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L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe Ortsabgabe Gästeabgabe VorarlbergNorm
FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §4 Abs1Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der Materialien zur Novelle LGBl. Nr. 5/1991 des Vlbg FremdenverkehrsG 1978 (ErläutRV 36 BlgVlbgLT 25. GP 6) wird deutlich, dass der Landesgesetzgeber den Begriff des Standortes - als zentraler Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht - eigenständig definieren wollte. Es ist allerdings auszuschließen, dass der Landesgesetzgeber den "Standort" nach dem Vorbild des Begriffs der Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 1 KommStG 1993 ausgestaltet hat. Dies schon alleine deshalb, weil die Stammfassung des KommStG 1993 auf einen im Jahr 1993 - somit mehrere Jahre nach der Regierungsvorlage zur Novelle LGBl. Nr. 5/1991 des Vlbg FremdenverkehrsG 1978 - veröffentlichten Ministerialentwurf (324/ME 18. GP 403) zurückgeht und erst mit BGBl. Nr. 819/1993 kundgemacht wurde.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130104.L02Im RIS seit
30.11.2021Zuletzt aktualisiert am
30.11.2021