Entscheidungsgründe: Am Nachmittag des 22. 8. 1975 verbrannte der Erstbeklagte auf einem an die E*****-Bezirksstraße angrenzenden Ackerfeld im Gemeindegebiet von St. M***** auf Höhe des Hauses N***** gedroschenes Haferstroh. Der dabei entwickelte Rauch legte sich über die Fahrbahn. Gegen 16.40 Uhr stieß der Kläger, der mit seinem LKW von St. M***** in Richtung N***** an der Krems fuhr, in der sichtbehindernden Rauchwand mit dem entgegenkommenden, vom Zweitbeklagten gelenkten LKW-Zug... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1299 GStVO §20 IA1
Rechtssatz: Von jedem Kraftfahrer wird verlangt, daß er die Regeln der Fahrkunst beherrscht. Dazu gehört auch eine richtige Bedienung der Betriebseinrichtungen des Fahrzeuges, also insbesondere der Bremsen, sowie rasches und zweckmäßiges Verhalten bei auftretenden Gefahrensituation. Bedienungsfehler die auf mangelnde Beherrschung der Regeln der Fahrkunst zurückzuführen sind, können daher den Lenker ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA10StVO §20 ID
Rechtssatz: Kraftfahrer darf auch auf Autobahn bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig halten kann. BGH vom 01.07.1961, VGS 1/60; Veröff: dRZ 1961,330 = DAR 1961,260 = NJW 1961,1588 = VersR 1961,757 = MDR 1961,867 = ZVR 1962,82 Entscheidungstexte 2 Ob 48/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 2 Ob 48/78 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA1StVO §20 B1
Rechtssatz: Als zulässige Geschwindigkeit in einer Kurve ist nicht diejenige anzusehen, welche auf Grund de technischen Fahreigenschaften des benützten Fahrzeuges das Befahren der Kurve bei einigem Fahrkönnen gerade noch zuläßt, sondern allein die, welche vom Standpunkt der Sicherheit das absolute risikolose Durchfahren gewährleistet. (ZVR 1967/20). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §19 AIIb1StVO §20 IA4
Rechtssatz: Steht einer Vorrangsverletzung eine nicht besonders weitgehende Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gegenüber, dann muß dies zur Annahme eines überwiegenden Verschuldens desjenigen führen, der den Vorrang verletzt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 264/77 Entscheidungstext OGH 09.02.1978 2 Ob 264/77 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19StVO §20
Rechtssatz: Um den Vorrang des Querverkehrs bei Sichtbehinderung wahren zu können, hat sich der benachrangte Kraftfahrzeuglenker äußerst vorsichtig zur Kreuzung vorzutasten, um die notwendige Sicht zu gewinnen. Entscheidungstexte 8 Ob 1/78 Entscheidungstext OGH 31.01.1978 8 Ob 1/78 8 Ob 26/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA11StVO §20 IIStVO §99
Rechtssatz: Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h um mehr als fünfundzwanzig Prozent kann nicht mehr als geringfügig angesehen werden. VwGH vom 06.11.1963, Zl 1669/62; Veröff: ZVR 1964/129 S 156 Entscheidungstexte 2 Ob 276/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 2 Ob 276/77 Beisatz: Hier: Um mehr als zwanzi... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs1StVO §20 IA7StVO §20 IA10StVO §20 IA5
Rechtssatz: Die von einem Personenkraftwagenlenker eingehaltene Fahrgeschwindigkeit von einhundertdreißig km/h ist nicht schon deshalb relativ überhöht, weil die Fahrbahn naß war und er sich scheute kräftig zu bremsen, als eine Personenkraftwagenlenkerin vorschriftswidrig ein Überholmanöver begann, durch das sie sich knapp vor seinen Wagen und auf dessen Fahrspur begab. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 IIStVO §76 III
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig km/h) einhält und zu weit rechts fährt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs1 AIIb1StVO §19 Abs1 BIaStVO §20 E
Rechtssatz: Daß der Bevorrangte verspätet auf den mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Benachrangten reagiert, bedeutet kein Verschulden, sondern den Vorwurf nicht defensiv gefahren zu sein, wozu niemand verpflichtet ist. Entscheidungstexte 2 Ob 174/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 2 Ob 174/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbABGB §1304 CStVO §20 DStVO §90
