Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Vermessungsamt ist auch für den Fall eines Antrages des Grundeigentümers auf Erhebung der Benützungsart an den rechtskräftigen Bescheid des BMLF, mit dem für das Grundstück des Grundeigentümers die Benützungsart "Wald" festgestellt wurde, gebunden, hat andererseits aber auch ein anderslautendes Ergebnis dieses Feststellungsverfahrens - je nach dem Ausgang des gegen diesen Bescheid anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - zu berücksichtigen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060029.X03Im RIS seit
29.01.2002