RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0185

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §60;
StVO 1960 §29b Abs4;

Rechtssatz

Die Behörde darf sich nicht mit der Begründung begnügen, die Gutachten des Amtssachverständigen seien schlüssig, wenn aus diesen eine Aufklärung von Widersprüchlichkeiten zu vorgelegten Privatgutachten nicht ersichtlich ist.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerBeweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020185.X03

Im RIS seit

13.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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