I. 1. Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 12. Februar 2001 stellte der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 5 Forstgesetz 1975 (ForstG) fest, dass es sich beim Grundstück Nr. 1164, KG R., im Ausmaß von 2974 m2 und bei einer (näher umschriebenen) Teilfläche des Grundstückes Nr. 1167, KG. R., im Ausmaß von 1586 m2 um Wald im Sinne des ForstG handle. Begründend ging der Bundesminister davon aus, dass die in Rede stehenden Fläche... mehr lesen...
Nach Ausweis der Verwaltungsakten erstattete das Forstaufsichtsorgan der Forstaufsichtsstation Jennersdorf Ing. K. am 11. Mai 2004 die Mitteilung, dass die Waldbestände (Erlen und Kiefern) auf den Grundflächen Nr. 1158 (im Ausmaß von 2221 m2) und 1160 (im Ausmaß von 1327 m2) der KG. R. seit der letzten Walddurchforschung am 31. März 2000 gerodet worden seien. Zu letztgenanntem Zeitpunkt sei der Bewuchs bereits geschlägert, die Baumstöcke aber noch im Boden fest verankert gewesen. Dana... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §172 Abs6 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §172 Abs6 lita idF 2004/I/083;ForstG 1975 §1a idF 2004/I/083;ForstG 1975 §3 Abs1 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §5 Abs2 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §5 idF 2004/I/083; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0037 E 3. Oktober 2008 RS 2 Stammrechtssatz Was die Frage der Waldeigenschaft der verfahrensgegenst... mehr lesen...
Rechtssatz: Was die Frage der Waldeigenschaft der verfahrensgegenständlichen Flächen im Zeitpunkt des Beginnes der widerrechtlichen Entfernung des forstlichen Bewuchses anlangt, so kommt es darauf an, ob diese zu diesem Zeitpunkt oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt innerhalb des unmittelbar davor liegenden genannten Zeitraumes - 15 Jahre nach der Rechtslage vor der Novelle BGBl. I Nr. 59/2002, nunmehr 10 Jahre - Wald gewesen sind (vgl. erneut das zu § 5 Abs. 2 ForstG in der Fassung vor d... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §1a idF 2004/I/083;ForstG 1975 §3 Abs1 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §5 idF 2004/I/083;
Rechtssatz: Nach § 5 Abs. 2 erster Satz ForstG hat die Behörde, wenn sie im Zuge eines Waldfeststellungsverfahrens feststellt, dass die Grundfläche zum Zeitpunkt der Antragstellung oder innerhalb des unmittelbar vorangegangen Zeitr... mehr lesen...
Wie einem im Akt erliegenden Aktenvermerk vom 28. März 2000 zu entnehmen ist, wurde von einem Beamten der Umweltrechtsabteilung des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung gemeinsam mit einem Amtsachverständigen für Abfalltechnik auf Grund einer telefonischen Anzeige, dass in der Gemeinde N Erdaushubmaterial und Bauschutt vom Betriebsareal einer näher bezeichneten Unternehmung in einem Waldstück gelagert werde, ein Lokalaugenschein durchgeführt. Dieser habe ergeben, dass die Ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §32;AWG 1990 §42 Abs4;ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §59 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: § 32 AWG 1990 findet gemäß § 42 Abs 4 AWG 1990 auf Waldflächen iSd ForstG 1975 keine Anwendung. Dass in einem Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis einem Grundstück die Benutzungsart "landwirtschaftlich... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich wurde über Antrag des mitbeteiligten Vereines ausgesprochen, die Erhalter einer näher bezeichneten Forststraße (die Beschwerdeführer) hätten das Befahren zur Versorgung der Rudolf-Proksch-Hütte zu ermöglichen. Hiefür seien dem mitbeteiligten Verein Schlüssel zur Öffnung der Absperrungen zu übergeben. Die vom Mitbeteiligten den Eigentümern der Forststraße zu bezahlende Entschädigung wurde mit S 3.560,40 jährlich festgesetzt. Begrü... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §59 Abs2;
Rechtssatz: Für die Eigenschaft einer Grundfläche als Forststraße iSd § 59 Abs 2 ForstG 1975 ist die Zuordnung der Fläche im Grundsteuer- oder Grenzkataster oder der Ausweis einer Benützungsart im Grundbuch lediglich insoweit von Bedeutung, als die Voraussetzungen der Vermutung der Waldeigenschaft nach § 3 Abs 1 ForstG 1975 nicht vorliegen (vg... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) vom 9. Juni 1998 wurde den Beschwerdeführern unter Berufung auf § 17 Abs. 1 iVm § 172 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975 (ForstG 1975) aufgetragen, die auf ihrem Waldgrundstück Nr. 87 der KG E. errichtete Werbetafel im Ausmaß von ca. 8 m x 5 m samt dem aus Kanthölzern gebildeten Gerüst bis spätestens 30. Juni 1998 zu entfernen. Nach der Begründung: sei gemäß § 17 Abs. 1 ForstG 1975 die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §37;ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §3 Abs1;
Rechtssatz: Bei § 3 Abs 1 ForstG 1975 handelt es sich um eine widerlegbare Rechtsvermutung. Das Vorbringen einer Partei, welches auf Widerlegung der Vermutung nach dieser Bestimmung abzielt, verpflichtet die Behörde, vor ihrer Entscheidung über einen forstpolizeilichen Auftrag Feststellungen über die Waldeige... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §37;ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §3 Abs1;LStG OÖ 1991 §19;LStVwG OÖ 1975 §21;
Rechtssatz: Dass es sich bei der vom forstpolizeilichen Auftrag betroffenen Grundfläche um eine Wiese handelt bedeutet zwar noch nicht die Widerlegung der Rechtsvermutung der Waldeigenschaft des § 3 Abs 1 ForstG 1975, weil es auch Waldboden ohne... mehr lesen...
