RS Vwgh 1991/1/18 90/18/0235

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Veröffentlicht am 18.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §17 Abs1;
StVO 1960 §2 Abs1 Z29;
StVO 1960 §2 Abs1 Z30;
VStG §44a litb;

Rechtssatz

Für die Übertretung des § 17 Abs 1 StVO ist Voraussetzung, daß der Besch mit seinem Fahrzeug an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug vorbeifährt; lautet der Vorwurf auf

"Überholen der ..... fahrenden Fahrzeuge ....." ohne Einhaltung

eines entsprechenden seitlichen Abstandes zu den überholten Fahrzeugen, so wurde nicht gegen § 17 Abs 1 StVO verstoßen (Hinweis E 25.2.1987, 86/03/0222).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180235.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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