Norm
ABGB §1295 IId1Rechtssatz
Von jedem Kraftfahrer wird verlangt, daß er die Regeln der Fahrkunst beherrscht. Dazu gehört auch eine richtige Bedienung der Betriebseinrichtungen des Fahrzeuges, also insbesondere der Bremsen, sowie rasches und zweckmäßiges Verhalten bei auftretenden Gefahrensituation. Bedienungsfehler die auf mangelnde Beherrschung der Regeln der Fahrkunst zurückzuführen sind, können daher den Lenker nicht entschuldigen. (hier: Abrutschen vom Bremspedal)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0023387Dokumentnummer
JJR_19780517_OGH0002_0080OB00084_7800000_001