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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §17 Abs1;Rechtssatz
Das Vorbringen des Besch, der verursachte Verkehrsunfall sei auf den (- bloßen -) Eindruck zurückzuführen gewesen, daß von rechts ein Fußgänger in die Fahrbahn habe gehen wollen, weshalb er erschrocken sei und sein Fahrzeug verrissen habe, enthält keine Anhaltspunkte dafür, daß der Besch iSd § 5 Abs 1 VStG glaubhaft gemacht hätte, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden getroffen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030216.X02Im RIS seit
12.06.2001