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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Behörde darf sich nicht mit der Begründung begnügen, die Gutachten des Amtssachverständigen seien schlüssig, wenn aus diesen eine Aufklärung von Widersprüchlichkeiten zu vorgelegten Privatgutachten nicht ersichtlich ist.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020185.X03Im RIS seit
13.09.2006Zuletzt aktualisiert am
24.05.2013