Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0157Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0076 1Stammrechtssatz
Die Tatsache, daß das vorbeifahrende Fahrzeug mit einem am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeug kollidierte, läßt eindeutig darauf schließen, daß der nötige Sicherheitsabstand zu diesem Zeitpunkt nicht eingehalten wurde (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0004).
Schlagworte
Beweismittel ZeugenAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020088.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010