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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §17 Abs1;Rechtssatz
Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 17 Abs 1 StVO ist es ohne Bedeutung, wieweit an dem abgestellten Fahrzeug schon vorbeigefahren wurde, ehe es infolge zu geringen Seitenabstandes zur Kollision kam.
Schlagworte
Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030076.X02Im RIS seit
12.06.2001