Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. September 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 13. Juni 1998 um 00.50 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs dieses Fahrzeug nicht so weit rechts gefahren, wie es unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z30;StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bezieht sich ein Vorbeibewegen eines Fahrzeuges auf eine unter § 2 Abs. 1 Z. 30 StVO 1960 fallende Sache (hier: mehrere anhaltende Fahrzeuge), so liegt keine Verletzung der Verwaltungsvorschrift des § 7 Abs. 1 StVO 1960 (Hinweis E 29.6.1983, 82/03/0154), sondern etwa bei möglicher Gefährdung oder Behin... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zwei Übertretungen nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 und je eine Übertretung nach § 49 Abs. 6 KFG 1967 und § 17 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Über ihn wurden zwei Geldstrafen in der Höhe von je S 10.000,-- sowie von S 500,-- und S 1.000,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §49 Abs6;StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020221.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1) § 17 Abs. 1, 2) § 4 Abs. 1 lit. a, 3) § 4 Abs. 5 und 4) § 99 Abs. 1 lit. b StVO mit Geldstrafen in der Höhe von 1) S 800,--, 2) S 2.000,--, 3) S 3.000,-- und 4) S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen 1) 40 Stunden, 2) 3 Tage, 3) 4 Tage und 4) 10 Tage) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030155.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 2. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher umschriebenen Ort in Steyr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt zu haben, wobei er 1) beim Zufahren zu einer bestimmten Parkreihe keinen entsprechenden Sicherheitsabstand von einem geparkten Fahrzeug eingehalten habe, da er dieses streifte, 2) es unterlassen habe, obwohl sein Verhalten am Unfallsort zu eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der kraftfahrtechnische Amtssachverständige hat sich auch mit dem Einwand des Beschuldigten auseinanderzusetzen, ob die Beschädigung am unfallbeteiligten Pkw nach der vom Beschuldigten eingehaltenen Fahrlinie und nach der Bauweise des von ihm gelenkten Fahrzeuges überhaupt durc... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 24. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 18. August 1990 um 7.24 Uhr in Wien 19, Salmannsdorfer Straße 10, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Autobusses beim Vorbeifahren an einem parkenden Fahrzeug nicht einen entsprechenden seitlichen Abstand zu diesem Fahrzeug eingehalten, weil er dieses mit der rechten Hinterseite seines Fahrzeu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Erkennt der Lenker eines Fahrzeuges (hier: Autobus), daß die Straßenbreite ein Vorbeifahren seines Fahrzeuges an parkenden Fahrzeugen nicht gefahrlos ermöglicht, oder muß er dies bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit erkennen, so muß er vom Befahren dieser Straßenstelle Abstand nehmen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 17 Abs 1 StVO iVm § 15 Abs 4 StVO kann der Besch mit dem Vorbringen, er sei auf Grund einer Umleitung gezwungen gewesen, die offenbar zu enge Straßenstelle am Tatort zu benützen, einen rechtfertigenden Notstand iSd § 6 VStG nicht mit Erfolg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 12. November 1989 wurde die Beschwerdefüherin schuldig erkannt, sie habe am 13. Dezember 1988, gegen 22.30 Uhr an einer bestimmten Straßenstelle als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW 1. beim Vorbeifahren an abgestellten PKW's keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten, 2. nach einem Unfall, bei dem zwei abgestellte PKW's beschädigt worden seien, als Beteiligte nicht sofort angehalten. Sie habe dadurch eine Verwaltungsüb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Führt der über den Besch gefällte Schuldspruch einleitend die Lenkereigenschaft des Bf, einen bestimmten Tatort und eine bestimmte Tatzeit, im Spruchteil 1 als Fahrvorgang das Vorbeifahren an abgestellten Personenkraftwagen und im Spruchteil 2 - ohne auf einen anderen ursächlichen F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 lita;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Besch, der verursachte Verkehrsunfall sei auf den (- bloßen -) Eindruck zurückzuführen gewesen, daß von rechts ein Fußgänger in die Fahrbahn habe gehen wollen, weshalb er erschrocken sei und sein Fahrzeug verrissen habe, enthält keine An... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 12. