RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0020

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;
StVO 1960 §99 Abs3 litb;

Rechtssatz

Es entspricht der Lebenserfahrung, daß ein "Anfahren" an den Kotflügel eines PKW unter Hinterlassung einer "Streifspur" jedenfalls einen Sachschaden verursacht, das eine Verständigungspflicht auslöst (Hinweis E 12.11.1987, 87/02/0134).

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020020.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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