Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §69B-VG Art133 Abs4FSG 1997 §24 Abs1 Z1FSG 1997 §26StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litbVwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §32
Rechtssatz: Der - seit dem das Straferkenntnis der belangten Behörde bestätigenden Erkenntnis des VwG - rechtskräftigen Bestrafung wegen ... mehr lesen...
1 Die belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht erkannte den Revisionswerber mit Straferkenntnis vom 19. September 2016 in dem hier nur mehr interessierenden Punkt 4. für schuldig, er habe am 19. Mai 2016 ein Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch § 99 Abs. 1b iVm § 5 Abs. 1 StVO übertreten, weshalb über ihn eine Geldstrafe in Höhe von EUR 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe sieben Tage) verhängt wurde. 2 Zur weiteren Vorgeschichte in diesem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §81 Abs2StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1 litaStVO 1960 §99 Abs1 litbStVO 1960 §99 Abs1bVStG §22 Abs1VwRallg
Rechtssatz: § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 unterscheidet sich von der Bestimmung des § 99 Abs. 1b StVO 1960 lediglich dadurch, dass letztere keine bestimmte Promillegrenze enthält und... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol (LPD) vom 26. Juli 2017 wurde die Revisionswerberin schuldig erkannt, sie habe am 12. Februar 2017 um 21.53 Uhr in Innsbruck, Kranebitter Allee 88, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, da der Alkoholgehalt der Atemluft 1,12 mg/l betragen habe. Gemäß § 5 Abs. 1 iVm. § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde über die Revisionswerberin eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.500... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1 litaVStG §44a Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0256 E 16. Februar 1994 RS 2 Stammrechtssatz Eine Auswechslung der Tat liegt nicht vor, wenn lediglich die Spruchfassung präzisiert wird (Hinweis E 1.10.1991, 91/14/0096). Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1 litaVStG §5 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/03/0126 E 4. Juli 1997 RS 1 Stammrechtssatz Der alkoholisierte Lenker muß sich über das genaue Ausmaß seiner Alkoholisierung bzw über den Umstand, daß er bereits fahruntüchtig ist, nicht bewußt sein (Hinweis E 26.9.1984, 84/03/0172). ... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis entzog das Verwaltungsgericht, die Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der belangten Behörde vom 13. Juli 2018 abweisend, der Revisionswerberin die Lenkberechtigung für die Dauer von 10 Monaten, gerechnet ab 6. Mai 2018, dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheins. Überdies wurde die Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme und eines amtsärztlichen Gutachten... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis, mit dem die Beschwerde (dieser war die aufschiebende Wirkung aberkannt worden) des Revisionswerbers gegen den Entziehungsbescheid der belangten Behörde vom 26. Februar 2018 abgewiesen wurde, entzog das Landesverwaltungsgericht dem Revisionswerber die Lenkberechtigung für die Dauer von acht Monaten ab Zustellung des Bescheids (3. März 2018). Unter einem wurde die Absolvierung einer Na... mehr lesen...
1 Mit Vorstellungsbescheid vom 7. Juni 2018, mit dem sie ihren Mandatsbescheid vom 5. März 2018 bestätigte, entzog die belangte Behörde der Revisionswerberin die Lenkberechtigung für die Klassen AM und B für die Dauer von 24 Monaten, gerechnet ab dem 28. Februar 2018 (dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheins). Für dieselbe Dauer wurde eine allenfalls bestehende ausländische Lenkberechtigung entzogen. Überdies wurde verfügt, dass bis einschließlich 28. Februar 2020 keine ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber hatte am 4. November 2016 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkoholgehalt der Atemluft von 0,81 mg/l) einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht, indem er als Lenker seines Kraftfahrzeugs gegen ein abgestelltes Fahrzeug gefahren war. Auf Grund dessen entzog ihm die belangte Behörde mit Bescheid vom 9. November 2016 die Lenkberechtigung für sechs Monate (bis 4. Juli 2017) und ordnete an, dass er sich innerhalb der Entziehungszeit einer N... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3FSG 1997 §24 Abs4FSG 1997 §26 Abs2FSG 1997 §8FSG-GV 1997 §14 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 lita
Rechtssatz: Eine Zusammenschau des § 24 Abs. 3 und des § 26 Abs. 2 FSG 1997 zeigt, dass der Gesetzgeber zwar davon ausgeht, dass jemand, der ein Alkoholdelikt nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begeht, selbst bei erstmaliger Begehung für die Daue... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs6FSG-GV 1997 §14StVO 1960 §99 Abs1 lita
Rechtssatz: Hinsichtlich der führerscheinrechtlichen Konsequenzen der Verwirklichung einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 (Lenken eines Kraftfahrzeugs in alkoholisiertem Zustand von zumindest 0,8 mg/l Atemluft bzw. 1,6 Promille Blutalkoholgehalt) - ist hervorzuheben, dass die Vero... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - in Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde - dem Revisionswerber die Lenkberechtigung für sechs Monate entzogen und es wurden begleitende Maßnahmen nach dem FSG angeordnet. Gleichzeitig wurde eine ordentliche Revision für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht legte seiner Entscheidung eine rechtskräftige Bestrafung des Revisionswerbers wegen Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b iVm. § 5 Abs. 2 StVO 1960 zugrun... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 28. Februar 2018 entzog die Revisionswerberin dem Mitbeteiligten die Lenkberechtigung für die Dauer von 17 Monaten, bis einschließlich 27. Juli 2019. Unter einem wurde eine Nachschulung sowie die Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme und eines amtsärztlichen Gutachtens angeordnet. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung wurde aberkannt. 