RS OGH 1983/9/22 7Ob591/83

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Veröffentlicht am 22.09.1983
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Norm

StVO §93 Abs2

Rechtssatz

Vier rot-weiß-rot-weiß lackierte Visierstangen in einer gleichmäßigen Entfernung von je ca fünf Meter mit einem Abstand der Metallspitzen zur Hausfront von fünfzig bis siebzig Zentimeter sind während der Wintermonate leicht als Warnung vor dem Abgang von Schnee von Dächern zu erkennen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 591/83
    Entscheidungstext OGH 22.09.1983 7 Ob 591/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0075617

Dokumentnummer

JJR_19830922_OGH0002_0070OB00591_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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