Norm
ABGB §480Rechtssatz
Ein Dienstbarkeitsrecht, dessen Ausübung die (in Kauf genommene!) Gefahr der Beschädigung fremden Eigentums in sich birgt oder das gegen ein gesetzliches Gebot (hier: § 93 Abs 2 StVO) verstößt, ist denkunmöglich (hier: Ersitzung einer Dachschneelawinenservitut verneint).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105772Dokumentnummer
JJR_19960813_OGH0002_0020OB02267_96P0000_006