Norm
StVO §93 Abs2 und Abs5Rechtssatz
1. Der Schädiger hat die Tüchtigkeit seines Besorgungsgehilfen zu beweisen.
2. Sind bereits mehrmals Dachlawinen abgegangen ist der vom Eigentümer beauftragte Hausverwalter als untüchtig iS des § 1315 ABGB anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LGKL729:2008:RKL0000045Dokumentnummer
JJR_20080108_LGKL729_00100R00293_07V0000_001