RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0185

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §29b Abs4;

Rechtssatz

Steht ein Privatgutachten in größerer zeitlicher Nahebeziehung zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung als die Untersuchung durch den Amtsarzt, dann ist ohne neuerliche Untersuchung durch den Amtsarzt unter entsprechender Berücksichtigung der Privatgutachten eine Klärung der Frage, ob eine dauernde starke Gehbehinderung vorliegt, nicht möglich.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020185.X04

Im RIS seit

13.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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