Norm
StVO §93 Abs2Rechtssatz
Vier rot-weiß-rot-weiß lackierte Visierstangen in einer gleichmäßigen Entfernung von je ca fünf Meter mit einem Abstand der Metallspitzen zur Hausfront von fünfzig bis siebzig Zentimeter sind während der Wintermonate leicht als Warnung vor dem Abgang von Schnee von Dächern zu erkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0075617Dokumentnummer
JJR_19830922_OGH0002_0070OB00591_8300000_001