Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §17 Abs1;Rechtssatz
Für die Übertretung des § 17 Abs 1 StVO ist Voraussetzung, daß der Besch mit seinem Fahrzeug an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug vorbeifährt; lautet der Vorwurf auf
"Überholen der ..... fahrenden Fahrzeuge ....." ohne Einhaltung
eines entsprechenden seitlichen Abstandes zu den überholten Fahrzeugen, so wurde nicht gegen § 17 Abs 1 StVO verstoßen (Hinweis E 25.2.1987, 86/03/0222).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180235.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010