1 Mit Bescheid vom 8. Juli 2020 entzog die Bezirkshauptmannschaft Bregenz dem Mitbeteiligten gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 3 Z 3 sowie § 26 Abs. 2a Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für näher genannte Klassen für die Dauer von sechs Monaten ab Zustellung des Bescheides. Ferner wurde auf die gemäß § 29 Abs. 3 FSG bestehende Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides hingewiese... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1FSG 1997 §26 Abs2aFSG 1997 §7 Abs3 Z3StVO 1960 §46 Abs4 litbStVO 1960 §46 Abs4 liteStVO 1960 §8b Abs1 Z2StVO 1960 §9 Abs1
Rechtssatz: Das VwG ging davon aus, dass der Lenker in einem Straßentunnel erheblicher Länge im Gegenverkehrsbereich mit zwei voneinander durch eine doppelte Sperrlinie getrennten Richtungsfahrbahnen sein Fahr... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 9 Abs. 1 StVO eine Geldstrafe von... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 28. November 2018 wurde der Revisionsw... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurden mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 30. September 1999 um 12.20 Uhr in Kirchberg, auf der B 170, Strkm. 25,00, in Fahrtrichtung Kitzbühel, einen nach dem Kennzeichen näher bestimmten "Kombi" gelenkt und dabei die dort befindliche Sperrlinie überfahren. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde deshalb gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 eine Geldstrafe in... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 27. Juni 1997 um 13.40 Uhr an näher bestimmten Orten in Salzburg a) eine auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie (§ 55 Abs. 2 StVO) überfahren; er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 9 Abs. 1 der StVO 1960 iVm § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. begangen, b) mit einem Kraftfahrzeug, welches weder ein Omnibus noch ein Taxifahrzeug gewesen sei, den deutli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Z25;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §6;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer - ein praktischer Arzt - beruft sich in Zusammenhang mit Übertretungen der StVO 1960 auf das Vorliegen eines Notstandes im Sinne des § 6 VStG, weil er wegen eines dringenden ärztlichen Einsatzes zu einer n... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. April 1995 um 16.08 Uhr in Wien 1, Parkring 18-20 Richtung Schubertring, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftrades 1. eine auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie überfahren, 2. die Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn lägen, in Längsrichtung befahren, obwohl der übrige Teil der Fahrbahn ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §12 Abs5;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/02/0133 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0212 E 21. März 1990 RS 3
(hier: Verwaltungsübertretungen gemäß §99 Abs3 lita jeweils in
Verbindung mit §9 Abs1 StVO, §7 Abs1 S... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Meidling, vom 14. November 1995 wurde der Beschwerdeführer zu Spruchpunkt 3 für schuldig befunden, er habe am 20. August 1994 gegen 16.30 Uhr in Wien XV, Kreuzung Kranzgasse - Mariahilfer Straße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Personenkraftfahrzeugs eine deutlich sichtbar angebrachte Sperrlinie überfahren. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 1 StVO begangen, we... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs1 lita;StVO 1960 §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998020049.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. Mai 1993 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 4. März 1991 um 17.18 Uhr an einem näher bezeichneten Ort, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und dabei die dort befindliche Sperrlinie überfahren; sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 1 StVO begangen. Über die Beschwerdeführerin wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §55 Abs8;StVO 1960 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/02/0267 1 Stammrechtssatz Da § 55 Abs 8 StVO idFd 13. StVO-Novelle vom VfGH mit Ablauf des 30.9.1990 aufgehoben wurde, ist zu einer nach diesem Datum gelegenen Tatzeit das Befahren einer Sperrfläche bzw das Überfahren einer Sperrl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 5. November 1996 um 10.07 Uhr an einem näher umschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kfz dieses Fahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn, sondern "in dritter Spur" abgestellt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der Begrü... