RS OGH 2008/1/8 1R293/07v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.2008
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Norm

StVO §93 Abs2 und Abs5
ABGB §1315

Rechtssatz

1. Der Schädiger hat die Tüchtigkeit seines Besorgungsgehilfen zu beweisen.

2. Sind bereits mehrmals Dachlawinen abgegangen ist der vom Eigentümer beauftragte Hausverwalter als untüchtig iS des § 1315 ABGB anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2008:RKL0000045

Dokumentnummer

JJR_20080108_LGKL729_00100R00293_07V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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