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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/14/0012 E 21. Dezember 2005 RS 2Stammrechtssatz
Der Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs. 1 KommStG fordert u.a. das Vorhandensein einer ortsgebundenen festen Vorkehrung, über die der Unternehmer dauerhaft verfügen kann (Hinweis Taucher, Kommunalsteuer, § 4 Tz 7). Alleinige Verfügungsmacht über die Anlage ist nicht erforderlich, wenn die Anlage trotz des Parallelgebrauches dem einen wie dem anderen Unternehmer "dienen" kann (Hinweis Taucher, aaO, § 4 Tz 21). Bei Mitbenützung von Büroräumlichkeiten ist beispielsweise eine Verfügungsmacht ausreichend, wenn sie sich durch eigene Einrichtungen oder Arbeitnehmer manifestiert (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 29 Tz 7 mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019150009.J03Im RIS seit
23.08.2019Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019