Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erich V*****, vertreten durch Dr. Riedl & Dr. Ludwig Rechtsanwälte GmbH in Haag, gegen die beklagten Parteien 1. Michael P*****, und 2. U***** AG, *****, beide vertreten durch Dr. Gert Üblacker-Riesenfels, Rechtsanwalt in Ams... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zum Gebot des Fahrens auf Sicht „unter Berücksichtigung lichttechnischer und sehpyhsiologischer Erkenntnisse“ noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs existiere. Allenfalls weic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 2. 2006 ereignete sich gegen 8:50 Uhr im Schigebiet Fiss auf der Frommes-Abfahrt bei der „Windleskante“ ein Schiunfall, an dem die Klägerin als Schifahrerin und der Zweitbeklagte als Lenker eines von der erstbeklagten Partei gehaltenen Schidoos beteiligt waren. Die Klägerin war damals als Aushilfsschilehrerin für die Schischule F* tätig. Grundsätzlich war im gesamten Schigebiet das Befahren und der Aufenthalt auf Pisten im Zeitraum zwischen 17:00 Uhr abe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 3. 2006 ereignete sich gegen 14:00 Uhr im Schigebiet Arlberg auf der Piste 34a ein Schiunfall, an dem der Kläger als Schifahrer und der Erstbeklagte als Lenker eines Raupenquads beteiligt waren. Der Kläger erlitt bei diesem Unfall schwere Verletzungen. Er hatte sich am 1. 12. 2005 beim „S*****", einem als GesbR organisierten Tarifverbund, einen Schipass für das Schigebiet Arlberg gekauft. Bei der zweitbeklagten und der drittbeklagten Partei handelt es si... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen I. der klagenden Partei F* GmbH, *, vertreten durch Dr. Hans Schönherr, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Re... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mario H*****, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Peter H*****, 2. Werner H*****, und 3. S***** AG, *****, sämtliche vertreten durch Dr. Harald Schwendinger und Dr. Brigitte Piber, Rechtsanwälte in S... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der ein Transport- und Erdbewegungsunternehmen als nicht protokolliertes Einzelunternehmen betreibt, wurde bei einem Verkehrsunfall am 28. 9. 2002 gegen 19.35 Uhr als Fußgänger beim Überqueren der Zollfeld Landesstraße L 71 von einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen Pkw, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, erfasst und schwer verletzt. Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand - unter Einräumung eines Mitver... mehr lesen...
Begründung: Am 12. 8. 2000 ereignete sich auf einer Landesstraße in Niederösterreich ein Verkehrsunfall, an welchem Josef Ü***** als Lenker eines Pkw sowie Franz K***** als Lenker einer bei der Beklagten haftpflichtversicherten landwirtschaftlichen Zugmaschine (Traktor mit Frontlader) beteiligt waren; der im Pkw mitfahrende Ehegatte der Klägerin wurde hiebei ebenso wie der Pkw-Lenker getötet. Der Traktorlenker war von einer geschotterten Zufahrtsstraße nach links in die Landesstraß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 8. 2001 ereignete sich auf dem Güterweg Außerleiten zwischen den Ortschaften Stegmühl und Außerleiten in der Gemeinde Höhnhart ein Verkehrsunfall, an dem die Mutter der Klägerin als Lenkerin eines PKW und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die am 30. 5. 2001 geborene Klägerin war zum Unfallszeitpunkt am Beifahrersitz in einem Kindersitz verwahrt und erlitt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 14. 2. 2003 als Snowboardfahrer bei einer Kollision mit einem vom Beklagten gelenkten Motorschlitten verletzt. Der Kläger fuhr auf der M*****abfahrt des Schigebietes F***** auf einer blau markierten Piste, die im Kollisionsbereich etwa 19 m breit ist und in Fahrtrichtung eine Hangneigung von 15 Grad aufweist. Die Schipiste hängt mit einer Querneigung von 10 Grad nach links. Der Kläger fuhr mit seinem Snowboard in der Regularstellung talwärt... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei ist Betreiberin, die zweitbeklagte Partei deren Komplementärin, des Schigebiets, für das der Kläger am 16. Februar 2004 eine Liftkarte erwarb. Im Bereich dieses Schigebiets kam der Kläger im bereits ebenen Bereich bei der Zufahrt zur Talstation im Zuge einer Linkskurve ohne Fremdeinwirkung durch Verkanten oder Verschneiden zu Sturz und prallte gegen einen Metallsteher eines Fangzauns. Dieser war weder durch Aufpolsterungen gesichert noch das vorge... mehr lesen...