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 9. Mai 1989 um 12 Uhr in Wien 6., Mariahilferstraße, vor dem Hause Nr. 22, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die auf der Fahrbahn deutlich sichtbar angebrachte Sperrlinie überfahren und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 1 StVO 1960 begangen zu haben. Ferner wurde dem Beschwerdeführer angelastet, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §2 Abs1 Z30;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Für die Übertretung des § 17 Abs 1 StVO ist Voraussetzung, daß der Besch mit seinem Fahrzeug an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug vorbeifährt; lautet der Vorwurf auf "Überholen der ..... fahrenden Fahrzeuge ....." ohne Einhaltung eines ent... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 11. Oktober 1988 kurz vor 17 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1) an einem näher beschriebenen Ort in der dort befindlichen unübersichtlichen Rechtskurve nicht äußerst rechts gefahren, zumal er mit dem genannten Pkw auf die linke Fahrbahnseite geraten sei und 2) an dem vor einem näher bezeichneten Haus vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0076 1 Stammrechtssatz Die Tatsache, daß das vorbeifahrende Fahrzeug mit einem am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeug kollid... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Juli 1989 um 12.20 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Bad Schallerbach als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw's 1. beim Vorbeifahren nicht einen der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechenden seitlichen Abstand zu einem am Fahrbahnrand abgestellten Pkw eingehalten, sodaß er diesen mit dem Kastenaufbau des Lkw's gestreift und in der F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0076 1 Stammrechtssatz Die Tatsache, daß das vorbeifahrende Fahrzeug mit einem am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeug kollidierte, läßt eindeutig darauf schließen, daß der nötige Sicherheitsabstand zu diesem Zeitpunkt nicht eingehal... mehr lesen...
Am 13. Dezember 1986 um 7.45 Uhr ereignete sich in Graz, B-gasse, vor dem Haus Nr. 30 ein Verkehrsunfall dergestalt, daß der Pkw mit dem Kennzeichen XY, in welchem sich außer dem Lenker drei weitere Personen befanden, auf dem linken Fahrstreifen in östliche Richtung fahrend mit der linken Fahrzeugseite gegen die hintere Stoßstange eines vorschriftsmäßig schräg parkenden Pkws stieß. Der Lenker des genannten Pkws setzte sein Fahrt, ohne anzuhalten, fort und parkte vor dem Haus B-gasse N... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §17 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 17 Abs 1 StVO ist es ohne Bedeutung, wieweit an dem abgestellten Fahrzeug schon vorbeigefahren wurde, ehe es infolge zu geringen Seitenabstandes zur Kollision kam. Schlagworte
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß das vorbeifahrende Fahrzeug mit einem am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeug kollidierte, läßt eindeutig darauf schließen, daß der nötige Sicherheitsabstand zu diesem Zeitpunkt nicht eingehalten wurde (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0004). Schla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §23 Abs4;VStG §45 Abs1 litb;
Rechtssatz: Das Tatbild des § 23 Abs 4 StVO ist auch dann objektiv verwirklicht, wenn die Fahrzeugtür lediglich 10 - 15 cm geöffnet wurde; die Tatsache, dass der Lenker eines anderen Fahrzeugs beim Vorbeifahren allenfalls einen zu geringen Sicherheitsabstand zum Pkw des B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §23 Abs4;StVO 1960 §3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der in § 3 StVO normierte Vertrauensgrundsatz enthebt den Besch nicht seiner eigenen Verpflichtung, die maßgeblichen Verkehrsvorschriften (hier: jene des § 23 Abs 4 StVO) einzuhalten (Hinweis E OGH 29.5.1970, 11 Os 37/70, ZVR 1971/47, S 67 und E OLG Wie... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;
Rechtssatz: Es hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, welcher Abstand beim Vorbeifahren einzuhalten ist. Hiebei wird insbesondere der eingehaltenen Geschwindigkeit maßgebliche Bedeutung zukommen. Bei Verwendung eines mehrspurigen Fahrzeuges wird bei Einhaltung einer ganz geringen Geschwindigkeit grundsätzlich ein rela... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs1;StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §17 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorbeibewegen an einem rechtsabbiegenden Fahrzeug ist nicht als Vorbeifahren sondern als Überholen anzusehen. (Hinweis auf OGH 6.11.1980, 8Ob 183/80 = ZVR 1981/222) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986030222.X01 Im RIS sei... mehr lesen...