1 Die Mitbeteiligte - eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Liechtenstein - ist im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung und des „Personalverleihs“ (Arbeitskräfteüberlassung) tätig. In den Jahren 2012 bis 2018 hat sie Arbeitskräfte an verschiedene Tourismusbetriebe in Bregenz (Beschäftigerbetriebe) überlassen. 2 Mit Bescheid vom 19. Juni 2018 schrieb der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz der Mitbeteiligten Tourismusbeiträge für die Jahre 2012 bis 2018 vor. In d... mehr lesen...
Index: L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe Ortsabgabe Gästeabgabe VorarlbergL74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §4 Abs1FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §4 Abs3KommStG 1993 §4 Abs1TourismusG Vlbg 1998 §7 Abs1TourismusG Vlbg 1998 §7 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der Materi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29KommStG 1993 §4 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff der Betriebsstätte ist in der Kommunalsteuer eigenständig definiert. Das KommStG 1993 erweitert den Betriebsstättenbegriff des § 29 BAO einerseits durch Erfassung aller unternehmerischen Tätigkeiten und andererseits auch dadurch, dass selbst ein bloß "mittelbares" Di... mehr lesen...
Index: L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe Ortsabgabe Gästeabgabe VorarlbergL74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29 Abs1FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §4 Abs1FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §4 Abs3KommStG 1993 §4 Abs1TourismusG Vlbg 1998 §7 Abs1TourismusG Vlbg 1998 §7 Abs3
Rechtssatz: Nur aufgru... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine GmbH mit österreichischem Sitz, deren Unternehmensgegenstand unter anderem in der Überlassung von Personal zur Montage von Industrieanlagen besteht. 2 Im strittigen Zeitraum überließ die Mitbeteiligte im Rahmen der gewerblichen Personalüberlassung Arbeitskräfte an verschiedene Beschäftiger, deren Unternehmenssitze zum Teil im Ausland gelegen waren. Von den ausländischen Beschäftigern wurden die überlassenen Arbeitnehmer an Tätigkeitsorten auß... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0051 E 13. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Durch § 4 Abs. 1 KommStG 1993 wurde der Begriff der Betriebsstätte für den Bereich der Kommunalsteuer eigenständig definiert (Hinweis E vom 21. Dezember 2005, 2004/14/0012, und E vom 28. März 2001, 96/13/0018). Das Kommunalsteuergesetz 1993 erweitert in de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1KommStG 1993 §6
Rechtssatz: Auch am Ort der Beschäftigung kann eine kommunalsteuerrechtliche Betriebsstätte liegen, ohne dass es dabei auf die Integration der überlassenen Dienstnehmer in die Betriebsstätten des ausländischen Beschäftigers ankäme (vgl. VwGH 21.10.2015, 2012/13/0085). Für diese Beurteilung ist auch nicht maßgeblich, ob es sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1
Rechtssatz: Die Einbeziehung von bloß "mittelbar der unternehmerischen Tätigkeit dienenden" Einrichtungen in den Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs. 1 KommStG 1993 ändert nichts daran, dass auch in diesem Fall die allgemeinen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsstätte zu prüfen sind. Erforderlich ist hierfür das Vorhandensein eine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1KommStG 1993 §6
Rechtssatz: Im Fall der Arbeitskräfteüberlassung wird die faktische Verfügungsmacht über die Anlage oder Einrichtung des Beschäftigers vom die Arbeitskräfte überlassenden Unternehmen durch seine Arbeitskräfte an Ort und Stelle ausgeübt, weil die Arbeitsverrichtung im Unternehmen des Beschäftigers ohne faktischen Zugriff auf des... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1KommStG 1993 §6
Rechtssatz: Durch die Überlassung der Dienstnehmer kann zwar eine (weitere) "mittelbare" Betriebsstätte am Ort der Beschäftigung geschaffen werden, diese muss aber nicht zwangsläufig an die Stelle der bestehenden inländischen Betriebsstätte treten. Bei Vorhandensein mehrerer Betriebsstätten sind die Dienstnehmer (bzw. die Arbei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1KommStG 1993 §6
Rechtssatz: Bei Arbeitskräfteüberlassungen ins Ausland führt nicht allein die Tatsache der Entsendung zur
Begründung: einer mittelbaren ausländischen Betriebsstätte, der die entsendeten Dienstnehmer zuzuordnen sind. Vielmehr sind Feststellungen dahingehend zu treffen, ob der überlassende Unternehmer mittelbar durch seine überlas... mehr lesen...
