Norm: StVO §20 ID
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer muß bei Nachtfahrten immer erhöhte Aufmerksamkeit aufwenden und mit einer möglichen Sichtbehinderung durch Blendung ebenso rechnen wie mit der Anwesenheit von schlecht sichtbaren Radfahrern auf der Fahrbahn. Entscheidungstexte 11 Os 137/72 Entscheidungstext OGH 18.10.1972 11 Os 137/72 11 Os ... mehr lesen...
Norm: KDV §3 Abs3StVO §20 IDStVO §21 Abs1
Rechtssatz: Ist dem Lenker des bremsenden Fahrzeuges vorübergehend jede Sicht auf die vor ihm liegende Fahrbahn (infolge Blendung, Nebel etc) genommen, so ist er zum ehestmöglichen Anhalten seines Fahrzeuges verpflichtet, und zwar im Rahmen der technischen Möglichkeiten auch zu einer über die gemäß § 3 Abs 3 KDV vorgeschriebene Mindestbremsverzögerung hinausgehenden Bremsung. Entsche... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1iStVO §20 IC
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeuglenker braucht bei der Wahl seiner Geschwindigkeit ein nicht wahrnehmbares vorschriftswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht in Rechnung zu stellen (ZVR 1970/174 ua). Entscheidungstexte 2 Ob 185/72 Entscheidungstext OGH 06.10.1972 2 Ob 185/72 8 Ob 212/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 IAStVO §76
Rechtssatz: Alkoholisierter Autofahrer fährt mit relativ überhöhter Geschwindigkeit auf der Fahrbahn sitzenden alkoholisierten Fußgänger nieder. - Verschuldensteilung 2 : 1. Entscheidungstexte 2 Ob 131/72 Entscheidungstext OGH 28.09.1972 2 Ob 131/72 Veröff: ZVR 1973/219 S 386 European Case L... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs1 litaStVO §20 IA4StVO §20 IE
Rechtssatz: Der Lenker, der im Zuge eines Überholmanövers einen entgegenkommenden Fahrzeuglenker behindert und dadurch eine objektiv gefährliche Verkehrssituation wirklich herbeiführt oder den Entgegenkommenden eine solche Gefahr zumindest annehmen läßt, haftet für den Unfallserfolg selbst dann, wenn es dem Entgegenkommenden "mit einigen Schwierigkeiten" noch möglich gewesen wäre, die Situation zu... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IE
Rechtssatz: "Reaktionszeit" (richtig: "Vorbremszeit") ist die Zeitspanne zwischen dem Erfassen der Verkehrslage und der Ausführung der entsprechenden Maßnahmen durch die Betätigung der in Betracht kommenden Einrichtungen, also eine Zeit, die auch bei aufmerksamer und reaktionsbereiter Fahrweise verstreichen muss, bis die durch die erkannte Gefahrenlage ausgelöste Abwehrhandlung wirksam zu werden beginnt; sie umfasst auch die s... mehr lesen...
Norm: ADE zu KFG 1967 §99 Abs5KFG 1967 §66 Abs5StVO §7 Abs2 IIIBStVO §7 Abs2 IIICStVO §20 IB1
Rechtssatz: Der Allgemeine Durchführungserlaß (ADE) zu § 99 Abs 5 KFG 1967, wonach solche Straßen als enge Strecken zu gelten haben, deren Fahrbahn wesentlich schmäler als fünf Meter ist, kann nicht als "Legaldifinition" für die Verpflichtung zum Fahren auf halbe Sicht herangezogen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3bStVO §20 IA11StVO §43 ff
Rechtssatz: Der Kraftfahrer darf sich nicht darauf verlassen, daß seit seiner letzten Fahrt über eine Verkehrsfläche die Verhältnisse, insbesondere auch die dort aufgestellten Verkehrszeichen, keine Änderung erfahren haben. Entscheidungstexte 2 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 64/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §20 IB2StVO §20 IEStVO §21
Rechtssatz: Das durch grob verkehrswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers veranlaßte abrupte Bremsen auf schneeglatter, noch dazu abfallender Fahrbahn ist ein fahrtechnischer Fehler, für den ein Kraftfahrzeug - Lenker nur dann nicht verantwortlich ist, wenn er von einem plötzlich in seiner Fahrlinie in derart bedrohender Nähe entgegenkommendem Fahrzeug überrascht wird, daß ein ü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1299 GStVO §20 IB2StVO §20 IE
Rechtssatz: Von einem Kraftfahrzeug - Lenker muß erwartet werden, daß er mit den Regeln der Fahrtechnik vertraut ist, die mit dem Fahren und Bremsen auf glatter Fahrbahn verbundenen Gefahren kennt und sein Verhalten danach einrichtet. Entscheidungstexte 2 Ob 200/71 Entscheidungstext OGH 22.06.1972 2 Ob 200/71 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §20 IDStVO §20 IC1
Rechtssatz: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, die nicht volle zwei Fahrstreifen (fünf Meter) aufweisen, hängt davon ab, ob im Einzelfall eine gefahrlose Begegnung mit allenfalls entgegenkommenden Fahrzeugen möglich sein wird. Ein allgemeines Gebot des Fahrens auf halbe Sicht besteht nicht (unter Ablehnung von Dittrich-Veit-Schuchlenz StVO 3.Auflage Anmerkung 41 zu § 20). E... mehr lesen...
