RS Vwgh 2001/2/19 98/10/0333

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Veröffentlicht am 19.02.2001
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §3 Abs1;
ForstG 1975 §59 Abs2;

Rechtssatz

Für die Eigenschaft einer Grundfläche als Forststraße iSd § 59 Abs 2 ForstG 1975 ist die Zuordnung der Fläche im Grundsteuer- oder Grenzkataster oder der Ausweis einer Benützungsart im Grundbuch lediglich insoweit von Bedeutung, als die Voraussetzungen der Vermutung der Waldeigenschaft nach § 3 Abs 1 ForstG 1975 nicht vorliegen (vgl zB die Erkenntnisse vom 17. Februar 1981, 3594/80, VwSlg 10372 A/1981, und vom 17. April 1989, Zl 88/10/0214). Ob ein "im Wald" gelegener bzw von Wald umgebener nicht öffentlicher Verkehrsweg eine Forststraße ist, hängt vielmehr von der Zweckwidmung für die Waldbewirtschaftung, insbesondere die Bringung, ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998100333.X01

Im RIS seit

30.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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