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z14;StVO 1960 §2 Abs1 Z2;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0030 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Durch Sperrlinien neben Straßenbahngeleisen wird kein Fahrbahnrand geschaffen, es sei denn, es wäre eine derartige bauliche Trennung zwischen dem Fahrbahnstück und den Geleisen vorhanden, dass von einem selbsts... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 2a, 7 und 7a StVO für die vom Magistrat der Stadt Wien vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 4, Wiedner Hauptstraße 48, Hauptfahrbahn, verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 1.434,-- vorgeschrieben. In der Begründung: nahm die belangte B... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litb;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist durch das Abstellen des Fahrzeuges gegen das Verbot des § 24 Abs 1 lit b StVO verstoßen worden, weil auf Grund der Sperrfläche keine restliche Fahrbahnbreite von 2,5 m für den fließenden Verkehr mehr freigeblieben ist (Hinweis E 24.5.1989, 88/03/0244), so ist die Abstellung des Fahrzeuges von An... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0003 E 23. April 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89 a Abs 2 StVO liegt auch dann vor, wenn einer Vorbeifahrt eine bestimmte Rechtsvorschrift (hier: § 9 Abs 1 leg cit) entgegensteht, mag eine Vorbeifahrt auch faktisch mögl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen der am 21. Jänner 1993 in Innsbruck begangenen Verwaltungsübertretungen nach 1) § 52 lit. a Z. 3a StVO 1960, 2) § 9 Abs. 6 leg. cit., 3) § 8 Abs. 4 leg. cit. und 4) § 9 Abs. 1 leg. cit. mit Geldstrafen in der Höhe von 1) S 500,-- und 2) bis 4) je S 400,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: 1) 12 Stunden, 2) bis 4) je 10 Stunden) bestraft. Nach § 33a VwGG kann... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z3a;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §9 Abs6;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Hilflosigkeit, Pflegezulage, Beschädigtenrente European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030295.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 27. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen am 25. Mai 1991 begangener Übertretungen der §§ 9 Abs. 1, 16 Abs. 2 lit. a, 16 Abs. 1 lit. c und 97 Abs. 5 StVO 1960 mit Geldstrafen von insgesamt S 1.800,-- bestraft und es wurde ihm weiters wegen Übertretung des § 82 Abs. 4 KFG 1967 eine Ermahnung gemäß § 21 VStG erteilt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung als verspätet zurü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;KFG 1967 §82 Abs4;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §16 Abs2 lita;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §97 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0061
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Einheitlichkeit der Leistung
Hangar, Luftfa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws Übertretungen nach § 52 Z. 15 und nach § 9 Abs. 1 StVO 1960 sowie nach § 102 Abs. 1 KFG 1967 begangen zu haben, weshalb über ihn Geldstrafen von S 500,--, S 800,-- und S 400,-- verhängt wurden. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;StVO 1960 §52 Z15;StVO 1960 §9 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020065.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit den in einer Ausfertigung zusammengefaßten, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörden vom 29. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. November 1990 um 19.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Gemeindegebiet von Fischamend auf der B 9 bei Straßenkilometer 13,4 nach der Kreuzung mit der Auffahrt zur A 4 in Fahrtrichtung Fischamend 1. ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf einer Straßenstrecke, die durch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §134 Abs1;StVO 1960 §16 Abs2 lita;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0312
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 6. März 1992 um 14.43 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der B 177, Zirler Berg, Höhe km 3,65, am Beginn der Linkskurve in Fahrtrichtung Zirl begangenen Verwaltungsübertretung (Überfahren einer Sperrlinie und einer Sperrfläche) nach § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a StVO schuldig erkannt und über ihn gemäß § 99 Abs. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030002.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer einer Reihe von Verwaltungsübertretungen nach der StVO sowie zweier Übertretungen des EGVG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid (mit Ausnahme des Spruchpunktes 2) richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat, soweit damit die Bestrafungen wegen Übertretungen der StVO bekämpft werden (in Hinsicht auf die Übertretungen des EGVG... mehr lesen...