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden an einem Auffahrunfall bei zu schnellem Hineinfahren eines Personenkraftwagens in eine dreihundert Meter lange Rauchschwade auf der Bundesstraße einerseits und Erzeugung derselben durch "Abbrennen eines Feldes" andererseits. Entscheidungstexte 8 Ob 154/77 Entscheidungstext OGH 19.10.1977 8 Ob... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IE
Rechtssatz: Fehlt einem Kraftfahrzeuglenker die Fähigkeit zu schneller Reaktion, so muß dieser Mangel durch besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit ausgeglichen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 133/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 2 Ob 133/77 Schlagworte Auto European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 CStVO §20 IE
Rechtssatz: Von einem im Sinne des § 9 Abs 2 EKHG besonders vorsichtigem Kraftfahrer ist zu verlangen, daß er bei eingeschaltetem Abblendlicht nicht mit höherer als Sichtgeschwindigkeit fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 142/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 2 Ob 142/77 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Der Kläger kam am 24. Jänner 1972 beim Schifahren im Bereich der S-Alm in K zu Sturz und erlitt dabei schwere Verletzungen. Er begehrte deswegen mit der am 20. September 1974 eingebrachten Klage aus dem Titel des Schadenersatzes Zahlung von 409 923 S samt 4% Zinsen ab 23. Feber 1974, Zahlung einer monatlichen Rente von 1679 S beginnend ab September 1974 und die Feststellung, daß die beklagte Partei der klagenden Partei für sämtliche noch aus diesem Unfall entstehenden Schäden zu haf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §7 Abs2 IIIcStVO §20 IDStVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers der bei äußerst ungünstigen Sichtverhältnissen mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Motorradfahrer, der sein Motorrad infolge Defektes unbeleuchtet in einem Abstand von 0,50 Meter zum rechten Fahrbahnrand schiebt, niederstößt. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1EKHG §9 CStVO §20 IE
Rechtssatz: Die Durchführung zweier Abwehrhandlungen zur gleichen Zeit, um eine durch das verkehrswidrige Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers geschaffene gefährliche Situation zu bereinigen, ist im allgemeinen auch dem sachkundigen Kraftfahrer nicht zumutbar. Entscheidungstexte 8 Ob 40/77 Entscheidungstext OGH 30.03.1977 8 Ob 40... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs1 litbStVO §20 IA5
Rechtssatz: Der Forderung des Gesetzes nach einem kurzen und zügigen Überholvorgang wird nur dann entsprochen, wenn die Geschwindigkeit des Überholenden wesentlich höher ist als die des zu überholenden Fahrzeuges. Entscheidungstexte 8 Ob 32/76 Entscheidungstext OGH 24.03.1976 8 Ob 32/76 Veröff: ZVR 1977/39 S 47 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA10StVO §46
Rechtssatz: Auf mehrspurigen Autobahnen kann unter Umständen auch schon eine Geschwindigkeit hinreichend angepaßt im Sinne des § 20 Abs 1 StVO sein, bei der der Kraftfahrer auf unvermutet in Sichtweite auftauchende Hindernisse (wenigstens) in einer beherrschter Fahrweise entsprechenden Art durch eine gezielte Ausweichbewegung ohne Gefährdung anderer Straßenbenützer unfallsverhütend reagieren kann. Ein Kraftfahrzeugle... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs3 BIIIStVO §20 IC2
Rechtssatz: Ein gemäß § 19 Abs 3 StVO im Vorrang befindlicher Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet, seine nach § 20 StVO zulässige Geschwindigkeit allein wegen Annäherung an eine Kreuzung mit einer Straße ohne Vorrang oder deshalb herabzusetzen, weil die Querstraße schlecht einzusehen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 66/75 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §20 IA2StVO §20 ID
Rechtssatz: Der Zweck der
Norm: des § 20 Abs 1 StVO, nämlich durch die Wahl einer den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit eine Gefährdung und Verletzung von im Straßenbereich befindlichen Personen und Sachen zu vermeiden, kann nur in Bezug auf als Hindernisse wahrnehmbare oder zu erwartende Personen und Sachen erreicht werden, nicht aber in Bezug auf für den Kraftfahrer plötzlich, unvermutet und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §20 IE
