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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Steht ein Privatgutachten in größerer zeitlicher Nahebeziehung zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung als die Untersuchung durch den Amtsarzt, dann ist ohne neuerliche Untersuchung durch den Amtsarzt unter entsprechender Berücksichtigung der Privatgutachten eine Klärung der Frage, ob eine dauernde starke Gehbehinderung vorliegt, nicht möglich.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020185.X04Im RIS seit
13.09.2006Zuletzt aktualisiert am
24.05.2013