RS OGH 1972/10/4 7Ob217/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1972
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Norm

ABGB §1295 IId3
StVO §93 Abs2

Rechtssatz

Zur Haftung des Unternehmers für die Beschädigung eines mit dem Abtransport von Schnee aus dem Betriebsgelände beauftragten Dritten durch von einem Betriebsgebäude abgehende Dachlawine, bevor noch die Arbeiter des Unternehmers den Schnee vom Dach entfernt haben (hier Haftung verneint).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 217/72
    Entscheidungstext OGH 04.10.1972 7 Ob 217/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0023347

Dokumentnummer

JJR_19721004_OGH0002_0070OB00217_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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