Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. April 2008 in Stattgebung der Berufung der mitbeteiligten Parteien der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau (BH) vom 18. Juni 2007 gemäß § 66 Abs. 4 AVG aufgehoben. Mit diesem Bescheid - so die Begründung: - sei der Antrag der mitbeteiligten Parteien, dem Beschwerdeführer gemäß § 67 Fo... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 17. November 1996 beantragten die mitbeteiligten Parteien bei der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld, ihnen auf die Dauer von drei Jahren das Recht einzuräumen, rund 60 fm Holz aus ihrem Grundstück Nr. 1910, KG Lindegg, über die im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstücke Nr. 1911, 1929 und 1909, alle KG Lindegg, unter Mitbenützung der neuen Forststraße auf einer Länge von rund 650 lfm zu bringen. Begründend wurde im wesentlichen ausgeführt, auf ihrem W... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 9 Stammrechtssatz Bei der vorzunehmenden Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Bringungskosten über eigenen Grund verlangt das Gesetz ausdrücklich auch die Bedachtnahme auf den " Erlös der Forstprodukte ", worunter im gegebenen Zusammenhang die nach dem Marktpreis zu erzielenden Einnah... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs4 idF 1987/576;
Rechtssatz: § 66 Abs 4 ForstG 1975 ermächtigt die Behörde, nicht nur über die Notwendigkeit, sondern auch über die Art und Weise der Inanspruchnahme fremden Grundes zur Bringung zu entscheiden. Die Ausfolgung eines Schlüssels für einen den Zugang zum fremden Grund (hier: Forststraße) verwehrenden Schranken ist als M... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 10. Juni 1991 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) die Einräumung eines forstlichen Bringungsrechtes zur Bringung von Schad- und Ernteholz aus ihrem Grundstück Nr. 1331, KG S, über das Grundstück Nr. 1330, KG S, der mitbeteiligten Partei. Eine einvernehmliche Lösung mit der mitbeteiligten Partei sei bis jetzt nicht erreicht worden. Die BH holte ein forstfachliches Gutachten der Bezirksforstinspektion vom 5. November 1991... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 9
VwSlg 13246 A/1990 Stammrechtssatz Bei der vorzunehmenden Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Bringungskosten über eigenen Grund verlangt das Gesetz ausdrücklich auch die Bedachtnahme auf den "Erlös der Forstprodukte", worunter im gegebenen Zusammenhang die nach dem Marktpreis zu e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Kriterium "unverhältnismäßige Kosten" erfordert gem § 66 Abs 1 zweiter Satz ForstG 1975 eine Gegenüberstellung einerseits des zu erwartenden "Erlöses der Forstprodukte" und andererseits der Bringungskosten, des Ausmaßes des Eingriffes in fremdes Eigentum sowie der allfälligen Entwertung des Holzes durch unzwe... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;ForstG 1975 §67 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 6
VwSlg 13246 A/1990 Stammrechtssatz Unter Bringungskosten im Sinne des § 66 Abs 1 ForstG sind nicht die gesamten bei einer Bringungsvariante zu erwartenden Kosten, sondern nur die unmittelbaren Bringungskosten zu verstehen. Ni... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;ForstG 1975 §67 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 7
VwSlg 13246 A/1990 Stammrechtssatz Unter den aus dem "Eingriff in fremdes Eigentum" resultierenden Kosten sind die Aufwendungen für die Errichtung und Beseitigung von Vorkehrungen im Sinne des § 66 Abs 6 zweiter Satz ForstG e... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 8
VwSlg 13246 A/1990 Stammrechtssatz Bei der vorzunehmenden Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Bringungskosten über eigenen Grund kommt es nicht allein auf einen Vergleich der zu erwartenden Gesamtkosten der Bringung über Eigengrund (das sind die erwähnten unmittelbaren Bringungskos... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 25. Juni 1987 wurde gemäß den §§ 1, 2, 3 und 19 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970, LGBl. Nr. 40, der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei auf deren Antrag zur Erschließung zweier Waldgrundstücke ein land- und forstwirtschaftliches Bringungsrecht, beinhaltend die Berechtigung der Benützung in der Natur bestehender, planlich ausgewiesener ... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol80/02 Forstrecht80/06 Bodenreform
