RS Vwgh 1999/11/15 98/10/0364

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Veröffentlicht am 15.11.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §37;
ForstG 1975 §172 Abs6;
ForstG 1975 §3 Abs1;

Rechtssatz

Bei § 3 Abs 1 ForstG 1975 handelt es sich um eine widerlegbare Rechtsvermutung. Das Vorbringen einer Partei, welches auf Widerlegung der Vermutung nach dieser Bestimmung abzielt, verpflichtet die Behörde, vor ihrer Entscheidung über einen forstpolizeilichen Auftrag Feststellungen über die Waldeigenschaft der Rodungsfläche zu treffen (Hinweis E 9.11.1982, 82/07/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100364.X01

Im RIS seit

18.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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