RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0185

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §29b Abs4;

Rechtssatz

Bei der Krankheit "Multiple Sklerose" ist neben der Beiziehung eines Amtssachverständigen aus dem Fachgebiet Orthopädie auch die Beiziehung eines solchen aus dem Fachgebiet der Neurologie erforderlich.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020185.X05

Im RIS seit

13.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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