RS Vwgh 1996/1/29 94/10/0111

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs1;
ForstG 1975 §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0063 E 19. Oktober 1987 RS 1

Stammrechtssatz

§ 1 Abs 1 und § 3 Abs 1 ForstG 1975 bringen klar zum Ausdruck, dass sich die rechtliche Eigenschaft "Wald" auf eine "Grundfläche" bezieht, die dem § 3 Abs 1 ForstG 1975 zufolge entweder ein "Grundstück" oder ein "Grundstücksteil" sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100111.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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