Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29Rechtssatz
Es ist - wie zur Betriebsstätte nach §§ 29 und 30 BAO - für den Begriff der Betriebsstätte nach § 4 Abs. 1 KommStG 1993 nicht gefordert, dass die Anlagen oder Einrichtungen im Eigentum des Unternehmers stehen oder von diesem gemietet wurden; es genügt, wenn sie ihm für Zwecke des Unternehmens zur Verfügung stehen (vgl. VwGH 13.9.2006, 2002/13/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019150009.J02Im RIS seit
23.08.2019Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019