Am 7. August 1995 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung, daß seine Parzelle Nr. 1265 KG K. nicht Wald sei. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1995 stellte die BH fest, daß (nach Maßgabe des einen Bestandteil des Bescheides bildenden Lageplanes) der östliche Teil der Parzelle im Ausmaß von 700 m2 sowie der westliche Teil im Ausmaß von 600 m2 Wald, der mittlere Teil im Ausmaß von 2369 m2 hingegen nicht Wald seien. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Er brachte vor, die Ü... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §5;
Rechtssatz: Die rechtliche Eigenschaft WALD iSd § 1 Abs 1 ForstG 1975 bezieht sich auf eine Grundfläche , die dem § 3 Abs 1 ForstG 1975 zufolge entweder ein Grundstück oder ein Grundstücksteil sein kann. Auch für die Frage der Neubewaldung nach § 4 Abs 1 ForstG 1975, welcher ausdrücklich von Grundflächen spric... mehr lesen...
Am 9. Juli 1992 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft Villach die Erteilung einer Rodungsbewilligung für ihr Grundstück Nr. n1/16 KG V. Sie habe vor, in nächster Zeit das Baugrundstück zu veräußern oder selbst einen Bau zu errichten. Die BH führte eine mündliche Verhandlung durch. Der Amtssachverständige für Forsttechnik legte dar, die zur Rodung beantragte Fläche von 1631 m2 grenze im Süden an einen Weg, im Westen und Osten an Bauflächen sowie im Norden... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0063 E 19. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz § 1 Abs 1 und § 3 Abs 1 ForstG 1975 bringen klar zum Ausdruck, dass sich die rechtliche Eigenschaft "Wald" auf eine "Grundfläche" bezieht, die dem § 3 Abs 1 ForstG 1975 zufolge entweder ein "Grundstück" oder ein "Grundstücksteil" sein kann. ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 31. Oktober 1988 beantragte der Beschwerdeführer u.a. die Feststellung, daß es sich beim Grundstück 3/4 der KG G nicht um Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 (in der Folge: ForstG) handle. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) führte an Ort und Stelle eine mündliche Verhandlung durch und holte ein Gutachten des forsttechnischen Amtssachverständigen ein. Danach habe die mit Fichten bestockte Teilfläche des Grundstückes 3/4 eine durchschnittliche Breit... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0063 E 19. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz § 1 Abs 1 und § 3 Abs 1 ForstG 1975 bringen klar zum Ausdruck, dass sich die rechtliche Eigenschaft "Wald" auf eine "Grundfläche" bezieht, die dem § 3 Abs 1 ForstG 1975 zufolge entweder ein "Grundstück" oder ein "Grundstücksteil" sein kann. ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit der vorgelegten Ablichtung der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender und insoweit unbestrittener Sachverhalt: Das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück Nr. 778 wurde im Grenzkataster ursprünglich mit der Benützungsart "Wald" geführt. Aufgrund des Plans Anmeldebogen 2/1975 (Planverfasser Amt der Steiermärkischen Landesregierung, GZ LBD 450 VW 3 S 4/1-76) wurde für das Grundstück die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §5;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §38;VermG 1968 §8 Z2;
Rechtssatz: Das Vermessungsamt ist auch für den Fall eines Antrages des Grundeigentümers auf Erhebung der Benützungsart an den rechtskräftigen Bescheid des BMLF, mit dem für das Grundstück des Grundeigentümers die Benützungsart... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht95/03 Vermessungsrecht
Norm: ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §5;VermG 1968 §10 Abs2;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §13;VermG 1968 §34;VermG 1968 §38;VermG 1968 §44 Abs2;VermG 1968 §8 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Systematik des VermG geht zwar hervor, daß der Grenzkataster in bezug auf Benützungsarten die Aufgabe hat, die tatsächlichen (oder rechtlich zulä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Februar 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Bewilligung zum Halten von Damwild zur Fleischgewinnung auf den Grundstücken Nr. nn1, nn2 sowie auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. nn3 (rund 800 m2) der KG I im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 3 Abs. 2 bis 4 des burgenländischen Jagdgesetzes 1988, LGBl. Nr. 11/1989, (JG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 7 der burgenländischen Jagdver... mehr lesen...
