Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: § 29 b Abs 4 StVO stellt nicht auf den künftigen, sondern auf den derzeit bestehenden körperlichen Zustand der betreffenden Person ab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020134.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;VwRallg; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
2473/77 18. Mai 1978 VwSlg 9560 A/1978 RS 1
(RIS: abgv)
Rechtssatz: Der Gesetzesbegriff der "starken Gehbehinderung" iSd § 29 b Abs 4 StVO stellt darauf ab, ob die betreffende Person in einer als Gehen zu qualifizierenden Weise ohne Aufwe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 14. Februar 1990 auf Ausstellung eines Behindertenausweises nach § 29b Abs. 4 StVO 1960 abgewiesen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefocht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Auslegung des Gesetzesbegriffes der starken Gehbehinderung iSd § 29b Abs 4 StVO ist darauf abzustellen, ob die betreffende Person in einer als Gehen zu qualifizierenden Weise ohne Aufwendung überdurchschnittlicher Kraftanstrengung und ohne große Schmerzen ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Wenn eine Gehbehinderung in ihrem Ausmaß festgestellt ist, wird es idR nicht darauf ankommen, ob sie von Erkrankungen des Nervensystems oder von anderen Krankheiten oder Gebrechen herrührt (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0185). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Behindertenausweises nach § 29b Abs. 4 StVO 1960 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die b... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0343 E 17. Februar 1989 VwSlg 12861 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Allein der Umstand, daß eine Person zum Gehen entweder einen Arm (bei Verwendung der Prothese und des Gestockes) oder sogar beide Arme (bei Verwendung von Unterarmstützkrücken) gebrauchen muß, rechtfertigt die Annahme einer (offenkundig dauernden) sta... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 29b Abs 4 StVO steht nicht nur einer analogen Anwendung auf andere keine Gehbehinderung darstellende Behinderungen, also einer Schließung der Gesetzeslücke durch Analogie, entgegen, sondern schließt es auch aus, nach dem Sinn und Zweck der Regelung zu forschen, der sich mit dem Wortl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Nach § 29 b Abs 4 StVO haben nur (stark) gehbehinderte Personen einen Anspruch auf Ausfolgung eines Ausweises nach dieser Gesetzesstelle. Für mehrere Behinderungen, die keine Gehbehinderung darstellen, scheidet die Ausfolgung eines Ausweises nach dieser Gesetzesstelle aus (hier: imperativer Stuhldrang infolge eines chronischen Darmleidens).... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4; Beachte Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung):
99/02/0187 E 22. März 2002 RS 1
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2473/77 18. Mai 1978 VwSlg 9560 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Um das Vorliegen einer dauernden starken Gehbehinderung im Sinne dieser Bestimmung annehmen zu können, muss die Behinderung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0207 E 22. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine starke Gehbehinderung liegt dann vor, wenn Strecken, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von einem (erlaubten) Abstellplatz für das Kfz bis zu einem unter gewöhnlichen Bedingungen erreichbaren Ziel, wie etwa Eingängen zu Wohn... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0207 E 22. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises iSd § 29 b Abs 4 StVO haben Personen, denen es aus Gründen ihrer Gehbehinderung unmöglich oder unzumutbar ist, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0207 E 22. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine starke Gehbehinderung liegt dann vor, wenn Strecken, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von einem (erlaubten) Abstellplatz für das Kfz bis zu einem unter gewöhnlichen Bedingungen erreichbaren Ziel, wie etwa Eingängen zu Wohn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §60;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Die Behörde darf sich nicht mit der
Begründung: begnügen, die Gutachten des Amtssachverständigen seien schlüssig, wenn aus diesen eine Aufklärung von Widersprüchlichkeiten zu vorgelegten Privatgutachten nicht ersichtlich ist. Schlagworte Beweismittel Sachverständigenbew... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Bei der Krankheit "Multiple Sklerose" ist neben der Beiziehung eines Amtssachverständigen aus dem Fachgebiet Orthopädie auch die Beiziehung eines solchen aus dem Fachgebiet der Neurologie erforderlich. Schlagworte Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachv... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Steht ein Privatgutachten in größerer zeitlicher Nahebeziehung zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung als die Untersuchung durch den Amtsarzt, dann ist ohne neuerliche Untersuchung durch den Amtsarzt unter entsprechender Berücksichtigung der Privatgutachten eine Klärung der Frage, ob eine dauernde starke ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Eine starke Gehbehinderung liegt dann vor, wenn Strecken, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von einem (erlaubten) Abstellplatz für das Kfz bis zu einem unter gewöhnlichen Bedingungen erreichbaren Ziel, wie etwa Eingängen zu Wohn- und Bürogebäuden oder zu öff Gebäuden, wie Amtsgebäuden, Kirchen oder ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs1;StVO 1960 §29b Abs2;StVO 1960 §29b Abs4;
Rechtssatz: Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises iSd § 29 b Abs 4 StVO haben Personen, denen es aus Gründen ihrer Gehbehinderung unmöglich oder unzumutbar ist, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, wie sie der gewöhnlichen Entfernung von einem erlaubten Abstellplatz für das Kfz bis zu einem unter gewöhnlichen Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;VwRallg; Beachte Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung):99/02/0187 E 22. März 2002 RS 1 (RIS: abwh)
Rechtssatz: Allein der Umstand, daß eine Person zum Gehen entweder einen Arm (bei Verwendung der Prothese und des Gestockes) oder sogar beide Arme (bei Verwendung von Unterarmstüt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;StVO 1960 §29b;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes "dauernd stark gehbehindert" ist kein besonders strenger Maßstab im Hinblick auf die Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs anzulegen. Dem Gesetz kann nämlich nicht entnommen werden, daß derartige Gesichtspunkte für die Interpretation dieses... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2473/77 18. Mai 1978 VwSlg 9560 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Um das Vorliegen einer dauernden starken Gehbehinderung im Sinne dieser Bestimmung annehmen zu können, muss die Behinderung in einem Maße gegeben sein, dass nicht mehr von einem hinkenden Gehen, sondern bereits von einem Hüpfen oder sich Fortschleppen gesproche... mehr lesen...