Norm
ABGB §1295 IIa2Rechtssatz
Ob und inwieweit Liegenschaftseigentümer über die Verpflichtung gemäß § 93 Abs 2 StVO dafür zu sorgen, daß überhängende Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden, hinaus noch weitere Schutzmaßnahmen gegen den Absturz von Schneemassen zu treffen haben, bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 1295 ff ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0023383Dokumentnummer
JJR_19640930_OGH0002_0060OB00268_6400000_001