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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §4 Abs1;Rechtssatz
Ein Miethaus, für welches der Unternehmer (Vermieter) eine Hausbesorgerin angestellt hat, stellt eine Betriebsstätte iSd § 4 Abs 1 KommStG 1993, also eine der unternehmerischen Tätigkeit dienende feste örtliche Anlage oder Einrichtung, dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130018.X07Im RIS seit
19.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013