft. Diese übernahm die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach § 1357 ABGB im Ausmaß von 1,250.000 S und räumte der Klägerin weiters auf einer Liegenschaft ein Höchstbetragspfandrecht ein. Die Klägerin hat einer Gesellschaft mbH einen Kredit über 2,250.000 S eingeräumt. Der Geschäftsführer und A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war von 1989 bis 1993 Pächter des in T***** gelegenen Appartementhotels K***** und des darin befindlichen Restaurants S*****. Mit Vertrag vom 16.5.1990 gab er das Restaurant S***** dem damaligen Lebensgefährten der Beklagten, Franz S*****, in Unterpacht. Vereinbart wurde ein Bestandzins von S 25.000 monatlich zuzüglich Wertsicherung und der von der Hausverwaltung vorgeschriebenen Betriebskosten sowie der Gemeindeabgaben. Die Beklagte übernahm die Haftung a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vorliegende Entscheidung betrifft einen Einzelfall. Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß die Verpflichtung des Beklagten als Solidarschuldner nicht in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des Wucherverbots wegen Vorliegens eines Ausbeutungstatbestandes zur Annahme der Sittenwidrigkeit und damit zur Nichtigkeit des die Verpflichtung begründenden Rechtsgeschäfts führt, liegt im Rahmen der oberstgerichtlichen R... mehr lesen...
Begründung: Die Zulassungsbeschwerde macht ausschließlich fehlende Rechtsprechung zur Frage sittenwidriger Haftungserklärungen von Ehegatten geltend. Darüber hinaus werden keine Rechtsfragen erheblicher Bedeutung geltend gemacht. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hatte sich bereits mehrfach mit der Frage sittenwidriger Haftungserklärungen von Familienangehörigen des Hauptschuldners (zu denen zweifelsfrei auch sein Ehegatte gehört) befaßt (S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung der dort genannten Rechtsfragen abhängt (JBl 1985, 303 uva), wenn also die angeschnittene Rechtsfrage präjudiziell ist (1 Ob 39/94; 1 Ob 535/95; 1 Ob 42/95). Dies trifft auf die in der außerordentlichen Revision angesprochenen Fragen aber nicht zu. In der grundlegenden Nach Paragraph 502, Absatz eins,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr.Markus Skarics, Rechtsanwalt in Imst, wider die beklagte Partei Angelina O*****, vertreten durch Dr.Dieter Brandstätter, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte kam im Jahre 1990 aufgrund eines Zeitungsinserates, in welchem ein bürgenloser Kredit bis zu einer Höhe von 500.000 S angekündigt wurde, mit einer KreditvermittlungsgesmbH in Kontakt. Sie bewog ihre Schwester, die Zweitbeklagte, sie mit dem Auto nach Wien zu fahren, um sich mit einem Herrn der Kreditvermittlungsgesellschaft vereinbarungsgemäß zu treffen. Die Zweitbeklagte wußte zu diesem Zeitpunkt, daß ihre Schwester auf ein Inserat hin nach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der Frage der Sittenwidrigkeit von Haftungserklärungen von Familienangehörigen des Hauptschuldners hat sich der Oberste Gerichtshof in seiner sowohl von den Vorinstanzen als auch von den Revisionswerbern zitierten Entscheidung SZ 68/64 (= ÖBA 1995, 804 [Graf 776] = JBl 1995, 651 [Mader] = ecolex 1995, 638 = ZIK 1995, 124) grundlegend auseinandergesetzt. Die dort vertretene (und hier von niemand bestrittene) Rechtsau... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIiZPO §502 Abs1 AKSchG §25c
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit rechtsgeschäftlicher Haftungserklärungen volljähriger Familienangehöriger ohne jedes oder jedenfalls ohne zulängliches Einkommen und Vermögen kann das grobe Missverhältnis zwischen dem Verpflichtungsumfang und den gegenwärtigen und künftig zu erwartenden Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des gutstehenden Angehörigen, das bei lebensnah... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIiKSchG §25c
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit rechtsgeschäftlicher Haftungserklärungen volljähriger Familienangehöriger ohne jedes oder jedenfalls ohne zulängliches Einkommen und Vermögen hat das Gericht eine auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezogene Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Umstände vorzunehmen. Zu berücksichtigen sind bei der Abwägung der für und gegen die Sittenwidrigkeit spr... mehr lesen...