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1;ForstG 1975 §66 Abs4;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Tir §2 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der gegebenen Verhältnisse nach § 2 Abs 1 lit a Tir GSLG ist auf andere Bringungsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen; diese müssen aber bereits vorhanden sein (argumentum "Bringungsmöglichkeit besteht"); eine... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Eigentümer der Waldparzelle Nr. 1252, KG. A, an die im Osten unterhalb dieses Waldes die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden Grundstücke Nr. 1268 und 1266, je KG. A, angrenzen. Mit Eingabe vom 21. Jänner 1988 stellte der Mitbeteiligte an die Bezirkshauptmannschaft B den Antrag, ihm das Recht zur Bringung von ca. 50 fm Holz aus dem südöstlichen Teil seines genannten Waldgrundstückes über die Grundstücke Nr. 1268 und 1266 für die Dauer von fünf Jahren ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Waldgrundstückes Nr. 125/1, KG. A, mit der Unterabteilung n1. Mit Eingabe vom 18. November 1985 beantragte sie mit dem Hinweis auf das Fehlen einer Bringungsmöglichkeit über dieses Grundstück und das Nichtzustandekommen einer Einigung mit dem Beschwerdeführer die Einräumung des Rechtes zur Bringung des auf dem genannten Grundstück zu schlägernden Holzes über das dem Beschwerdeführer gehörige Grundstück Nr. 126/1, KG. A. Laut Antrag sei auc... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;ForstG 1975 §67 idF 1987/576;
Rechtssatz: Unter Bringungskosten im Sinne des § 66 Abs 1 ForstG sind nicht die gesamten bei einer Bringungsvariante zu erwartenden Kosten, sondern nur die unmittelbaren Bringungskosten zu verstehen. Nicht darunter fallen daher der allfällige Wertverlust infolge unzweckmäßiger Bringung un... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;
Rechtssatz: Bei der vorzunehmenden Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Bringungskosten über eigenen Grund kommt es nicht allein auf einen Vergleich der zu erwartenden Gesamtkosten der Bringung über Eigengrund (das sind die erwähnten unmittelbaren Bringungskosten zuzüglich des Wertverlustes infolge unzweckmäßiger Bringung) mit jenen der Bringung... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;ForstG 1975 §67 idF 1987/576;
Rechtssatz: Unter den aus dem "Eingriff in fremdes Eigentum" resultierenden Kosten sind die Aufwendungen für die Errichtung und Beseitigung von Vorkehrungen im Sinne des § 66 Abs 6 zweiter Satz ForstG einerseits und für Leistungen unter dem Titel "Entschädigung" (§ 67 ForstG) andererseits... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;
Rechtssatz: § 66 Abs 1 ForstG regelt das Verhältnis zwischen dem Bringungsberechtigten und demjenigen, der die Bringung zu dulden hat. Die Behörde hat festzustellen, welche die "mindestschädliche Weise" der Bringung über fremden Boden darstellt und ob die Bringung (Lagerung) ohne Inanspruchnahme fremden Bodens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;
Rechtssatz: Bestehen mehrere Bringungsmöglichkeiten über fremde Grundstücke, hat die Beh darüberhinaus (§ 66 Abs 1 ForstG) gem § 66 Abs 6 ForstG vorzugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988100166.X02 Im RIS seit 02.07.1990 mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;
Rechtssatz: Bei der vorzunehmenden Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Bringungskosten über eigenen Grund verlangt das Gesetz ausdrücklich auch die Bedachtnahme auf den "Erlös der Forstprodukte", worunter im gegebenen Zusammenhang die nach dem Marktpreis zu erzielenden Einnahmen zu verstehen sind. "Unverhältnismäßige" Kosten liegen nicht etwa e... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte hat zum Zweck der Erzeugung elektrischer Energie für seinen Gastgewerbebetrieb und Campingplatz ein Kleinwasserkraftwerk errichtet, dessen Anlagenteile auf seinem Waldgrundstück Nr. 1530/1, KG B, und auf einer Reihe sonstiger Waldgrundstücke liegen (u.a. auf den Grundstücken Nr. 1529/1 und 1529/2 - beide im Eigentum der Beschwerdeführerin I B.), für welche bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides eine Rodungsbewilligung nicht vorlag. Das dem Beschwerdefall zugr... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §66 Abs1;
Rechtssatz: Das "Bringungsrecht über fremden Boden" setzt nicht die Waldeigenschaft des Grundes, über den Holz oder sonstige Forstprodukte gebracht werden, voraus. Daher lässt die Erteilung einer Rodungsbewilligung, die ja lediglich die Erlaubnis gibt, Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur zu verwenden, das Bringungsrecht... mehr lesen...