RS Vwgh 1991/6/28 91/18/0080

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Veröffentlicht am 28.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §15 Abs4;
StVO 1960 §17 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Erkennt der Lenker eines Fahrzeuges (hier: Autobus), daß die Straßenbreite ein Vorbeifahren seines Fahrzeuges an parkenden Fahrzeugen nicht gefahrlos ermöglicht, oder muß er dies bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit erkennen, so muß er vom Befahren dieser Straßenstelle Abstand nehmen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180080.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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