Norm: StVO §7 IIAStVO §15StVO §16StVO §20 IC1
Rechtssatz: Verpflichtung zur sofortigen Rückkehr auf die rechte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorganges. Verschulden des Lenkers, der dieser Verpflichtung nicht folgt, knapp an einer in der Fahrbahnmitte befindlichen Schutzinsel vorbeifährt und dabei einen herabtretenden Passanten niederstößt. Entscheidungstexte 11 Os 56/62 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 IaStVO 1960 §20 II
Rechtssatz: 1) Die Regelung des § 7 StVO gilt grundsätzlich auch für Einbahnstraßen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen. 2) Die Geschwindigkeitsbeschränkungen des § 20 Abs 2 StVO begrenzen das erlaubte Risiko und dienen der Verringerung aller im Ortsverkehr regelmäßig aus der größeren Verkehrsdichte und der geringeren Übersichtlichkeit der Verkehrslage sich erbebenden Gefahren. Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §20 ID
Rechtssatz: Die Fahrgeschwindigkeit ist auch einer Blendung durch die Spiegelung der Sonne in der regennassen Fahrbahn anzupassen. Entscheidungstexte 11 Os 62/62 Entscheidungstext OGH 08.02.1962 11 Os 62/62 Veröff: ZVR 1962/235 S 240 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0074785 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §20 IE
Rechtssatz: Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen dem Erfassen der Verkehrslage und der Ausführung der entsprechenden Maßnahmen durch Betätigen der in Betracht kommenden Vorrichtungen. Die Schreckzeit ist dagegen jene Zeit, innerhalb der der normale Mensch vor Schreck über eine unerwartet aufgetretene Gefahrenlage gehindert ist, einen der Verkehrslage entsprechenden Entschluss zu fassen und in die Tat umzusetzen. ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 ID
Rechtssatz: Auch bei Überlandfahrten auf breiter, gerade verlaufender Fahrbahn besteht das Gebot des Fahrens auf Sicht. Entscheidungstexte 9 Os 113/61 Entscheidungstext OGH 08.06.1961 9 Os 113/61 Veröff: ZVR 1961/332 S 280 2 Ob 187/67 Entscheidungstext OGH 21.09.1967 2 Ob 187/67 Veröff: ZVR 1968/182 S 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §20 ID
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen den Grundsatz des "Fahrens auf Sicht" ist stets schwerwiegend. Entscheidungstexte 2 Ob 437/60 Entscheidungstext OGH 22.12.1960 2 Ob 437/60 Veröff: KJ 1962,34 2 Ob 330/66 Entscheidungstext OGH 16.02.1967 2 Ob 330/66 Veröff: ZVR 1968/59 S 169 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IE
Rechtssatz: Die Reaktionszeit, dh jene Zeit, die mindestens vom Moment des Auftretens eines Sinneneindruckes bis zum Beginn einer dadurch ausgelösten Reaktion vergehen muß, ist auch bei Verlängerung durch Eintreten eines Erschreckens, also bei unvorhersehbaren, einen Schock auslösenden Umweltseinflüssen, immer nur eine einheitliche, wenngleich sie in diesem Falle eine größere Zeitspanne in Anspruch nimmt, als im Normalfall (vg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 IIStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 1 zwischen einem Kraftfahrzeuglenker, dem die Einhaltung einer relativ und absolut überhöhten Geschwindigkeit und eine um ein geringes verspätete Abwehraktion zur Last fällt, und einem Fußgänger, der eine stark frequentierte Fahrbahn nahezu im Laufschritt übersetzt, ohne auf den Verkehr zu achten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IC1
Rechtssatz: 1) Bei Annäherung an eine Stelle der Fahrbahn, von der der Fahrzeuglenker weiß, daß unter den gegebenen Umständen mit einem unachtsamen Betreten der Fahrbahn durch Fußgänger gerechnet werden muß, ist die Fahrgeschwindigkeit so weit herabzusetzen, daß in Sekundenschnelle angehalten werden kann. 2) Nicht in einem im Gefahrenmoment getätigten Verhalten des Fahrzeuglenkers, das sich bei nachträglicher Analyse der Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1304 BIStVO §20 IE
Rechtssatz: Für eine durch grob verkehrswidriges Verhalten anderer Straßenbenützer hervorgerufene unrichtige Schreckreaktion ist ein Kraftfahrzeuglenker keineswegs immer strafrechtlich verantwortlich. Entscheidungstexte 5 Os 1270/56 Entscheidungstext OGH 09.01.1957 5 Os 1270/56 Veröff: RZ 1957,33 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §13 Abs1StVO §20
Rechtssatz: Schadensteilung 2 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagen - Führers, der mit unverminderter Geschwindigkeit in eine durch einen vorschriftswidrig einbiegenden Lastkraftwagen - Führer geschaffene unklare Verkehrslage hineinfährt. Entscheidungstexte 2 Ob 52/56 Entscheidungstext OGH 04.04.1956 2 Ob 52/56 Veröff: ZVR 1956/132 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §80StVO 1960 §20
Rechtssatz: Verspätet einsetzende Bremshandlung. Entscheidungstexte 5 Os 1270/55 Entscheidungstext OGH 03.02.1956 5 Os 1270/55 Veröff: RZ 1956,57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0065458 Dokumentnummer JJR_19560203_OGH0002_0050OS01270_5500000_003 ... mehr lesen...
Am 23. August 1954 gegen 15 Uhr 40 stieß der auf einem Motorrade auf der M.-Bundesstraße von K. in Richtung T. fahrende Kläger im Bereiche der rechts von der Straße befindlichen O-Busschleife R. mit einem aus dieser herausfahrenden Obus zusammen. Der Kläger erlitt bei diesem Unfall schwere Verletzungen. Der Erstbeklagte ist der Lenker, die zweitbeklagte Partei Halterin dieses Obus. Der Kläger begehrt unter Anerkennung eines Mitverschuldens von einem Drittel von den beiden Beklagten zu... mehr lesen...
Norm: KfV 1955 §66 Z1 litdStVO 1960 §20
Rechtssatz: Hinsichtlich der höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit ist ein Stationswagen (Lieferwagen) einem Lastkraftwagen gleichzuhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 314/55 Entscheidungstext OGH 25.05.1955 2 Ob 314/55 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §80KfV 1955 §66StVO 1960 §20 ID
Rechtssatz: Weiterfahren trotz Blendung; der Anhalteweg jedes Fahrzeuges muß stets kürzer sein als der vom Fahrzeuglenker jeweils in seiner Fahrtrichtung verläßlich überblickbare Teil der Fahrbahn. Entscheidungstexte 5 Os 1440/53 Entscheidungstext OGH 19.03.1954 5 Os 1440/53 Veröff: RStA 1954/52 S 17 ... mehr lesen...
Am 15. September 1944 stieß ein auf einer Bundesstraße fahrender Lastkraftwagen, der im Eigentum des Klägers stand und von seinem Chauffeur Franz K. gesteuert wurde, mit einem dem Erstbeklagten gehörigen und vom Zweitbeklagten gelenkten Lastkraftwagen, der aus einer Nebenstraße in die Bundesstraße einbog, zusammen. Bei dem Zusammenprall wurden beide Kraftwagen beschädigt. Der Kläger begehrte die solidarische Verurteilung der beiden Beklagten zum Ersatz der ihm durch die Reparatur sein... mehr lesen...