Norm: StVO §93 Abs2 und Abs5ABGB §1315
Rechtssatz: 1. Der Schädiger hat die Tüchtigkeit seines Besorgungsgehilfen zu beweisen. 2. Sind bereits mehrmals Dachlawinen abgegangen ist der vom Eigentümer beauftragte Hausverwalter als untüchtig iS des § 1315 ABGB anzusehen. Entscheidungstexte 1 R 293/07v Entscheidungstext LG Klagenfurt 08.01.2008 1 R 293/07v ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §484ABGB §1460StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Ein Dienstbarkeitsrecht, dessen Ausübung die (in Kauf genommene!) Gefahr der Beschädigung fremden Eigentums in sich birgt oder das gegen ein gesetzliches Gebot (hier: § 93 Abs 2 StVO) verstößt, ist denkunmöglich (hier: Ersitzung einer Dachschneelawinenservitut verneint). Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der auf Schadenersatz in Höhe von S 15.792,-- gerichteten Klage wird vorgebracht, am 11. März 1986 um 19.50 Uhr sei im Bereiche des Hauses Trofaiach, Hauptstraße 93 das Halteseil der Straßenbeleuchtung der beklagten Partei unmittelbar vor dem herannahenden PKW des Klägers auf die Fahrbahn gestürzt und habe das Fahrzeug derart beschädigt, daß ein Reparaturkostenaufwand in der vorgenannten Höhe erforderlich geworden sei. Die beklagte Partei beantragte Klagsab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Auch der Umstand, daß die Liegenschaftseigentümer gemäß § 93 Abs 2 StVO für die Entfernung von Schneebildungen und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude zu sorgen haben, kann den Besitzer eines an einem solchen Gebäude befestigten Werkes, das durch eine nicht außergewöhnliche Dachlawine herabstürzt, grundsätzlich nicht von seiner Haftung nach § 1319 ABGB befreien. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 30. Jänner 1982 gegen 10,15 Uhr als Fußgängerin in Linz im Bereich des Durchganges von der Baumbachstraße zur Herrenstraße auf der vereisten asphaltierten Fläche vor dem Neuen Dom zu Sturz und wurde dabei verletzt. Wegen dieses Unfalles der Klägerin wurde zu 16 U 675/82 des Bezirksgerichtes Linz gegen Adolf W***, einen Bediensteten der Straßenmeisterei Linz-Nord, ein Strafverfahren eingeleitet; es wurde gemäß § 90 StPO eingestellt. Mit eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27.4.1984 verstorbene Lutz Absolon war Eigentümer des Hauses Bad Aussee, Kurhausplatz 57. Dieses Objekt besteht aus einem Wohnhaus mit L-förmigem Grundriß, an welches nördlich ein kleiner Hofraum anschließt. Die östliche Giebelseite des Wohnhauses steht unmittelbar am Rand der hier vorbeiführenden Gemeindestraße. Der anschließende Gebäudetrakt ist ost-west-orientiert. Der Hofraum ist zur Gemeindestraße durch eine rund 2,5 m hohe Mauer abgeschlossen. Unmit... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Vier rot-weiß-rot-weiß lackierte Visierstangen in einer gleichmäßigen Entfernung von je ca fünf Meter mit einem Abstand der Metallspitzen zur Hausfront von fünfzig bis siebzig Zentimeter sind während der Wintermonate leicht als Warnung vor dem Abgang von Schnee von Dächern zu erkennen. Entscheidungstexte 7 Ob 591/83 Entscheidungstext OGH 22.09.1983 7 ... mehr lesen...
