Entscheidungen zu § 99 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

2.045 Dokumente

Entscheidungen 1.321-1.350 von 2.045

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0253

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020253.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0320

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020320.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0254

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 92/02/0074 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf § 5 Abs 1 erster Satz VStG reicht für die Verwirklichung der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 litb iVm § 5 Abs 2 StVO die Schuldform der Fahrlässigkeit aus. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/15 92/11/0198

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. Juli 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von vier Monaten vom 17. März 1992, dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines, an entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in welcher ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 92/11/0198

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §2;AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 92/02/0006 11 Stammrechtssatz Polizeiorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der von ihnen durchgeführten Amtshandlungen rechtliche Aufklärungen, insbesondere über die Folgen der Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/18 91/03/0288

Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden vom 19. August 1991 wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich der Übertretungen des KFG vom Landeshauptmann von Tirol und hinsichtlich der Übertretungen der StVO von der Tiroler Landesregierung schuldig erkannt, er habe sich am 5. August 1990 um ca. 8.50 Uhr auf dem Gendarmerieposten Mayrhofen geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er am 5. August 1990 um ca. 8.45 Uhr einen dem Kennzeichen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/03/0288

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/03/0289
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030288.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/17 92/11/0168

Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. Februar 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G vorübergehend für die Dauer von 12 Monaten entzogen. Mit Vorstellungsbescheid vom 9. April 1992 wurde diese Maßnahme bestätigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung "mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als die gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 verfügt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/17 92/11/0191

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 12 Monaten (von der Zustellung des die Entziehung erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, vom 3. Juli 1991 am 16. Juli 1991 an) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0191

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §2 Abs3;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0368 E 20. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO ergibt sich nicht, dass die Pflicht, der Aufforderung der Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung der Atemluftprobe Folge zu leisten, nur "an Ort und Stelle... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0191

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0356 E 17. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Nachtrunk - also Konsumation von Alkohol nach Beendigung der Lenkertätigkeit, aber vor Ablegung der Atemluftprobe - befreit nicht von der Verpflichtung zur Ablegung der Atemluftprobe (Hinweis auf E 14.9.1983, 82/03/0103, E 19.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0168

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z3;KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach Art IX Abs 1 Z 3 EGVG iVm § 99 Abs 1 StVO stellt eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e KFG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110168.X02 Im RIS s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/11 92/02/0207

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 2. Juni 1991 um 22.45 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Pkws geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe hiedurch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/11 90/02/0142

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "am 4.9.1988 um 23.30 Uhr in Wien 1, Postgasse 7 das Kraftfahrzeug W nn.nnn bis Wien 1, Dr.-Karl-Lueger-Platz geg. 6 gelenkt und sich um 23.50 Uhr in Wien 1, Kreuzung Ring - Babenbergerstraße gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, mit einem Atemluftalkoholmeßgerät Ihre Atemluft auf Alkoholgehalt mess... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/11 92/02/0243

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 25. Oktober 1989 um 01.25 Uhr, nachdem er um 01.15 Uhr in Wien 23, A 2 Richtung Süden vor der Stadtgrenze ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt habe, nach Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Organ geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermute... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/11 92/02/0048

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Kraftfahrzeug gelenkt habe. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/11 92/02/0182

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich am 27. Juli 1990 um 7,00 Uhr in der Unfallambulanz des Krankenhauses in Eisenstadt, Esterhazygasse 26, gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er zuvor in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0182

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Verweigerung einer Atemluftprobe und die Verweigerung einer Blutabnahme stellen zwei verschiedene Tatbestände dar, die durch zu unterscheidende Verhaltensweisen des Täters verwirklicht werden. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0207

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0103 1 Stammrechtssatz Durch die Weigerung des Besch, sich einem Alkotest zu unterziehen, ist der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2a StVO vollendet. Das nachträgliche Bereiterklären ändert daran nichts mehr (Hinweis E 28.9.19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 90/02/0142

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/03/0059 1 Stammrechtssatz Wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 5 Abs 2 StVO iVm § 99 Abs 1 lit b leg cit ist der Ort, an dem die Untersuchung der Atemluft mit einem Alkoholmeßgerät verweigert wird, nicht hingegen auch der Ort, an dem die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0048

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein Wahlrecht des angehaltenen Fahrzeuglenkers zwischen der Ablegung einer Atemluftprobe und der Durchführung einer klinischen Untersuchung vor einem Amtsarzt besteht nicht (Hinweis E 17.6.1987, 87/03/0052). Die Weigerung des Beschuldigten, im Streifenwagen in das von den Sicherheitswachebeamten angegebene Wachzimmer m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 90/02/0142

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Alkoholisierungssymptome bei einem Fahrzeuglenker müssen vor dem Ausspruch der Aufforderung zur Atemluftprobe und nicht bei der Verweigerung derselben vorliegen. Schlagworte Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 90/02/0142

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) die Atemluftprobe vorgenommen werden sollte, ist kein wesentliches T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0243

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020243.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0048

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die zur Ablegung eines Alkotestes aufgeforderte Person kann nicht bestimmen, wo die Untersuchung stattfinden soll. Dies ist vielmehr Sache der Straßenaufsichtsorgane. Sie haben die betreffende Person so rasch wie möglich der Untersuchung zuzuführen, um Verfälschungen und Verschleierungen tunlichst hintanzuhalten. Den A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/28 92/03/0213

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 25. November 1991 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer am 1. Juli 1991 zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 14. Juli 1992 wurde der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers Folge gegeben und das Strafverf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/28 91/03/0291

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, sich am 24. Februar 1990 auf dem Wachzimmer Pradl in Innsbruck in der Zeit zwischen 18.15 Uhr und 18.29 Uhr gegenüber einem ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er um 17.45 Uhr in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Pkw auf öffentlichen Straßen gelenkt h... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/28 91/03/0351

Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 16. November 1989 um ca. 23,50 Uhr in Graz an einem bestimmten Ort 1) nach einem von ihm verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden das Fahrzeug nicht sofort angehalten, 2) vom Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Sicherheitsdienststelle verständigt und 3) sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.10.1992

RS Vwgh 1992/10/28 92/03/0213

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030213.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1992

RS Vwgh 1992/10/28 91/03/0351

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0111 1 Stammrechtssatz Eine Untersuchung mit dem "Alkomaten" ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen. Es reicht daher die Vornahme einer einzigen (gültigen) Atemprobe nicht aus. Bei der zweiten (erforderlichen) Atemprobe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1992

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