RS Vwgh 1992/1/29 91/02/0136

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Veröffentlicht am 29.01.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §29b Abs1;
StVO 1960 §29b Abs2;
StVO 1960 §29b Abs4;

Rechtssatz

Wenn eine Gehbehinderung in ihrem Ausmaß festgestellt ist, wird es idR nicht darauf ankommen, ob sie von Erkrankungen des Nervensystems oder von anderen Krankheiten oder Gebrechen herrührt (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0185).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991020136.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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