Norm: StVO §20 ID
Rechtssatz: Ein grober Verstoß gegen den Grundsatz des Fahrens auf Sicht steht als auffallende Sorglosigkeit der Anwendung des § 261 StG entgegen. Entscheidungstexte 11 Os 70/72 Entscheidungstext OGH 09.06.1972 11 Os 70/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0074700 D... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA11
Rechtssatz: Die Gültigkeit des § 20 StVO, wie überhaupt der österreichischen StVO ist zwar auf das Gebiet der Republik Österreich beschränkt, jedoch enthebt der Verstoß eines Inländers im Ausland gegen international anerkannte Fahrregeln (wie sie etwa im § 20 Abs 1 und 2 StVO normiert sind), deren Einhaltung zur primären Sorgfaltspflicht eines jeden Kraftfahrers im Inland und Ausland gehört, nicht der strafrechtlichen Verant... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §20 IDStVO §76
Rechtssatz: Zur Frage des Vertrauens eines auf der Fahrbahn tätigen und mit Rückstrahlerstreifen ausgestatteten Straßenwärters auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit und rechtzeitige Reaktion seitens der Lenker herankommender Fahrzeuge. Entscheidungstexte 2 Ob 3/72 Entscheidungstext OGH 13.04.1972 2 Ob 3/72 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA11StVO §20 IE
Rechtssatz: Von einem geprüften Fahrzeuglenker ist grundsätzlich zu verlangen, daß er selbst in einer überraschenden Gefahrensituation eine im allgemeinen so taugliche und bewährte Maßnahme trifft, wie sie in der Regel eine Geschwindigkeitsverminderung und eine Ablenkungsbewegung darstellen. Ein Kraftfahrer, der erkennbar eine Gefahrenssituation dadurch verschärft, daß er auf kurze Entfernung auf einen in die link... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §19StVO §20 IA
Rechtssatz: Durch die Verletzung einer Vorrangregel wird im allgemeine eine erheblichere Gefahr hervorgerufen, als etwa durch eine geringe Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, weshalb jene im allgemeinen auch in subjektiver Beziehung in höherem Maße verwerfbar erscheint. Entscheidungstexte 2 Ob 257/71 Entscheidungstext OGH 27.01.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKDV §58 Abs2KFG §2 Z14KFG §98 Abs1StVO §20 IA11
Rechtssatz: § 2 Z 14 KFG 1967 enthält keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern bestimmt lediglich, unter welchen Voraussetzungen ein Kraftrad als Motorrad zu gelten habe. Entscheidungstexte 2 Ob 135/71 Entscheidungstext OGH 16.12.1971 2 Ob 135/71 Veröff: ZVR 1972/169 S 331 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId4aStVO §20 IA11
Rechtssatz: Jeder Schifahrer muss kontrolliert fahren, das vor ihm liegende Gelände genau beobachten und seine Geschwindigkeit auf die Geländeverhältnisse einrichten. Entscheidungstexte 1 Ob 308/71 Entscheidungstext OGH 25.11.1971 1 Ob 308/71 Veröff: SZ 44/178 = RZ 1972,109 = ZVR 1973/66 S 80 5 Ob 585/7... mehr lesen...
