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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei § 3 Abs 1 ForstG 1975 handelt es sich um eine widerlegbare Rechtsvermutung. Das Vorbringen einer Partei, welches auf Widerlegung der Vermutung nach dieser Bestimmung abzielt, verpflichtet die Behörde, vor ihrer Entscheidung über einen forstpolizeilichen Auftrag Feststellungen über die Waldeigenschaft der Rodungsfläche zu treffen (Hinweis E 9.11.1982, 82/07/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100364.X01Im RIS seit
18.05.2001