Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10. September 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. bestimmt, daß dem Beschwerdeführer auf die Dauer von acht Monaten, gerechnet ab 21. März 1991 (dem Tag der vorläufigen Abnahme seines Führerscheines), "keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Liegt ein rechtskräftiges Straferkenntnis nicht vor, und wollte die belangte Behörde von ihrem Recht auf Aussetzung des Verfahrens gem § 38 AVG nicht Gebrauch machen, so hat sie bei Beurteilung der Vorfrage, ob der Bf eine strafbare Handlung gem § 99 Abs 1 lit b StVO begangen hat, ihre eige... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe sich am 27. Dezember 1990 um 23.15 Uhr in einem bestimmten Wachzimmer geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt mittels Alkomaten messen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Der Bes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Oktober 1990 um 21.15 Uhr auf einem bestimmten Gendarmerieposten die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obgleich er gegen 19.45 Uhr einen Pkw im Gemeindegebiet von Vösendorf aus Wien kommend auf der A 2 in Richtung A 21 gelenkt habe und habe verm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. September 1989 um 22.20 Uhr einen Pkw an einem bestimmten Ort in Dornbirn gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 4. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 22. März 1991 um 20.35 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs 1. an einem näher bezeichneten Tatort in Wien, nachdem er an einem Unfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt zu haben, obwohl ein gegenseitiger Identitätsaustausch n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Februar 1991 um 2.47 Uhr an einem bestimmten Ort in Hofkirchen einen Pkw gelenkt, wobei er sich in einem deutlich vermutbar durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden und entgegen der von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Straßenaufsichtsorgangen an ihn gerichteten Aufforderung um 2.50 Uhr an einer bestimmten Kreuzung eine Untersuch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 16. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 2a lit. b StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 8.000,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsach... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0028 1 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Frage von Ort und Zeit einer Untersuchung nach § 5 Abs 2 StVO ist auch die zu § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 4 lit a StVO ergangene Judikatur heranzuziehen, die insofern im vorliegenden Beschwe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Beförderung des Besch mit einem Streifenwagen kann grundsätzlich nicht als unzumutbar angesehen werden (Hinweis E 25.9.1991, 91/02/0028). Hingegen kommt es nicht darauf an, ob es einem Gendarmeriebeamten zumutbar gewesen wäre, im Pkw des Besch mitzufahren oder den Pkw - zur Verhinderung eines... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Annahme, daß sich die Anstiegsphase bei einem Sturztrunk besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, steht mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft im Einklang (Hinweis E 2.10.1991, 91/03/0271). Die belBeh hatte daher keine Veranlassung, ein zusätzliches geri... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1781/77 E VS 2. Juli 1979 VwSlg 9898 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 StVO auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, verletzt iSd § 44 a lit b VStG 1950 nicht § 5 Abs 2 StVO, sondern § 99 Abs 1 lit b StVO. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Das Zitat des § 99 Abs 1 lit b StVO allein genügt als gesetzliche Grundlage für die Strafbemessung nicht (Hinweis E 2.7.1979, VwSlg 9898 A/1979). Schlagworte Strafnorm Mängel im
Spruch: Nichtanführung unvollständige AnführungStrafnorm Mängel ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Übertretung des § 5 Abs 2 StVO ist bereits mit der Weigerung des Fahrzeuglenkers, sich dem Test zu unterziehen, vollendet; dies gilt auch dann, wenn er sich nach einer Debatte mit einem Straßenaufsichtsorgan dann doch noch hiezu bereit erklärt (Hinweis E 20.2.1991, 90/02/0191). Anderes würde gelten, wenn der Besch ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Allein die von der belBeh festgestellte Aussage des Besch über den Grund seiner Weigerung, sich zwecks Feststellung des Grades der Alkoholisierung dem Polizeiamtsarzt vorführen zu lassen, nämlich er habe es absurd gefunden, im Pyjama und ungekämmt seine Wohnung nochmals zu verlassen, rechtfertigt den Rückschluß au... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0162 7 Stammrechtssatz Sind bis zum Zeitpunkt der Aufforderung zum Alkotest eine Stunde und vierzig Minuten verstrichen, so läßt dies jedenfalls noch verwertbare Ergebnisse einer allfälligen Atemluftprobe auf Alkohol erwarten (Hinweis E 9.5.1990, 89/03/0070). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0260 1 Stammrechtssatz Wer die Übertretung des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO erfüllt hat, braucht nicht mehr dem Amtsarzt zur Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorgeführt werden. Dem betroffenen Fahrzeuglenker steht insoweit kein Wahlrecht zu. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020128.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Zu einer Vermutung der Alkoholisierung berechtigte bereits der Umstand, wonach einerseits der Unfallgegner des Besch den Sicherheitswacheorganen gegenüber angab, er habe den Eindruck gehabt, der Besch sei alkoholisiert gewesen, und andererseits die Sicherheitswacheorgane im Zeitpunkt der Atemluf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Wortwendung "wenns ihr keinen Alkomaten mithabt, könnts mi vergessen", ist als Verweigerung der Atemluftprobe zu werten. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020157.X03 Im RIS seit 12.0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020126.X01 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden vom 23. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - hinsichtlich der Übertretungen des KFG vom Landeshauptmann von Kärnten und hinsichtlich der Übertretungen der StVO von der Kärntner Landesregierung schuldig erkannt, er habe am 10. Oktober 1989 um 23.36 Uhr in Villach einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt und dabei (siehe Punkt 5 des Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 20. März 1990 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwölf Tage) bestraft, weil er am 11. August 1989 um 21.30 Uhr ein Herrenfahrrad an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in R in vermutlich alkoholisiertem Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert habe, seine Atemluft auf Alkoh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0047
Rechtssatz: Einerseits geht ein Irrtum über Vorschriften, die ein lenkerberechtigter Kraftfahrer kennen muß, grundsätzlich zu seinen Lasten. And... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0047 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 92/02/0006 11 Stammrechtssatz Polizeiorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der von ihnen durchgeführten Amtshandlungen rec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Besch nur ein Fahrrad und kein Kraftfahrzeug gelenkt hat, begründet bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO keineswegs die Anwendung des § 20 VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030306.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 10. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. verfügt, daß ihm bis einschließlich 19. Jänner 1993 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. August 1991 wurde das bei der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, als Vorstellungsbehörde gegen die Beschwerdeführerin anhängige Verfahren betreffend Entziehung ihrer Lenkerberechtigung gemäß § 38 AVG bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einem bereits anhängigen, näher bezeichneten Strafverfahren der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, gegen di... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten von der Zustellung des die Entziehung verfügenden Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung an, d.i. bis 24. Juni 1993, eine Lenkerberechtigung nicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Oktober 1991 wurde das bei der Bundespolizeidirektion Villach, Verkehrsamt, als Vorstellungsbehörde gegen den Beschwerdeführer anhängige Verfahren betreffend Entziehung seiner Lenkerberechtigung gemäß § 38 AVG "bis zum Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens I. Instanz" ausgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...