Rechtssatz: Von einer entschuldbaren Fehlreaktion kann nur dann gesprochen werden, wenn der Fahrzeuglenker ohne sein Verschulden von dem bedrohlichen Ereignis überrascht worden ist (ZVR 1967/251). Entscheidungstexte 2 Ob 236/74 Entscheidungstext OGH 24.10.1974 2 Ob 236/74 2 Ob 69/76 Entscheidungstext OGH 06... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIEKHG §11 Abs1StVO §20 IE
Rechtssatz: Dem Lenker eines Kraftfahrzeuges ist eine Schrecksekunde zuzubilligen, wenn ihn der Schädiger derart überholt, daß die Fahrzeuge einander streifen. Zu scharfes Bremsen und Auslenken begründen weder ein Mitverschulden noch die Haftung nach § 11 Abs 1 EKHG. Entscheidungstexte 8 Ob 130/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 8 Ob 1... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IIStVO §43StVO §48
Rechtssatz: Eine Verkehrsbeschränkung, die einer Rechtsgrundlage entbehrt oder gar im Widerspruch zu einer übergeordneten Rechtsvorschrift (Verwaltungsverordnung, Rechtsverordnung, Gesetz) steht, ist jedenfalls rechtswidrig. Die Zuwiderhandlung gegen eine solche rechtswidrig angeordnete Verkehrsbeschränkung kann ihrerseits nicht rechtswidrig sein und darum auch keinen "Rechtswidrigkeitszusammenhang" begründen. ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 A2StVO §20 IA9StVO §20 II
Rechtssatz: Bloß abstrakt mögliche Gefahrenquellen brauchen bei der Wahl einer Geschwindigkeit unter fünfzig km/h im Stadtgebiet nicht in Rechnung gestellt zu werden. Entscheidungstexte 2 Ob 199/74 Entscheidungstext OGH 04.07.1974 2 Ob 199/74 Veröff: ZVR 1975/35 S 48 8 Ob 207/75 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA3StVO §20 IE
Rechtssatz: Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält oder doch mit einem ihr angenäherten Tempo fährt, muß dem Verkehrsgeschehen erhöhte Aufmerksamkeit widmen und entsprechend reagieren können; ihm kann nur eine verkürzte Reaktionszeit zugebilligt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 127/74 Entscheidungstext OGH 30.05.1974 2 Ob 127/74 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §20 IcStVO §76 I
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer muß im allgemeinen nicht damit rechnen, daß ein Kind unvorhergesehen aus einer Hecke, einem Haustor oder dergleichen auf die Straße springt. Entscheidungstexte 2 Ob 127/74 Entscheidungstext OGH 30.05.1974 2 Ob 127/74 2 Ob 2/77 Entscheidungstext OGH 24.03.1977 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §20 ID
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 2 zu Lasten des unaufmerksamen Personenkraftwagenfahrers, der schwer alkoholisierten Motorfahrradfahrer niederstößt, der bei Dunkelheit noch mindestens zehn Sekunden nach Ausfall der Fahrzeugbeleuchtung auf der Fahrbahn stehenbleibt. Entscheidungstexte 2 Ob 128/73 Entscheidungstext OGH 20.09.1973 2 Ob 128/73 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA2StVO §20 IA3StVO §20 ID
Rechtssatz: Wer auf einer verhältnismäßig schmalen Straßenstrecke mit nicht sehr günstigen Sichtverhältnissen mit einer Geschwindigkeit von einhundert bis einhundertzehn km/h fährt, hat dabei auch die dieser Geschwindigkeit angepaßte erhöhte Aufmerksamkeit und Reaktionsbereitschaft anzuwenden, um allfälligen Hindernissen, mit denen immer gerechnet werden muß, rechtzeitig begegnen zu können. ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IB1StVO §20 IC1StVO §49StVO §50 Z16
Rechtssatz: Ein Gefahrenzeichen verpflichtet zur Anpassung an die angekündigte Gefahr, nicht jedoch unter allen Umständen zur Verminderung der Geschwindigkeit. Mitunter wird es genügen, sich zu vergewissern, ob die angekündigte Gefahr auch tatsächlich gegeben ist. Entscheidungstexte 2 Ob 213/72 Entscheidungstext OGH 25.01.1973 2 Ob 213... mehr lesen...
Norm: ABGB §1320 ABStG §24StVO §20 IA3StVO §20 IB1
Rechtssatz: Das Vorhandensein von Böschungen beiderseits der Fahrbahn verringert die Gefahr des Auftauchens weidender Tiere und erfordert vom Kraftfahrzeuglenker für sich allein noch keine besondere Aufmerksamkeit und Reaktionsbereitschaft. Entscheidungstexte 2 Ob 213/72 Entscheidungstext OGH 25.01.1973 2 Ob 213/72 Veröff: ZVR... mehr lesen...