Index: L37351 Jagdabgabe BurgenlandL65000 Jagd WildL65001 Jagd Wild Burgenland80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975;JagdG Bgld 1988;JagdRallg;
Rechtssatz: Das Bgld JagdG 1989 kennt keinen vom ForstG 1975 abweichenden Waldbegriff. Schlagworte Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen MaterienJagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildgehege Euro... mehr lesen...
I. 1.1. Einem im Akt der Bezirkshauptmannschaft A (im folgenden: BH) befindlichen Aktenvermerk vom 2. Februar 1989 ist zu entnehmen, daß Dipl.Ing. X, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, telefonisch mitgeteilt habe, daß die im Besitz des Beschwerdeführers befindliche Parzelle Nr. 510/3, KG. B, EZ. 48, im Ausmaß von 3.623 m2 gerodet werde. Es werde bereits mit einer Schubraupe gearbeitet. Ein Aktenvermerk der BH vom 3. Februar 1989 enthält folgende Ausführungen: "Be... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A (im folgenden: BH) vom 19. Mai 1988 wurde gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 576/1987 (im folgenden: FG), festgestellt, daß die Grundstücke Nr. 1420/8, 1420/16 und 1420/54, KG X, Wald im Sinne des Forstgesetzes seien. In der Begründung: dieses Bescheides führte die BH aus, der Beschwerdeführer habe mit Eingaben vom 24. Dezember 1987 und vom 12. Februar 1988 die Feststellung bea... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §3 Abs1 idF 1987/576;
Rechtssatz: Ist ein Grundstück im Katasterplan als Wald ausgewiesen, gilt es gem der Rechtsvermutung des § 3 Abs 1 ForstG als Wald, wenn die Beh eine Rodungsbewilligung hiefür nicht erteilt und auch nicht festgestellt hat, daß es sich nicht um Wald handelt (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §3 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §5 idF 1987/576;
Rechtssatz: Die in § 3 Abs 1 ForstG enthaltene Rechtsvermutung kommt in einem Verfahren gem § 5 ForstG nicht zum Tragen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989100209.X01 Im RIS seit 18.06.1990 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. Jänner 1987 hat der Landeshauptmann von Kärnten (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer - unter Abweisung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 20. März 1986 - schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom 28. Juni 1984 bis 4. Juli 1984 auf dem nordwestlichen Teil der Parzelle Nr. n1, KG J, ohne forstrechtliche Bewilligung einen Zufahrtsweg errichtet, wodurch eine Waldfläche in ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §3 Abs1;
Rechtssatz: § 1 Abs 1 und § 3 Abs 1 ForstG 1975 bringen klar zum Ausdruck, dass sich die rechtliche Eigenschaft "Wald" auf eine "Grundfläche" bezieht, die dem § 3 Abs 1 ForstG 1975 zufolge entweder ein "Grundstück" oder ein "Grundstücksteil" sein kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198710006... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Graz, bei welcher R und A M im Jahre 1978 um die Einräumung eines Bringungsrechtes im Sinne des Steiermärkischen Güter- und Seilwege-Landesgesetzes-GSLG 1969- Landesgesetzblatt 1970, Nr. 21, zu Gunsten ihrer Liegenschaft EZ. nn KG X angesucht hatten, beantragte, gestützt auf § 2 Abs. 2 GSLG 1969, und auf die §§ 19 Abs. 2 lit. c, 20 Abs. 2 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440 (in der Folge: FG), im Jahre 1980 bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als ... mehr lesen...