RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0101

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Allein die von der belBeh festgestellte Aussage des Besch über den Grund seiner Weigerung, sich zwecks Feststellung des Grades der Alkoholisierung dem Polizeiamtsarzt vorführen zu lassen, nämlich er habe es absurd gefunden, im Pyjama und ungekämmt seine Wohnung nochmals zu verlassen, rechtfertigt den Rückschluß auf die Vorsätzlichkeit seiner Weigerung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020101.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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