RS Vwgh 1990/6/18 89/10/0170

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Veröffentlicht am 18.06.1990
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §3 Abs1 idF 1987/576;

Rechtssatz

Ist ein Grundstück im Katasterplan als Wald ausgewiesen, gilt es gem der Rechtsvermutung des § 3 Abs 1 ForstG als Wald, wenn die Beh eine Rodungsbewilligung hiefür nicht erteilt und auch nicht festgestellt hat, daß es sich nicht um Wald handelt (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100170.X02

Im RIS seit

18.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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