1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung einer u. a. die Kommunalsteuer 2011 bis 2013 umfassenden gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben vom 16. April 2015 wurde festgehalten, die revisionswerbende Aktiengesellschaft sei ein international tätiges Bedarfsflugunternehmen. Die Flugzeuge würden global eingesetzt, ein Großteil sei auf ausländischen Flughäfen stationiert. Die für den Flugbetrieb benötigten Besatzungen würden überwiegend in Italien rekrutiert. Die Pil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1
Rechtssatz: Auch Arbeitnehmer, die nicht in den Räumen einer Betriebsstätte, sondern außerhalb arbeiten, können einer bestimmten Betriebsstätte zuzurechnen sein, wenn sie nur in bestimmten ständigen Beziehungen zu dieser Betriebsstätte stehen, hauptsächlich also dann, wenn der Arbeitseinsatz von dieser Betriebsstätte aus geleitet wird (vgl. V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29BAO §30KommStG 1993 §4 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0051 E 13. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Durch § 4 Abs. 1 KommStG 1993 wurde der Begriff der Betriebsstätte für den Bereich der Kommunalsteuer eigenständig definiert (Hinweis E vom 21. Dezember 2005, 2004/14/0012, und E vom 28. März 2001... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29BAO §30KommStG 1993 §4 Abs1
Rechtssatz: Es ist - wie zur Betriebsstätte nach §§ 29 und 30 BAO - für den Begriff der Betriebsstätte nach § 4 Abs. 1 KommStG 1993 nicht gefordert, dass die Anlagen oder Einrichtungen im Eigentum des Unternehmers stehen oder von diesem gemietet wurden; es genügt, wenn sie ihm für Zw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29KommStG 1993 §4 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0012 E 21. Dezember 2005 RS 2 Stammrechtssatz Der Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs. 1 KommStG fordert u.a. das Vorhandensein einer ortsgebundenen festen Vorkehrung, über die der Unternehmer dauerhaft verfügen kann (Hinweis Taucher, Kommunalsteuer, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/15/0217 E 26. Jänner 2012 RS 6 Stammrechtssatz Die Dienstnehmer (bzw. deren Arbeitslöhne) sind nach den tatsächlichen Verhältnissen jener Betriebsstätte zuzuordnen, zu der die stärkste organisatorische und wirtschaftliche Verbundenheit besteht (vgl. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung Taucher, Kommunalst... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 11. März 1996 stellte die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP), eine Stadtgemeinde, beim Finanzamt den Antrag auf Erlassung eines Zuteilungsbescheides nach § 10 Abs. 5 KommStG 1993 hinsichtlich der Dienstnehmer der X. GmbH für den Zeitraum des Jahres 1994 mit dem Vorbringen, die abgabepflichtige Gesellschaft habe nach Auffassung der mP zu wenig Kommunalsteuer abgeführt und dies mit der Abfuhr von Kommunalsteuer für einen Teil ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:RFG 1/2007, 19 bis 24;
Rechtssatz: In dem auch eine Angelegenheit der Kommunalsteuer betreffenden Fall des hg. Erkenntnisses vom 24. Februar 2004, 98/14/0062, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass zu den Dienstnehmern eines das Personalleasing betreibenden Betriebes nicht nur die in der Ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:RFG 1/2007, 19 bis 24;
Rechtssatz: Durch § 4 Abs. 1 KommStG 1993 wurde der Begriff der Betriebsstätte für den Bereich der Kommunalsteuer eigenständig definiert (Hinweis E vom 21. Dezember 2005, 2004/14/0012, und E vom 28. März 2001, 96/13/0018). Das Kommunalsteuergesetz 1993 erweitert in der Bestimmung ... mehr lesen...
In der Niederschrift vom 23. Mai 2002 über die bei der beschwerdeführenden GmbH im Auftrag der Gemeinde Reith für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2001 durchgeführte Kommunalsteuerprüfung ist ua in Bezug auf die Beschwerdeführerin festgehalten: "Hauptsitz Innsbruck, T-Straße 32 Nebensitz Reith ..." In der Niederschrift ist weiters festgehalten, dass der Freibetrag nach § 9 KommStG nicht zustehe und sich daher eine Kommunalsteuernachforderung von S 8.315,-- ergebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0018 E 28. März 2001 RS 6
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Der Begriff der Betriebsstätte ist für den Bereich der Kommunalsteuer in § 4 Abs 1 KommStG 1993 eigenständig definiert. Danach gilt als Betriebsstätte jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die mittelbar oder unmittelbar der Ausübu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29;KommStG 1993 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs. 1 KommStG fordert u.a. das Vorhandensein einer ortsgebundenen festen Vorkehrung, über die der Unternehmer dauerhaft verfügen kann (Hinweis Taucher, Kommunalsteuer, § 4 Tz 7). Alleinige Verfügungsmacht über die Anlage ist nicht erforderli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war jedenfalls im Jahr 1994 Eigentümer zweier Miethäuser in Wien XVIII. bzw. Wien XXI. In beiden Häusern hatte er je eine Hausbesorgerin angestellt. Auf Grund seiner Meldung an die Gemeinde Wien vom 11. Jänner 1994 und nach einem Schriftwechsel zwischen dem Beschwerdeführer und der Gemeinde Wien, ob und wo eine Betriebsstätte des Beschwerdeführers vorliege, begehrte der Beschwerdeführer mit Antrag vom 13. Jänner 1995 eine Entscheidung durch Bescheid über seine Abg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein Miethaus, für welches der Unternehmer (Vermieter) eine Hausbesorgerin angestellt hat, stellt eine Betriebsstätte iSd § 4 Abs 1 KommStG 1993, also eine der unternehmerischen Tätigkeit dienende feste örtliche Anlage oder Einrichtung, dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:199613... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff der Betriebsstätte ist für den Bereich der Kommunalsteuer in § 4 Abs 1 KommStG 1993 eigenständig definiert. Danach gilt als Betriebsstätte jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die mittelbar oder unmittelbar der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient. Damit ist aber - anders als etwa im § 29 Abs 1 BAO -... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Anführung von Mietwohnhäusern im § 4 Abs 1 zweiter Satz KommStG 1993 ist nicht zu folgern, dass Mietwohnhäuser nur bei Eisenbahn- und Bergbauunternehmen als Betriebsstätten gelten, in allen anderen Fällen (argumentum e contrario) aber nicht. Die Anführung der Mietwohnhäuser bei Eisenbahn- und Bergbauunternehmen erfolgt de... mehr lesen...