Begründung: Der zum Unfallszeitpunkt fünfeinhalbjährige minderjährige Kläger wurde als Fußgänger durch den Kontakt mit einem Pkw verletzt, der sich auf der 5 m breiten, trockenen Fahrbahn bei guten Sichtverhältnissen einer sich in dieselbe Richtung wie der Pkw auf einem Gehsteig bewegenden Fußgängergruppe mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h und (wegen Gegenverkehrs) einem Seitenabstand von ca 40 cm zum Gehsteigrand näherte. An die Asphaltfahrbahn schlossen beidseitig ca 30 cm brei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj Fabian S*****, geboren am 25. Juni 2000, vertreten durch den Vater Karim S*****, dieser vertreten durch Mag. Hans Teuchtmann, Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im März 2002 kam es auf einer Schiabfahrt in Vorarlberg zu einem Zusammenstoß der Streitteile, wodurch die Klägerin schwere Verletzungen erlitt. Der Beklagte hatte sich bereits am Ende der Abfahrt hinter der Absperrung der Zufahrt zu einem Sessellift befunden, als er in einer Entfernung von ca 50 m im Hangbereich einen gestürzten Bekannten regungslos liegen sah. Um ihm zur Hilfe zu kommen, verließ er die Absperrung und bewegte sich in Schlittschuhschritten ber... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile befuhren am 20. Februar 2003 gegen 11.45 Uhr im Skigebiet Neunerköpfl in Tannheim eine zunächst etwa 25°, im Bereich der späteren Kollisionsstelle etwa 10 bis 15° geneigte, präparierte Skipiste. Der Kläger war mit einem Bekannten unterwegs. Sie fuhren entlang des linken Pistenrandes in Schwüngen kürzerer bis mittlerer Radien (3 bis 5 m) mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h talwärts, wobei der Kläger vor seinem Bekannten fuhr. Die Blickrichtung v... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile befuhren am 10. April 2003 im Schigebiet von Ischgl eine übersichtliche, annähernd gleichmäßig mit etwa 40 % geneigte, präparierte Schipiste. Der Kläger und seine Lebensgefährtin fuhren am linken Rand der Piste talwärts, wobei der Kläger knapp hinter seiner Lebensgefährtin fuhr. Beide machten damals kurze Schwünge und hielten sich im Bereich der dort vorhandenen Ratrac-Spur. Der Kläger konzentrierte sich auf die vor ihm fahrende Lebensgefährtin. Der Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 4. 1998 ereignete sich auf einer Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines Motorrades der Marke Suzuki und der Erstbeklagte als Lenker eines von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Busses beteiligt waren. Die Asphaltfahrbahn war im Unfallbereich teilweise mit feinen Schotterresten bedeckt, 4 m breit und eben. Nördlich der Unfallstelle teilt sich die asphaltierte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 4. 1998 ereignete sich auf einer Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines Motorrades der Marke Suzuki und der Erstbeklagte als Lenker eines von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Busses beteiligt waren. Die Asphaltfahrbahn war im Unfallbereich teilweise mit feinen Schotterresten bedeckt, 4 m breit und eben. Nördlich der Unfallstelle teilt sich die asphaltierte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vom Schutzzweck des § 46 Abs 4 StVO werden die Bewegungsabläufe auf der Autobahn in einem weit gefassten Sinn erfasst. Es soll dadurch jede Behinderung des Verkehrs, der auf Autobahnen durch die Ermöglichung hoher Geschwindigkeiten gekennzeichnet ist, hintangehalten werden (2 Ob 329/98s = ZVR 2000/5; ebenso zu § 46 Abs 3 StVO: RIS-Justiz RS0027727). Durch diese Bestimmung werden typische Verhaltensweisen, die erfahrungsgemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 3. 2001 ereignete sich gegen 17.30 Uhr in Wien auf der Kreuzung Wolkersbergenstraße/Jakob-Stainer-Gasse ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem PKW und ein Straßenbahnzug der Linie 62 der beklagten Partei beteiligt waren. Die Klägerin begehrte zuletzt die Zahlung von EUR 6.583,44. Sie habe mit ihrem Fahrzeug in der Wolkersbergenstraße vor der Kreuzung mit der Jakob-Stainer-Gasse vor der Verkehrslichtsignalanlage mit unvollständigem Signalbild ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 7. 2000 gegen 6.52 Uhr ereignete sich in Bregenz im Kreuzungsbereich Rheinstraße (B 202)/Heldendankstraße ein Verkehrsunfall zwischen dem von der Klägerin gelenkten und gehaltenen PKW Mazda 323 und einem vom Erstbeklagten gelenkten und von der zweitbeklagten Partei gehaltenen Bus M 3. Beide Fahrzeuglenker fuhren aus Bregenz/Zentrum kommend in Richtung Hard, wobei der Erstbeklagte seine Fahrt mit dem Bus der zweitbeklagten Partei nach Abzweigung der Heldend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 3. 