Der Kläger, ein sehr guter Schifahrer, der früher als Rennläufer aktiv tätig gewesen war, benützte am 15. 2. 1968 gegen 14 Uhr als Schifahrer die S-Abfahrt in H. Etwa 150 bis 200 m vor jenem Teil der Abfahrtstrecke, wo sich die präparierte Piste zu einer Fahrrinne verengte, hielt er an und wartete ab, bis die Abfahrt weiter unten frei war; er konnte von hier in die Rinne und noch etwas weiter sehen. Als der Kläger erkannte, daß nur auf der etwa 6.5 bis 7 m über der Rinne gelegenen Kup... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA11
Rechtssatz: Fehlt es an einem Zusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Gebot des § 20 Abs 1 StVO, die Fahrgeschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen und Sichtverhältnissen anzupassen, und der Unfallsgefahr, dann kann aus einem solchen Verstoß eine Mithaftung für die Unfallsfolgen nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 200/71 Entscheidungstext OGH 06.07... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIDaStVO §20 IA
Rechtssatz: Der Fahrer eines Lastkraftwagenzuges hat seine Geschwindigkeit so zu wählen, daß der Anhänger nicht über die Fahrbahnmitte geraten kann. Entscheidungstexte 11 Os 53/71 Entscheidungstext OGH 26.05.1971 11 Os 53/71 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA1
Rechtssatz: Bei der Wahl der Geschwindigkeit ist auch die Einstellung der Bremse (hier: Anhängerbremse auf "Halblast") zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 11 Os 53/71 Entscheidungstext OGH 26.05.1971 11 Os 53/71 10 Os 14/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 10 Os 14/76 Ähnlich; Beisatz: Defekte Bre... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IE
Rechtssatz: Ein die Reaktionszeit verlängernder Schreckeinfluß setzt Plötzlichkeit des Aufhebens des auslösenden Ereignisses, Zuwiderlaufen gegen die eigene Verhaltenstendenz und ein der Möglichkeit nach unerwartetes Auftreten voraus. Entscheidungstexte 11 Os 50/71 Entscheidungstext OGH 19.05.1971 11 Os 50/71 Veröff: ZVR 1972/15 S 22 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IE
Rechtssatz: Eine Reaktionszeit von 0,6 Sekunden kann nur bei höchster Bremsbereitschaft unter günstigsten Voraussetzungen angenommen werden. Entscheidungstexte 11 Os 50/71 Entscheidungstext OGH 19.05.1971 11 Os 50/71 Veröff: ZVR 1972/15 S 22 2 Ob 165/72 Entscheidungstext OGH 25.01.1973 2 Ob 165/72 Vgl; Beisatz: 0,4... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1StVO §20 IC1
Rechtssatz: Ein etwas abseits von der Straße gelegenes Gasthaus (Gebäude) ist allein kein Anlaß, die Fahrgeschwindigkeit zu vermindern. Entscheidungstexte 2 Ob 45/71 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 2 Ob 45/71 Veröff: ZVR 1972/24 S 46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §103 Abs1StVO §20 IA
Rechtssatz: Gewährleisten die Scheinwerfer nicht mehr die vorgeschriebene Mindestsichtweite, so ist diesem Umstand durch Einhalten einer entsprechend geringeren Geschwindigkeit Rechnung zu tragen. Entscheidungstexte 2 Ob 38/71 Entscheidungstext OGH 18.02.1971 2 Ob 38/71 Veröff: ZVR 1972/32 S 54 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IE
Rechtssatz: Eine bloß um einen Sekundenbruchteil verspätete Reaktion ist ohne Belang. Entscheidungstexte 2 Ob 250/70 Entscheidungstext OGH 29.10.1970 2 Ob 250/70 2 Ob 142/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 2 Ob 142/77 2 Ob 211/77 Entscheidungstext OGH 15.12.1977 2 Ob 2... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1iStVO §20 IA
Rechtssatz: Ein vorschriftswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers (Vorrangmißachtung beim Linksabbiegen) braucht bei der Wahl der Geschwindigkeit nicht in Rechnung gestellt zu werden. Entscheidungstexte 11 Os 126/69 Entscheidungstext OGH 15.01.1970 11 Os 126/69 Veröff: ZVR 1970/174 S 238 11 Os... mehr lesen...
Norm: StVO §20 ID
Rechtssatz: Es mangelt am Rechtswidrigkeitszusammenhang, wenn ein Personenkraftwagenlenker, der wegen Gegenverkehrs die Scheinwerfer abblenden muss, dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit weiterfährt, es aber in der Folge nur deswegen zur Kollision kommt, weil das entgegenkommende Fahrzeug unangezeigt plötzlich nach links einbiegt. Entscheidungstexte 11 Os 126/69 Ents... mehr lesen...
Am 22. November 1964 fuhren der Kläger und der Beklagte mit einem PKW (Volkswagen) des Beklagten zusammen mit zwei weiteren Freunden fort; der Beklagte lenkte das Fahrzeug selbst. Sie kamen in das Gasthaus G. in St., wo sie drei Mädchen trafen, die in ein Gasthaus nach U. gefahren werden wollten. Der Beklagte erklärte zunächst, daß er heimfahren wolle, war aber dann doch bereit, mit den Mädchen nach U. zu fahren. Er sagte jedoch, daß der Kläger das Fahrzeug lenken solle. Er gab diesem... mehr lesen...