Am 19. Dezember 1976, 16 Uhr, kam der Kläger auf dem vereisten Gehsteig vor dem Haus Salzburg, L-Gasse 27, zum Sturz und wurde schwer verletzt. Er begehrte von der Erstbeklagten als Eigentümerin des Hauses L-Gasse 27 und vom Zweitbeklagten als Hausbesorger den Ersatz seiner mit 123 795.44 S bezifferten Schäden und die Feststellung der Haftung beider Beklagten für alle (künftigen) Schäden. Beide Beklagten hätten ihre Pflicht, den Gehsteig stets sauber und eisfrei zu halten, gröblichs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer und Halter des Personenkraftwagens Peugeot 504 mit dem pol. Kennzeichen *****. Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses in A*****. Am 24. 1. 1979 fiel von diesem Haus eine Dachlawine auf den PKW des Klägers herab und beschädigte ihn. Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 17.432,72 S sA an Reparaturkosten und Spesen mit folgender
Begründung: Er habe am 24. 1. 1979 gegen 19 Uhr seinen PKW nebe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1319StVO §93 Abs2ZPO §266 B
Rechtssatz: Gleich ob als Haftungsgrundlage neben § 93 Abs 2 StVO nur die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften der §§ 1295 ff ABGB oder auch eine analoge Anwendung des § 1319 ABGB in Betracht kommen, bedarf es zur Haftung eines Verschuldens des Besitzers des Gebäudes; eine Beweislastverschiebung tritt allerdings nur in letzterem Fall ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1319StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Das Aufstellen von Warnstangen hat den Zweck, Straßenbenützer auf die Gefahr vor Dachlawinen aufmerksam zu machen und sie je nach den konkreten Umständen entweder zum Ausweichen oder zum möglichst raschen Passieren des Gefahrenbereiches zu veranlassen. In der Regel wird das Aufstellen von Warnstangen Kraftfahrzeugbesitzer davon abhalten, im Gefahrenbereich zu parken. Muß sich der Fahrer zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Offensichtlich unwirksame Maßnahmen brauchen nicht ergriffen zu werden. Entscheidungstexte 3 Ob 598/79 Entscheidungstext OGH 14.11.1979 3 Ob 598/79 Veröff: ZVR 1980/293 S 301 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022949 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Verschulden des Lenkers eines durch eine Dachlawine beschädigten Personenkraftwagen, wenn ersterer tagelang die Wettersituation unberücksichtigt läßt. Entscheidungstexte 7 Ob 749/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Ob 749/79 Veröff: ZVR 1980/283 S 284 4 Ob 587/82 Entscheidungstext OGH 28.06.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AABGB §1315 IStVO §93 Abs2
Rechtssatz: Eine generelle Haftung für das Verschulden des Bevollmächtigten besteht nur dort, wo sie im Gesetz ausdrücklich statuiert ist. Der Kraftfahrzeughalter, dessen Kraftfahrzeug durch den Abgang einer Dachlawine beschädigt wurde, muß sich daher ein allfälliges Mitverschulden seines Sohnes, der das Kraftfahrzeug am Ort des Schadenseintritts abstellte, nicht anrechnen lassen (Voraussetzungen eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Zur Haftung des Unternehmers für die Beschädigung eines mit dem Abtransport von Schnee aus dem Betriebsgelände beauftragten Dritten durch von einem Betriebsgebäude abgehende Dachlawine, bevor noch die Arbeiter des Unternehmers den Schnee vom Dach entfernt haben (hier Haftung verneint). Entscheidungstexte 7 Ob 217/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Diese Bestimmung kann nur so verstanden werden, daß die Schneeräumungspflicht sich auf die zu einer Straße mit öffentlichem Verkehr abfallenden Dächer bezieht, da die in § 93 StVO normierten Anrainerpflichten nicht auch auf Hofräume eines Hauses auszudehnen sind (ZVR 1957/18 S 33, ZVR 1965/35 S 44). Entscheidungstexte 7 Ob 217/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3StVO §93 Abs2StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Der Hausbesorger ist nach dem Gesetz zur Erfüllung der die Hauseigentümer nach § 93 Abs 2 StVO treffenden Pflichten nicht verbunden. Nur wenn er nach § 93 Abs 5 StVO bzw § 4 Abs 3 HbG durch Rechtsgeschäft diese den Hauseigentümer treffende Verpflichtung übernimmt, tritt er an die Stelle des Hauseigentümers. Entscheidungstexte 4 Ob 559/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1297ABGB §1319StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Wenn besondere Umstände, insbesondere das Vorhandensein eines steilen und glatten Daches, dies erkennbar erfordern, obliegt den Hauseigentümern auch ohne Anordnung einer Bauordnung und auch ohne baubehördlichen Auftrag die Anbringung von Schutzvorrichtungen (Schneerechen) zur Verhinderung (Erschwerung) des Abgehens von Dachlawinen. Sonst müssen sie, wenn es die Umstände erforder... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1297ABGB §1311 IICABGB §1319stmk BauO 1968 §26 Abs5StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Haben die Hauseigentümer eine Schutzvorschrift (BauO) nicht verletzt, muß der durch das Abgehen einer Dachlawine Beschädigte ein Verschulden der Hauseigentümer im Rahmen des § 1297 ABGB beweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 51/72 Entscheidungstext OGH 15.03.1972 1 Ob 51/72 V... mehr lesen...
Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 340 KG B, auf der sich ein Haus befindet. Das Dach dieses Hauses ist mit Blech gedeckt, weist aber auf der Straßenseite nicht die sonst bei Blechdächern üblichen eisernen Schneerechen auf. Als Schneefänger sind vielmehr Kanthölzer montiert, wobei jedoch zwischen der Dachhaut und der Unterkante der Kanthölzer ein durchlaufender Schlitz in einer Breite von 5 bis 6 cm vorhanden ist; außerdem besteht zwischen zweien dieser... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1297ABGB §1315 IIdABGB §1319StVO §93 Abs2StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Kann § 93 Abs 2 StVO nicht in Anspruch genommen werden, ist § 93 Abs 5 StVO, was die Übertragung der Haftung für Dachlawinenschäden betrifft, unmittelbar nicht anwendbar. Auch außerhalb des Geltungsbereiches des § 93 Abs 5 StVO kann sich jedoch ein Miteigentümer auch eines anderen Miteigentümers zur Besorgung seiner Angelegenheiten und damit auch der O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1319StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Bei der Versorgung zur Abwendung der Gefahr eines Schadens durch abgehende Dachlawinen bestimmt sich der Grad der anzuwendenden Sorgfalt sowie die Art und der Umfang der Sicherungspflicht nach den im Einzelfall gegebenen Verhältnissen, wie Witterung, Bauart des Gebäudes, insbesonders des Daches, örtliche Lage des Gebäudes uä. Danach ist auch zu beurteilen, ob eine bestimmte Maßnahme - ins... mehr lesen...
Norm: ABGB §970ABGB §1295 IIa2ABGB §1319StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Der Pensionsinhaber, der einen Platz vor seinem Haus durch eine Tafel so kennzeichnet, daß dieser Platz als Gästeparkplatz angesehen werden kann, haftet bei Beschädigung eines Gästekraftwagens durch eine Dachlawine für Verschulden, auch wenn 13 Jahre hindurch vorher eine solche Dachlawine nicht abgegangen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1318StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Keine Haftung des Hauseigentümers für Schaden durch abgerutschten Schnee, wenn er die gebotene Sorgfalt beachtet hat. Dies ist der Fall, wenn ein Schneerechen durch einen befugten Gewerbsmann angebracht wurde und etwa zehn Jahre noch kein Schaden entstanden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 190/69 Entscheidungstext OGH 03.07.1969 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1311 IIcABGB §1315 IIdStVO §93 Abs2
Rechtssatz: Durch die Auftragserteilung an einen (auch schon früher hiefür beigezogenen) geeigneten Spenglermeister, das Dach sogleich vom Schnee zu räumen, den tatsächlichen Beginn mit den Säuberungsarbeiten durch diesen sowie das Aufstellen von Warnstangen hat der Haueigentümer seine Obsorgepflicht erfüllt. Entscheidungstexte 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3StVO §93 Abs2StVO §93 Abs3StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Haftung des vom Hauseigentümer mit der Abräumung einer Dachwächte beauftragten Handwerkers. Entscheidungstexte 6 Ob 1/65 Entscheidungstext OGH 27.01.1965 6 Ob 1/65 Veröff: ZVR 1965/192 S 209 = EvBl 1965/386 S 577 = ImmZ 1966,27 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1297StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Ob und inwieweit Liegenschaftseigentümer über die Verpflichtung gemäß § 93 Abs 2 StVO dafür zu sorgen, daß überhängende Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden, hinaus noch weitere Schutzmaßnahmen gegen den Absturz von Schneemassen zu treffen haben, bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 1295 ff ABGB. En... mehr lesen...
Der Kläger beantragt - nach rechtskräftiger Abweisung des ursprünglich auch gegen den Gatten der Beklagten gerichteten Klagebegehrens - ihre Verpflichtung zur Zahlung des Betrages von 1774 S s. A., da, als er am 16. Februar 1963 seinen PKW. vor ihrem Hause in H. geparkt hatte, von diesem eine Schneelawine abgestürzt sei und seinen Wagen beschädigt habe, wodurch ihm Reparaturkosten in der Höhe des eingeklagten Betrages entstanden seien. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbABGB §1313a IIdABGB §1319StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Über die Haftung des Hauseigentümers für den Schaden durch vom Dach herabstürzende Schneemassen. Entscheidungstexte 2 Ob 85/57 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 2 Ob 85/57 2 Ob 143/64 Entscheidungstext OGH 11.05.1964 2 Ob 143/64 Veröff: ZVR 1964/280 S ... mehr lesen...