2001 ereignete sich gegen 5.50 Uhr früh in Wiener Neustadt auf der B 54, Kreuzung Günser Straße - Aspanger Zeile, ca 30 m südlich der mit einer Schranken- und Lichtsignalanlage gesicherten Eisenbahnkreuzung ein Verkehrsunfall zwischen dem PKW des Klägers und jenem der Erstbeklagten, haftpflichtversichert bei der zweitbeklagten Partei, wobei beide Fahrzeuge schwer beschädigt und beide Lenker schwer verletzt wurden; die Höhe der beiderseits erlittenen (u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile nahmen gemeinsam als Schüler einer Hauptschule an einem Snowboardkurs im Rahmen einer Schulveranstaltung teil. Der Beklagte war Anfänger. Zu Beginn des Kurses wurden speziell für die Anfänger das Stehenbleiben und Abbremsen, aber auch das richtige Hinfallen sowie die Pistenregeln geübt. Der Unfall ereignete sich schließlich am dritten Kurstag (25. 3. 1999) gegen Mittag; der Beklagte war damals 15 Jahre alt. Nachdem die fortgeschrittenen Snowboa... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Am 19. 1. 1997 ereignete sich gegen 20 Uhr 05 auf der Westautobahn ein Verkehrsunfall, bei dem Maximilian P*****, der Ehegatte der Erstklägerin und Vater des Zweitklägers getötet wurde. Im Revisionsverfahren ist lediglich die Frage des Mitverschuldens von Maximilian P***** stritt... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 10. 1997 ereignete sich gegen 21.20 Uhr auf der Bundesstraße B 1 bei Strkm 231/4 in Oberharrern, Gemeinde Schlatt, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines Kleinbusses und Amir S* als Lenker des vom Erstbeklagten gehaltenen und zum Unfallszeitpunkt bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Zum Unfall war es gekommen, nachdem Amir S* auf Grund eines ihm aus Fahrtrichtung Schwanenstadt auf der Überholspur entgegenko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 2. 19995 ereignete sich gegen 14,20 Uhr in Linz auf der Kreuzung Dauphinestraße neben dem Haus Nr 46 mit der Straßenbahntrasse der beklagten Partei ein Verkehrsunfall, an welchem ein von der klagenden Partei gehaltener Sattelzug und ein Straßenbahngelenktriebwagen der beklagten Partei beteiligt waren. Die klagende Partei begehrt Zahlung von S 208.485,04. Die bei der Kreuzung befindliche Verkehrslichtsignalanlage habe kein Rotlicht angezeigt, weshalb der ... mehr lesen...
Begründung: Am 4. 12. 1996 ereignete sich im Gemeindegebiet von Ötztal-Bahnhof auf der Kreuzung Industriestraße/Wiesenrainstraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin und der Erstbeklagte mit ihren PKWs beteiligten waren. Dabei wurde die Klägerin verletzt und wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Die Klägerin begehrt den Ersatz ihrer Schäden mit der
Begründung: , den Erstbeklagten treffe das Alleinverschulden am Unfall, weil er unter Missachtung des Vorrangzeichens "Vorrang geben... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, dass sich die Bindungswirkung des Strafurteils nicht auf den Haftpflichtversicherer, der im Strafprozess kein rechtliches Gehör hatte, erstreckt (SZ 69/131; RIS-Justiz RS0097968). Für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht auch keine Bindung an die strafgerichtliche Verurteilung des versicherten Lenkers (SZ 71/66; ZVR 1999/54). Es kann aber dahingestellt bleiben, ob der Erstbeklagte (auch) wegen... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 6. 1996 ereignete sich auf der Kreuzung der Jakob-Ghon-Allee und der Meister-Friedrich-Straße in Villach ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines Motorrades und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorfahrrades beteiligt waren. Gestützt auf das Alleinverschulden des Erstbeklagten begehrt der Kläger die Zahlung von S 393.200 sA (darin enthalten Schmerzengeld von S 300.00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1.7.1995 ereignete sich gegen 16.15 Uhr im Gemeindegebiet vom Bad Ischl auf der Weißenbachstraße beim Straßenkilometer 10,08 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter ines PKW und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei versicherten Motorrades beteiligt waren. Die Haftpflichtversicherung des Klägers zahlte an den Erstbeklagten S 200.000,--, dessen Klage auf Zahlung weiterer S 109.653,85 wurde rechtskräf... mehr lesen...