Norm
ABGB §1295 IId3Rechtssatz
Zur Haftung des Unternehmers für die Beschädigung eines mit dem Abtransport von Schnee aus dem Betriebsgelände beauftragten Dritten durch von einem Betriebsgebäude abgehende Dachlawine, bevor noch die Arbeiter des Unternehmers den Schnee vom Dach entfernt haben (hier Haftung verneint).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0023347Dokumentnummer
JJR_19721004_OGH0002_0070OB00217_7200000_001