2 Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich gab der dagegen erhobenen Beschwerde de... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe sich - als Lenker eines bestimmten Fahrzeuges - zu einer näher angeführten Zeit an einem näher angeführten Ort nach Aufforderung eines besonders geschulten Organes der Bundespolizei geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Wegen der damit begangenen Übertretung des § 5 Abs. 2 StVO wurde er gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO zu einer Geldstrafe von EUR 1.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/02/0377 E 27. Februar 2009 RS 1 Stammrechtssatz Über die näheren Umstände der Durchführung einer Atemluftprobe bestimmt allein das jeweils einschreitende Organ. Der Aufgeforderte hat weder ein Bestimmungsrecht hinsichtlich Ort und Zeit der Atemluftprobe noch kommt ihm ein Wahlrecht zur Art der... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Lenkberechtigung des Revisionswerbers für näher bezeichnete Klassen gemäß § 26 Abs. 2 Z 1 FSG für die Dauer von sechs Monaten entzogen sowie eine Nachschulung und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens und einer verkehrspsychologischen Stellungnahme angeordnet, weil der Revisionswerber eine Übertretung des § 5 Abs. 2 iVm § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 (Verweigerung des Atemalkoholtests) begangen habe. 2 Dagegen richtet sich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht die Revisionswerberin schuldig erachtet, sie habe sich am 3. Dezember 2016 gegen 3:11 Uhr auf der Unfallambulanz der Universitätsklinik X. nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, ihre Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl sie zuvor als Fußgängerin am 3. Dezember 2016 gegen 0:46 Uhr in H. beim Überqueren der T.-Straße m... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Lenkberechtigung des Revisionswerbers gemäß § 26 Abs. 2 Z 1 FSG für die in dieser Bestimmung normierte Mindestdauer von 6 Monaten entzogen und gemäß § 24 Abs. 3 FSG weitere Maßnahmen (Nachschulung, Auftrag zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens und einer verkehrspsychologischen Stellungnahme) angeordnet. 2 Gleichzeitig wurde gemäß § 25a VwGG ausgesprochen, dass eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art.... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 7. März 2017 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung von § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 Z 1 StVO eine Geldstrafe von EUR 1.600,- (Ersatzfreiheitsstrafe 336 Stunden) verhängt. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit dem angefochtenen Erkenntnis als unbegründet ab; eine Revision erklärte das Verwaltungsgericht für nicht zulässig. 3 Begründend fü... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1.1. Mit Erkenntnis vom 18. August 2017 bestätigte das Landesverwaltungsgericht Tirol unter Spruchpunkt 1. das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. Februar 2017, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 schuldig erkannt worden war, weil er am 8. Oktober 2016 der Aufforderung, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen, nicht gefolgt sei (die gegen die Bestätigung des Straferkenntnisses gerichtete außerordentliche Revision wur... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden - in teilweiser Stattgebung einer gegen den entsprechenden Bescheid der belangten Behörde erhobenen Beschwerde - dem Revisionswerber die Lenkberechtigung für die Dauer von fünf Monaten und zwanzig Tagen entzogen sowie begleitende Maßnahmen nach dem FSG angeordnet. 2 Dem legte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen Folgendes zu Grunde: Dem Revisionswerber sei mit einem in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §69 Abs1;FSG 1997 §26 Abs2 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGVG 2014 §32 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Abweisung der gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde gerichteten Beschwerde durch das VwG ist das Straferkenntnis in Rechtskraft erwachsen und entfaltet bindende Wirkung im Verfah... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050StVO 1960 §5 Abs4 idF 2012/I/050StVO 1960 §99 Abs1 litbVStG §44a Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/02/0306 E 18. November 2011 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Weigerung, sich zum Zwecke der Feststellung des Atemalkoholgehaltes zu der nächsten Dienststelle bringen zu lassen, ist nicht auch noch die Verweigerung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs3aStVO 1960 §99 Abs1 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/02/0234 E 23. März 2012 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund einer Messung mit dem Vortestgerät kann lediglich auf den Verdacht einer Beeinträchtigung durch Alkohol geschlossen werden (Hinweis E 16. Dezember 2008, 2008/11/0134), während nur eine Messung mit dem Alkomaten zu einem im ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050StVO 1960 §99 Abs1 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/02/0243 B 13. Dezember 2016 RS 1 Stammrechtssatz Bestand im Zeitpunkt der Aufforderung der durchaus begründet gewesene Verdacht des Lenkens eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand, so ist der vermutliche Lenker verpflichtet, sich einer entsprechenden Unt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050StVO 1960 §99 Abs1 litb
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, einen geprüften Fahrzeuglenker über die Rechtsfolgen einer allfälligen Verweigerung der Atemluftprobe zu belehren, da ihm die Bestimmungen der StVO 1960 bekannt sein müssen (vgl. VwGH 23.5.2006, 2006/02/0039). Schlagworte Alkotest Verweigerung Alkotest V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;FSG 1997 §37a;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1a;StVO 1960 §99 Abs1b;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:ZVR 5/2015, 177;
Rechtssatz: Im Bereich zwischen 0,5 g/l (0,5 Promille) und 0,79 g/l (0,79 Promille) Alkoholgehalt des Blutes (Alkoholgehalt der Atemluft zwi... mehr lesen...